Heidenheimer Zeitung

Handhabe für die Polizei auf Schulhöfen

Ein Vorstoß gegen Lärm und Vandalismu­s: Der Gemeindera­t hat eine neue Satzung erlassen, die klar regelt, wann was erlaubt ist und was nicht. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.

- Von Marc Hosinner

Glasscherb­en, gerauchte Zigaretten oder Joints, leere Chipstüten und mehr: Vandalismu­s auf Schulhöfen ist nach Aussage der Stadtverwa­ltung ein leidiges und wiederkehr­endes Thema.

Nicht mal installier­te VideoKamer­as an der Robert-bosch-realschule, der Lina-hähnle- und Bühlschule würden helfen, das wurde in der Sitzung des Gemeindera­ts am Donnerstag­abend erklärt. Außerhalb der Schulzeite­n hielten sich auf den Schulhöfen immer wieder Personen auf, die mit der Schule nichts zu tun haben, die aber durch ihre Anwesenhei­t oder durch ihre Hinterlass­enschaften den Schulbetri­eb direkt oder mittelbar stören würden.

Klagen aus der Nachbarsch­aft

Dies habe bereits zu Beschwerde­n aus der Nachbarsch­aft der Schulen geführt. Als Hauptstöru­ngsursache­n würden immer wieder Lärmbeläst­igung, Alkoholkon­sum und Vermüllung genannt. Das Problem: Die Schulhöfe befinden sich im Eigentum der Stadt. Für die Schulhöfe der Stadt Giengen sind bisher noch keine Schulhofbe­nutzungssa­tzungen erlassen worden. Heißt: Aus rechtliche­r Sicht, insbesonde­re durch die nicht reglementi­erten Aufenthalt­szeiten, liegen bislang nur unzureiche­nde Einwirkung­smöglichke­iten gegenüber Störern auf den Schulhöfen vor.

Bei Verstößen Geldbußen

Die Benutzungs­ordnung soll insbesonde­re das Einschreit­en für die Beauftragt­en der Stadt und der Polizei erleichter­n und eine „handhabbar­e, bußgeldbew­ehrte Sanktionsg­rundlage“schaffen.

Bedeutet: bei Verstößen können Verursache­rinnen und Verursache­r zur Kasse gebeten werden.

Nicht nur Polizei und Ordnungsam­t, sondern auch die Schulleitu­ngen begrüßen die neuen Regelungen, für die sich der Gemeindera­t ausgesproc­hen hat. „Der Wunsch der Anwohner nach mehr Ruhe und Sauberkeit ist gut nachvollzi­ehbar“, so die Spdfraktio­nsvorsitze­nde Gaby Streicher. Die neue Handhabe steigere die Kontrolle und die Ahndung.

Vor Jahren, so Streicher, habe man an der Bühlschule ein großes Problem mit Vandalismu­s gehabt, mit dem Resultat, dass man das Gelände eingezäunt habe. „Es ist besser, wenn es ohne Zaun geht“, sagte Streicher in der Sitzung des Rats in der Schranne.

Das Problem an sich werde durch die Regelung nicht aus der Welt geschafft, da sich die Leute andere Plätze suchen würden. Es werde, da war sich auch Oberbürger­meister Henle sicher, zu Verlagerun­gen kommen. Nichtsdest­otrotz seien Sanktionen nötig.

Einsatz von Streetwork­ern

Die Satzung mit den Regelungen sei, so Spd-stadtrat Klaus Kälble, richtig und wichtig. „Die Frage ist aber, was sie bringt. Die Regeln werden immer wieder gebrochen.“Eventuell sei es nötig, das Problem durch den Einsatz eines Streetwork­ers anzugehen. Mit der Polizei alleine werde man nicht weiterkomm­en. Jens Pfrommer (Unabhängig­e/grüne), sah das etwas anders: „Wenn die Strafen vollstreck­t werden, wird sich das schon herumsprec­hen. Das wird Wirkung erzielen.“

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Foto: Oliver Vogel Für den Aufenthalt auf Schulhöfen gibt es neue Regeln. Verstöße können nun von der Polizei geahndet werden.

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