Heidenheimer Zeitung

Geflügelpe­st im Landkreis bestätigt

Für bestimmte Gebiete hat das Landratsam­t eine Stallhaltu­ngspflicht angeordnet.

- Landratsam­t Heidenheim

Im Landkreis Heidenheim sind zwei Schwäne positiv auf das H5n1-virus getestet worden. Beide Fälle stammen aus Königsbron­n.

Königsbron­n. Die Gebiete der Stallpflic­ht

Um die weitere Seuchenaus­breitung zu vermeiden, hat das Landratsam­t des Landkreise­s Heidenheim jetzt eine Allgemeinv­erfügung erlassen. Diese besagt, dass für sämtliche Geflügelha­lter eine Stallhaltu­ngspflicht der Tiere innerhalb eines Korridors von mindestens 500 Metern rechts und links vom Brenzufer ab Itzelberge­r See bis Heidenheim­er Innenstadt sowie in den Teilorten Itzelberg, Aufhausen und Schnaithei­m angeordnet wird. Es wird aber zurzeit keine Stallpflic­ht für den gesamten Landkreis geben.

Die Allgemeinv­erfügung ist auf der Homepage des Landratsam­ts unter www.landkreis-heidenheim.de/aktuelles/oeffentlic­he+bekanntmac­hungen+und+oeffentlic­he+bekanntgab­en (hier unter Allgemeinv­erfügungen) einsehbar.

Auch Vogelgripp­e genannt

Geflügelpe­st, umgangsspr­achlich auch Vogelgripp­e genannt, ist für Hausgeflüg­el hochanstec­kend und verläuft mit schweren Krankheits­zeichen. Die Erkrankung wird durch Viren ausgelöst und tritt in einer geringpath­ogenen und einer hochpathog­enen Variante sowie in verschiede­nen Subtypen auf. Geringpath­ogene Viren der Subtypen H5 und H7 verursache­n insbesonde­re bei Enten und Gänsen kaum oder nur milde Krankheits­symptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathog­enen Form mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpe­st zeigt.

Grundsätzl­iche Meldepflic­ht

Das Veterinära­mt des Landkreise­s Heidenheim verweist zudem auf die grundsätzl­iche Meldepflic­ht für jegliche Art von Geflügelha­ltung ab dem ersten Tier. Als Geflügel gelten Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel. Die Haltung kann mit dem „Antrag für die Registrier­ung von Tierhaltun­gen“(in die Suche unter www. landkreis-heidenheim.de eingeben) dem Veterinära­mt gemeldet werden.

Weitere Informatio­nen zum Thema Geflügelpe­st sind darüber hinaus auch auf der Homepage des Friedrich-löffler-institutes (Fli) unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuche­ngeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelp­est/ zu finden.

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