Endgültiges Aus für Blitzer-apps
Fahrer dürfen das Hilfsmittel generell nicht nutzen, ihren Beifahrern war dies bisher erlaubt. Dieser Ausweg ist nach einem Urteil nicht mehr möglich.
Sie sind in Deutschland weit verbreitet und selbst in Navigations-apps wie Tomtom integriert: Blitzerwarnungen. Autofahrer können sich damit vor stationären und oft auch mobilen Geschwindigkeitsmessungen warnen lassen und so viel Geld sparen. Eine Auto-zeitschrift veröffentlichte jüngst einen Vergleichstest und in einem Online-shop gibt es zum „Bestseller“mehr als 31 000 Kundenrezensionen. Bei einer beliebten App werden oft live sechsstellige Nutzerzahlen angezeigt.
Dabei ist die Nutzung schon bisher für Fahrerinnen und Fahrer verboten. Technische Geräte wie reine Radarwarner dürfen laut ADAC nicht einmal betriebsbereit mitgeführt werden. Dem Autofahrer blieb bei einer Polizeikontrolle beim Gebrauch einer Blitzer-app auf dem Handy nur noch die Ausrede: „Die Warnung hat nur mein Beifahrer beachtet.“Mitfahrer im Auto durften sich bisher paradoxerweise auf dem Handy informieren, nicht aber der Fahrer.
Lücke geschlossen
Diese Lücke hat nun das Oberlandesgericht Karlsruhe geschlossen. Eine Blitzer-app ist auch dann eine Ordnungswidrigkeit, wenn Mitfahrer diese nutzen. Ein 64-jähriger Autofahrer aus dem Rhein-neckar-kreis war dabei erwischt worden, wie er das Handy mit einem entsprechenden Programm seiner Beifahrerin auf der Mittelkonsole während einer Kontrolle zur Seite schob. Das Amtsgericht verhängte ein Bußgeld von 100 Euro, die der Mann allerdings nicht bezahlen wollte. Das Oberlandesgericht bestätigte jedoch, dass die Entscheidung rechtens war – das Beiseiteschieben sei ein Hinweis auf das Wissen seines Fehlverhaltens gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung.
Allerdings bleibt den Autofahrern künftig immer noch eine winzige Hintertüre offen: Nicht
gewusst zu haben, dass ein Mitfahrer die App auf seinem Handy geöffnet hat. Dieser darf dabei aber gleichzeitig die Warnungen nicht beachtet haben. Wie praxisgerecht dies ist, bleibt offen.
Aber auch legal gibt es Möglichkeiten, sich vor Strafen durch Geschwindigkeitsübertretungen zu schützen. Zunächst die naheliegendste: Tempobegrenzungen einhalten. Im Jahr 2021 starben laut „Runter vom Gas“773 Menschen in Deutschland, weil Fahrzeuge mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs waren. „Damit geht rund jeder dritte Verkehrstote auf diese Unfallursache zurück“, steht auf der Seite der
Verkehrssicherheitskampagne. Selbst wer sich an das Tempolimit halte, könnte zu schnell sein, etwa bei Nebel, Schneefall und Regen.
Erlaubt ist weiterhin, sich vorab über die Blitzer zu informieren. Im Internet gibt es Seiten, die feste und mobile Blitzer nennen und teilweise sogar von der Polizei sind. Allerdings müssten Fahrer die Orte dann auswendig lernen. Auch Radiosender weisen legal auf mobile Geschwindigkeitsmesser hin.
Zwar ist es erlaubt, andere Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder auf Schildern zu warnen, wie der ADAC berichtet.
Dies dürfe aber nicht behindern oder ablenken. Die häufige Praxis, mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen, sei allerdings nicht erlaubt, berichtet der Club.
Im Ausland drohen zum Teil drakonische Strafen beim Einsatz von Blitzer-warnern. In Luxemburg etwa können bis zu 5000 Euro oder eine Haftstrafe von acht Tagen bis zu einem Jahr fällig sein. In Italien kostet es mindestens 800 Euro, in Griechenland mindestens 2000 Euro und es droht Fahrverbot. Die Geräte werden jeweils eingezogen – was auch in Deutschland passieren kann.