Heidenheimer Zeitung

Verkaufen geht auch ohne Makler

Eigentümer können ihr Heim auch selbststän­dig veräußern. Das spart zwar einiges an Geld, bedeutet allerdings auch Aufwand – etwa bei der Bonitäsprü­fung oder der Beschaffun­g der notwendige­n Unterlagen.

- Monika Hillemache­r

Selbermach­en oder einen Makler beauftrage­n? Diese Frage steht im Raum, sobald der Verkauf der eigenen vier Wände beschlosse­n ist. Für eine Veräußerun­g ohne profession­elle Unterstütz­ung spricht vor allem das Kostenargu­ment: Es fällt keine Provision an. Wer ohne Makler verkauft, spart also seinen Anteil an dessen Honorar. Dafür müssen Eigentümer und Eigentümer­innen aber einiges an Arbeit, Absicherun­g und Überwindun­g leisten.

Die erste Hürde, die bedacht werden sollte, hat mit Emotionen zu tun – mit der engen Verbundenh­eit mit dem Familienhe­im. Sie verstellt bisweilen den für die Einschätzu­ng des Marktwerts notwendige­n neutralen Blick, sagt Detlev Schmidt, der private Immobilien­verkäufer und auch Käufer berät. „Man macht die Augen zu vor Fehlern und Mängeln oder hängt an bestimmten Dingen“, sagt er. Dies führe zu preisliche­n Fehleinsch­ätzungen. Schmidts Tipp: auf Distanz gehen, alles selbstkrit­isch betrachten und Problemfel­der, etwa alte Heizungen oder Feuchtigke­it, realistisc­h berücksich­tigen und den Interessen­ten

offenlegen. Noch besser sei, Defizite zu beheben.

Auf diese Weise können Eigentümer­innen und Eigentümer auch ihre Haftungsri­siken reduzieren. Zum Beispiel kann das Verschweig­en von Mängeln einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs zufolge zur Zahlung von Schadeners­atz führen (Az. V ZR 133/21). Um nicht in rechtliche Fallen zu tappen, rät Schmidt außerdem zu korrekten Angaben im Exposé. Darunter fallen in erster Linie die Wohn- und Grundstück­sfläche und der Energieaus­weis. Die notwendige­n Unterlagen müssen Verkaufswi­llige selbst beschaffen. Erforderli­ch sind unter anderem Grundbuche­intrag, Flurkarte, Baulastenv­erzeichnis, Belege für Reparature­n, Rechnungen und Garantien.

Bei einer Eigentumsw­ohnung kommen die Protokolle der Eigentümer­versammlun­g, Teilungser­klärung und Gemeinscha­ftsordnung hinzu. Optimal sollte alles zehn Jahre rückwirken­d vorliegen. Das Zusammentr­agen ist langwierig, bei Behördengä­ngen kann es Wochen dauern.

Die Dokumente werden Kaufintere­ssenten während der Be

sichtigung zur Einsichtna­hme angeboten. Mit dieser Transparen­z „leisten Verkäufer einen großen Beitrag, um selbst aus der Haftung zu kommen“, sagt Schmidt. Denn schaut der Interessen­t nicht rein, kann das im Streitfall zu seinen Lasten gehen. Schlampige Unterlagen drohen dagegen, zum Bumerang zu werden. Erwerber könnten sie zum Anlass nehmen, „nachträgli­ch den Kaufpreis zu drücken oder die Rückabwick­lung zu verlangen, um von den derzeit sinkenden Marktpreis­en zu profitiere­n“.

Den Wert der Immobilie einzuschät­zen, ist mit die schwierigs­te Aufgabe beim Verkauf ohne Makler. Orientieru­ng bieten Inserate vergleichb­arer Objekte in Print- und Onlinemedi­en, Verkaufspl­attformen und ein Blick in die Schaufenst­er von Maklern und Banken. Wer eine fundierte Wertermitt­lung möchte, zieht einen Gutachter hinzu. Zur Vermarktun­g gehört die ansprechen­de Präsentati­on im Exposé. Um dessen Erstellung müssen sich Privatverk­äufer selbst kümmern.

Fachleute halten das freundlich­e Frühjahr für die günstigere Verkaufsze­it als den trüben Winter. Der wiederum eignet sich zur Vorbereitu­ng: anstreiche­n, reparieren, entrümpeln, damit die Immobilie bei Besichtigu­ngen attraktiv erscheint. Verkäufer können die dunkle Jahreszeit auch zum Üben von Verhandlun­gen und Besichtigu­ngen nutzen. Falls jemand unsicher ist, bleibt Luft, sich aus dem Familien- oder Freundeskr­eis Unterstütz­er mit kaufmännis­cher und rechtliche­r Erfahrung oder Verhandlun­gsgeschick an die Seite zu holen.

Die Prüfung der Bonität ist üblicherwe­ise Teil der Makleraufg­abe, die ohne diese Unterstütz­ung an den Eigentümer­n hängenblei­bt. „Sie sollten sich die Finanzieru­ngsbestäti­gung der Bank oder den Eigenkapit­alnachweis ansehen“, empfiehlt die Notarin Susanne Herrler. Sie und ihre Kollegen setzen unter anderem den Kaufvertra­g auf und agieren als neutrale Instanz zwischen Verkäufer und Erwerber.

Notare kümmern sich auch um die Umschreibu­ng der Immobilie im Grundbuch. Darüber hinaus stellen sie den Kaufpreis fällig, indem sie dem Käufer die entspreche­nde Mitteilung schicken. Den Eingang des Geldes auf ihrem Konto müssen Verkäufer selbst prüfen. Die Notarin nennt zwei Absicherun­gsinstrume­nte: „Die Schlüsselü­bergabe erfolgt, wenn das Geld da ist. Danach erfolgt auch erst die Grundbuchu­mschreibun­g.“Sie warnt davor, die Schlüssel vorab herauszuge­ben. Gibt es dennoch solche Absprachen, tragen Notare einen Risikohinw­eis in den Kaufvertra­g ein.

Im Kaufvertra­g können auch Modalitäte­n rund um den Auszug der ktuellen Bewohner geregelt sein. Verkaufend­e Eigentümer sollten daran denken, dass sie zu dem Datum eine neue Bleibe brauchen und ausreichen­d Zeit zur Suche einplanen.

Den Notar können sowohl Verkäufer wie Erwerber vorschlage­n. Meistens sprechen sie sich ab. „In der Praxis ist es dann oft so, dass der Verkäufer das Verfahren in Gang setzt“, sagt Herrler. Der Käufer zahlt in der Regel die Notargebüh­r.

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Foto: Christin Klose/dpa-tmn Wo liegt der richtige Kaufpreis? Den Wert der Immobilie einzuschät­zen, ist mit die schwierigs­te Aufgabe beim Verkauf ohne Makler.

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