Gezerre um Härtefallhilfen
Im Dezember beschloss der Bundestag, auch Nutzer von Öl- und Pelletheizungen zu entlasten. Doch passiert ist seither wenig.
Auch für Menschen, die mit Öl oder Pellets heizen, sollte es in diesem Winter eigentlich Hilfen geben. Im Dezember hatte die Ampel-koalition eine Härtefallregelung für private Haushalte bei Heizöl, Pellet-heizungen und Flüssiggas beschlossen. Bis zu 2000 Euro pro Haushalt soll es demnach geben.
Zum Ende der aktuellen Heizsaison können diese Hilfen allerdings noch immer nicht beantragt werden und noch immer weiß niemand, nach welchen Kriterien über eine Bewilligung entschieden werden soll.
„Ich habe versucht, mich zu erkundigen“, erzählt Helga Strobel aus Blaustein im Alb-donaukreis. „Ich habe den Heizöl-lieferanten gefragt, dann beim Landratsamt angerufen und beim Regierungspräsidium, schließlich sogar beim Finanzamt. Die Antwort war immer die gleiche: ‚Wir wissen nichts‘.“
Im Oktober hatte die Familie für 1,38 Euro pro Liter Heizöl getankt und damit mehr als das Doppelte gezahlt als noch vor einem Jahr. Das war in der Hochphase, als der Ölpreis in Folge von Embargo und Ukraine-krieg und unter dem Eindruck der Spekulationen um Gasengpässe durch die Decke ging. Damals sah es sogar so aus, als würden die Preise noch weiter steigen. Also füllte die Familie den Tank, bevor alles womöglich noch teurer würde.
Seitdem telefoniert sich Helga Strobel durch die Behörden. Nach Einschätzung des Verbands mittelständischer Energiehändler (VEH) Südwest-mitte haben von den rund 920 000 Ölheizungsbetreibern in Baden-württemberg grob geschätzt etwa 20 Prozent in einer Zeit Heizöl gekauft, in der der Preis im Vorjahresvergleich mehr als doppelt so hoch war.
„Haushalte, die mit Pellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, haben mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen“, betont der VEH. Der Bundestag habe deshalb die Voraussetzung für eine Härtefallregelung geschaffen. Dazu stellt der Bund im Wirtschaftsstabilisierungsfonds insgesamt maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Gelten soll diese Regelung für den Zeitraum zwischen Januar und Dezember 2022.
Anders als die Nutzer von Gasheizungen müssen die betroffenen Haushalte für die Erstattung von exorbitanten Ölrechnungen aber einen Antrag stellen. Doch mit Ausnahme von Berlin ist das bislang offenbar nirgendwo möglich. Die Länder müssen zunächst einen Referenzwert für den Kostenvergleich festlegen. In Berlin muss ein Liter Heizöl mindestens 1,21 Euro gekostet haben, damit eine Erstattung beantragt werden kann. Bei Pellets liegt der Wert bei 0,41 Euro pro Kilo.
„Wir haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten
in unserem Verbandsgebiet – Baden-württemberg, Saarland, Rheinland-pfalz, Hessen, Thüringen – angesprochen, betont der VEH. Aus dem Saarland (SAARSPD), Baden-württemberg (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft) und aus Rheinland-pfalz (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität) haben wir bisher nur den Verweis auf die Bundesregelung erhalten und die Information, dass die Formalitäten zur Beantragung noch durch den Bund geklärt werden müssen.“
Die Bundesregierung arbeite mit den Ländern an einer Verwaltungsvereinbarung, erklärt eine Sprecherin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Diese Ausführungsvereinbarung werde in den kommenden Wochen fertiggestellt. „Antragsberechtigt werden grundsätzlich Verbraucher in privaten Haushalten sein sowie Immobilienunternehmen, die als Vermieter für ihre privaten Mieter Energieträger zur Wärmeversorgung (etwa für eine zentrale Ölheizung) beziehen“, so die Ministeriumssprecherin. Es gehe jetzt „zügig voran“.
Diesen Eindruck vermögen aber immer weniger Betroffene zu teilen. Das lange Gezerre um prozessuale Details sorgt zunehmend für Ärger: Man werde beim BMWK noch einmal nachhaken, kündigte ein Sprecher der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) an.
Der VEH bemängelt außerdem den geplanten Ausschluss kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) aus der Härtefallklausel. Schließlich habe die Politik wochenlang an die Unternehmen appelliert, wenn möglich auf Heizöl auszuweichen, um eine Gasmangellage abzuwenden, betont Veh-geschäftsführer Hans Jürgen-funke.