Handhabe für die Polizei auf Schulhöfen
Ein Vorstoß gegen Lärm und Vandalismus: Der Gemeinderat hat eine neue Satzung erlassen, die klar regelt, wann was erlaubt ist und was nicht. Bei Verstößen können Bußgelder verhängt werden.
Glasscherben, gerauchte Zigaretten oder Joints, leere Chipstüten und mehr: Vandalismus auf Schulhöfen ist nach Aussage der Stadtverwaltung ein leidiges und wiederkehrendes Thema.
Nicht mal installierte VideoKameras an der Robert-bosch-realschule, der Lina-hähnle- und Bühlschule würden helfen, das wurde in der Sitzung des Gemeinderats am Donnerstagabend erklärt. Außerhalb der Schulzeiten hielten sich auf den Schulhöfen immer wieder Personen auf, die mit der Schule nichts zu tun haben, die aber durch ihre Anwesenheit oder durch ihre Hinterlassenschaften den Schulbetrieb direkt oder mittelbar stören würden.
Klagen aus der Nachbarschaft
Dies habe bereits zu Beschwerden aus der Nachbarschaft der Schulen geführt. Als Hauptstörungsursachen würden immer wieder Lärmbelästigung, Alkoholkonsum und Vermüllung genannt. Das Problem: Die Schulhöfe befinden sich im Eigentum der Stadt. Für die Schulhöfe der Stadt Giengen sind bisher noch keine Schulhofbenutzungssatzungen erlassen worden. Heißt: Aus rechtlicher Sicht, insbesondere durch die nicht reglementierten Aufenthaltszeiten, liegen bislang nur unzureichende Einwirkungsmöglichkeiten gegenüber Störern auf den Schulhöfen vor.
Bei Verstößen Geldbußen
Die Benutzungsordnung soll insbesondere das Einschreiten für die Beauftragten der Stadt und der Polizei erleichtern und eine „handhabbare, bußgeldbewehrte Sanktionsgrundlage“schaffen.
Bedeutet: bei Verstößen können Verursacherinnen und Verursacher zur Kasse gebeten werden.
Nicht nur Polizei und Ordnungsamt, sondern auch die Schulleitungen begrüßen die neuen Regelungen, für die sich der Gemeinderat ausgesprochen hat. „Der Wunsch der Anwohner nach mehr Ruhe und Sauberkeit ist gut nachvollziehbar“, so die Spdfraktionsvorsitzende Gaby Streicher. Die neue Handhabe steigere die Kontrolle und die Ahndung.
Vor Jahren, so Streicher, habe man an der Bühlschule ein großes Problem mit Vandalismus gehabt, mit dem Resultat, dass man das Gelände eingezäunt habe. „Es ist besser, wenn es ohne Zaun geht“, sagte Streicher in der Sitzung des Rats in der Schranne.
Das Problem an sich werde durch die Regelung nicht aus der Welt geschafft, da sich die Leute andere Plätze suchen würden. Es werde, da war sich auch Oberbürgermeister Henle sicher, zu Verlagerungen kommen. Nichtsdestotrotz seien Sanktionen nötig.
Einsatz von Streetworkern
Die Satzung mit den Regelungen sei, so Spd-stadtrat Klaus Kälble, richtig und wichtig. „Die Frage ist aber, was sie bringt. Die Regeln werden immer wieder gebrochen.“Eventuell sei es nötig, das Problem durch den Einsatz eines Streetworkers anzugehen. Mit der Polizei alleine werde man nicht weiterkommen. Jens Pfrommer (Unabhängige/grüne), sah das etwas anders: „Wenn die Strafen vollstreckt werden, wird sich das schon herumsprechen. Das wird Wirkung erzielen.“