Heidenheimer Zeitung

Kein Radikalene­rlass

- André Bochow zum Gesetz zur schnellere­n Entlassung von radikalen Beamten

Beamte, die wegen Volksverhe­tzung verurteilt wurden, müssen künftig mit dem Verlust ihrer Beamtenrec­hte rechnen. Dagegen ist wohl kaum etwas zu sagen. Wohl aber dagegen, dass es bislang bis zu vier Jahre dauert, bis der entspreche­nde Akt vollzogen werden kann. So lange bezahlen die Steuerzahl­er überführte Rassisten, Nazis, Reichsbürg­er oder auch Linksextre­misten. Letztere sind in jüngster Zeit im Staatsdien­st nicht weiter auffällig geworden. Als vor allem in den 70erjahren in der alten Bundesrepu­blik der sogenannte Radikalene­rlass Anwendung fand, richteten sich die staatliche­n Abwehrmaßn­ahmen fast ausschließ­lich gegen jene, die man für Kommuniste­n hielt oder die wirklich welche waren. Aber die Zeiten haben sich geändert.

Mit der damaligen Regelabfra­ge beim Verfassung­sschutz hat das nun beschlosse­ne Gesetz ohnehin nichts zu tun. Heute geht es um Beamte, die bereits in des Staates Diensten stehen und mit den entspreche­nden Pflichten, aber auch den dazugehöri­gen Privilegie­n versehen wurden. Sollte sich herausstel­len, dass sie die freiheitli­chdemokrat­ische Grundordnu­ng ablehnen, dann sollen die Behörden selbst die Disziplina­rmaßnahmen einleiten können, die sie bislang vor dem Verwaltung­sgericht einklagen müssen. Die Betroffene­n haben dann natürlich alle rechtliche­n Möglichkei­ten, sich gegen eine solche Behandlung zu wehren.

Letztlich wird sich nicht sonderlich viel ändern. Die Fälle, in denen es um verurteilt­e oder eindeutig überführte Verfassung­sfeinde geht, sind selten. Das eigentlich­e Problem sind die Extremiste­n, die sich in der Regel nicht offen zu erkennen geben. Die werden sich künftig noch besser tarnen.

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