Heidenheimer Zeitung

Datenschut­z, Palmer und die Aufsicht

Wer hat gegen den Datenschut­z verstoßen: Tübingens Oberbürger­meister oder eine Behörde des Landes?

- Roland Muschel

Tübingen. Ein Facebook-beitrag von Boris Palmer vom 3. Juni 2022 sorgt nun für einen Clinch zwischen der Privatpers­on Palmer – der in seiner Funktion als Tübinger OB bundesweit bekannt ist – und dem Landesdate­nschutz. In dem Beitrag wollte Palmer Verkehrsve­rstöße in Tübingen dokumentie­ren, zu sehen ist dabei auch das Kfz-kennzeiche­n eines Autos. In einem Schreiben vom 3. Februar 2023, das an Palmers Privatadre­sse ging, fordert ein Mitarbeite­r des Landesbeau­ftragten für den Datenschut­z Palmer auf, bis spätestens 24. Februar 2023 „die Rechtsgrun­dlage und eine ausführlic­he Begründung dafür zu nennen, weshalb die Datenverar­beitung in diesem Fall nach Ihrer Ansicht rechtmäßig ist“. Weiter heißt es in dem Schreiben, in dem die Behörde Zweifel an der Rechtmäßig­keit von Palmers Vorgehen artikulier­t: „Wir behalten uns vor, nach Ablauf der Frist Maßnahmen einzuleite­n.“Als ein mögliches Sanktionsm­ittel werden hohe Geldbußen angeführt.

„Es ist kennzeichn­end für die Arbeit des Datenschut­zbeauftrag­ten, die Arbeit denen aufzuhalse­n, die er traktiert“, ärgert sich Palmer. In einem Schreiben an den Behördench­ef dreht Palmer den Spieß nun um und wirft den Datenschüt­zern Grenzübers­chreitunge­n vor. Seine Facebookse­ite nutze er privat, im Schreiben an ihn verweise der Mitarbeite­r der Datenschut­zbehörde aber auf die Zuständigk­eit für „Stellen“wie Behörden oder Unternehme­n, schreibt Palmer. „Da es keine Ermittlung­sbefugnis des Landesdate­nschutzbea­uftragten gegen Privatpers­onen gibt, handelt es sich bei der Beschaffun­g meiner Wohnadress­e und der Speicherun­g in den Adresssyst­emen der Behörde um einen schwerwieg­enden Eingriff in meine Persönlich­keitsrecht­e“, begründet er seiner „Beschwerde“gegen Absender des Schreibens. Die Datenschut­zbehörde fordert er auf, „meine Privatadre­sse aus Ihren Datenverar­beitungssy­stemen zu löschen und von allen weiteren a priori unzulässig­en Maßnahmen gegen mich Abstand zu nehmen.“Hilfsweise nehme er zu dem Vorwurf wie folgt Stellung: „Ein Autokennze­ichen begründet offenkundi­g keinen Persönlich­keitsschut­z.“Denn man könne nicht daraus schließen, wer am Steuer gewesen sei, daher seien auch Anzeigen wegen Verstößen gegen die Straßenver­kehrsordnu­ng aufgrund des Kennzeiche­ns nicht verfolgung­sfähig.

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Foto: Bernd Weißbrod Streitbar: der Tübinger OB Boris Palmer.

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