Die AFD soll draußen bleiben
Steuergeld für die Desiderius-erasmus-stiftung? Volker Beck stellt ein Gesetz vor, das dies verhindern könnte.
Berlin. Volker Beck saß über 20 Jahre für die Grünen im Bundestag. Jetzt ist er unter anderem Lehrbeauftragter für Religionspolitik an der Ruhr-uni Bochum. Gemeinsam mit der Bildungsstätte Anne Frank hat er Eckpunkte für ein Gesetz erarbeitet, das die Finanzierung der parteinahen Stiftungen regeln könnte.
Am Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über eine Klage der AFD zur Finanzierung der parteinahen Stiftungen. Womit rechnen Sie? Volker Beck:
Nach der bisherigen Rechtsprechung ist die Stiftungsfinanzierung keine Frage der Chancengleichheit der Parteien. Wenn ich die Verhandlung richtig interpretiert habe, wird es womöglich die Organklage deshalb schon aus formalen Gründen abweisen. Allerdings ist eine Verfassungsbeschwerde der Desiderius-erasmus-stiftung (DES) damit nicht vom Tisch. Vielleicht wird das Gericht hier auch einen entsprechenden Hinweis geben.
Ohne ein Stiftungsgesetz haftet dem Ausschluss der Afd-stiftung nämlich etwas Willkürliches an.
Sie haben ein Eckpunktepapier für ein solches Stiftungsgesetz erarbeitet. Wie stellen Sie sicher, dass die DES kein Steuergeld kassiert?
Man muss Struktur und Aufgaben von politischen Stiftungen sowie den Zweck ihrer Förderung gesetzlich definieren, nämlich pluralistische politische Bildung verstanden als Verankerung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Bewusstsein des Staatsvolkes. Bei Prinzipien wie Menschenwürde oder Gewaltenteilung kann es keine Zweideutigkeiten geben. Für politische Strömungen, die damit in Konflikt stehen, darf es kein Steuergeld für politische Bildungsarbeit geben.
AFD und die DES sind nicht verboten und sagen, dass sie für Demokratie eintreten. Wer, außer dem Bundesverfassungsgericht, kann denn mit Legitimation sagen, dass eine Stiftung nicht demokratisch ist?
Die Entscheidung sollte eine Behörde, zum Beispiel das Bundesverwaltungsamt, das heute schon für die Finanzierung der Stiftungen verantwortlich ist, nach Recht und Gesetz treffen. Es sollte hierbei die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes nutzen dürfen. Dafür braucht es klare, objektive Kriterien und entsprechende Verfahren, die gerichtlich überprüfbar sind. Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann selbstverständlich dagegen vor den Verwaltungsgerichten klagen.
Warum hat die Ampel-koalition Ihren Vorschlag eigentlich nicht aufgegriffen?
Soweit ich höre, wollen FDP und Grüne eine gesetzliche Regelung. Andernorts fürchtet man eine Bürokratisierung. Vielleicht wäre ein Gesetz aber auch gut, um die bisherigen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes an die Stiftungsarbeit tatsächlich durchzusetzen.