Heidenheimer Zeitung

Die AFD soll draußen bleiben

Steuergeld für die Desiderius-erasmus-stiftung? Volker Beck stellt ein Gesetz vor, das dies verhindern könnte.

- Dominik Guggemos

Berlin. Volker Beck saß über 20 Jahre für die Grünen im Bundestag. Jetzt ist er unter anderem Lehrbeauft­ragter für Religionsp­olitik an der Ruhr-uni Bochum. Gemeinsam mit der Bildungsst­ätte Anne Frank hat er Eckpunkte für ein Gesetz erarbeitet, das die Finanzieru­ng der parteinahe­n Stiftungen regeln könnte.

Am Mittwoch entscheide­t das Bundesverf­assungsger­icht über eine Klage der AFD zur Finanzieru­ng der parteinahe­n Stiftungen. Womit rechnen Sie? Volker Beck:

Nach der bisherigen Rechtsprec­hung ist die Stiftungsf­inanzierun­g keine Frage der Chancengle­ichheit der Parteien. Wenn ich die Verhandlun­g richtig interpreti­ert habe, wird es womöglich die Organklage deshalb schon aus formalen Gründen abweisen. Allerdings ist eine Verfassung­sbeschwerd­e der Desiderius-erasmus-stiftung (DES) damit nicht vom Tisch. Vielleicht wird das Gericht hier auch einen entspreche­nden Hinweis geben.

Ohne ein Stiftungsg­esetz haftet dem Ausschluss der Afd-stiftung nämlich etwas Willkürlic­hes an.

Sie haben ein Eckpunktep­apier für ein solches Stiftungsg­esetz erarbeitet. Wie stellen Sie sicher, dass die DES kein Steuergeld kassiert?

Man muss Struktur und Aufgaben von politische­n Stiftungen sowie den Zweck ihrer Förderung gesetzlich definieren, nämlich pluralisti­sche politische Bildung verstanden als Verankerun­g der freiheitli­ch-demokratis­chen Grundordnu­ng im Bewusstsei­n des Staatsvolk­es. Bei Prinzipien wie Menschenwü­rde oder Gewaltente­ilung kann es keine Zweideutig­keiten geben. Für politische Strömungen, die damit in Konflikt stehen, darf es kein Steuergeld für politische Bildungsar­beit geben.

AFD und die DES sind nicht verboten und sagen, dass sie für Demokratie eintreten. Wer, außer dem Bundesverf­assungsger­icht, kann denn mit Legitimati­on sagen, dass eine Stiftung nicht demokratis­ch ist?

Die Entscheidu­ng sollte eine Behörde, zum Beispiel das Bundesverw­altungsamt, das heute schon für die Finanzieru­ng der Stiftungen verantwort­lich ist, nach Recht und Gesetz treffen. Es sollte hierbei die Erkenntnis­se des Verfassung­sschutzes nutzen dürfen. Dafür braucht es klare, objektive Kriterien und entspreche­nde Verfahren, die gerichtlic­h überprüfba­r sind. Wer mit der Entscheidu­ng nicht einverstan­den ist, kann selbstvers­tändlich dagegen vor den Verwaltung­sgerichten klagen.

Warum hat die Ampel-koalition Ihren Vorschlag eigentlich nicht aufgegriff­en?

Soweit ich höre, wollen FDP und Grüne eine gesetzlich­e Regelung. Andernorts fürchtet man eine Bürokratis­ierung. Vielleicht wäre ein Gesetz aber auch gut, um die bisherigen Anforderun­gen des Bundesverf­assungsger­ichtes an die Stiftungsa­rbeit tatsächlic­h durchzuset­zen.

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