Kein Radikalenerlass
Beamte, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurden, müssen künftig mit dem Verlust ihrer Beamtenrechte rechnen. Dagegen ist wohl kaum etwas zu sagen. Wohl aber dagegen, dass es bislang bis zu vier Jahre dauert, bis der entsprechende Akt vollzogen werden kann. So lange bezahlen die Steuerzahler überführte Rassisten, Nazis, Reichsbürger oder auch Linksextremisten. Letztere sind in jüngster Zeit im Staatsdienst nicht weiter auffällig geworden. Als vor allem in den 70erjahren in der alten Bundesrepublik der sogenannte Radikalenerlass Anwendung fand, richteten sich die staatlichen Abwehrmaßnahmen fast ausschließlich gegen jene, die man für Kommunisten hielt oder die wirklich welche waren. Aber die Zeiten haben sich geändert.
Mit der damaligen Regelabfrage beim Verfassungsschutz hat das nun beschlossene Gesetz ohnehin nichts zu tun. Heute geht es um Beamte, die bereits in des Staates Diensten stehen und mit den entsprechenden Pflichten, aber auch den dazugehörigen Privilegien versehen wurden. Sollte sich herausstellen, dass sie die freiheitlichdemokratische Grundordnung ablehnen, dann sollen die Behörden selbst die Disziplinarmaßnahmen einleiten können, die sie bislang vor dem Verwaltungsgericht einklagen müssen. Die Betroffenen haben dann natürlich alle rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen eine solche Behandlung zu wehren.
Letztlich wird sich nicht sonderlich viel ändern. Die Fälle, in denen es um verurteilte oder eindeutig überführte Verfassungsfeinde geht, sind selten. Das eigentliche Problem sind die Extremisten, die sich in der Regel nicht offen zu erkennen geben. Die werden sich künftig noch besser tarnen.