Heidenheimer Zeitung

Weniger Bundestags­mandate: Warum nicht folgende Lösung?

- Dr. Veit Gruner, Heidenheim

Die gegenwärti­gen Bemühungen von Regierung und Opposition, die Zahl der Bundestags­mandate durch den Wegfall von Überhangun­d Ausgleichs­mandaten künftig zu begrenzen, sind zu begrüßen. Weniger begrüßensw­ert finde ich, dass dies zulasten von Direktmand­aten gehen soll. Warum nicht folgende Lösung:

Jeder Wahlberech­tigte hat weiterhin zwei Stimmen zu vergeben (zwei Stimmen deshalb, weil es 299 Wahlkreise und 598 zu vergebende Mandate gibt), doch es wird nicht mehr zwischen Erst- und Zweitstimm­e unterschie­den, sondern man wählt einfach zwei Kandidaten und mit diesen zugleich deren Partei. So kann man weiterhin einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis und einen aus einem anderen Wahlkreis, eine oder auch zwei Parteien wählen. Gewählt wird ausschließ­lich nach dem Verhältnis­wahlrecht, die Fünf-prozentkla­usel wird beibehalte­n.

Auf den Landeslist­en der Parteien stehen die Kandidaten in alphabetis­cher Reihenfolg­e. Der Wähler kreuzt den oder die Kandidaten seiner Wahl an und entscheide­t damit allein über dessen bzw. deren Rangfolge auf der Landeslist­e. Ebenso bleibt es ihm überlassen, für zwei Frauen, für zwei Männer oder für eine Frau und einen Mann zu stimmen. Dass Parteien, die hier nur sehr einseitige Angebote machen, sich letzten Endes selbst um Stimmen bringen, dürfte auf der Hand liegen. Der einzige Nachteil dieses Verfahrens

besteht darin, dass, wie bei Kommunalwa­hlen, die Stimmzette­l sehr lang werden; Badenwürtt­emberg hat immerhin 38 Wahlkreise. Aber das müsste die Sache wert sein. Denn ein solches Wahlverfah­ren rückte, ganz dem Geist der repräsenta­tiven Demokratie und dem Wortlaut des Grundgeset­zes entspreche­nd, den einzelnen Mandatsträ­ger wieder stärker in den Vordergrun­d, ohne dass die Rolle der Parteien substanzie­ll geschmäler­t würde.

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