Heidenheimer Zeitung

Nachrüstun­g von Millionen Golf?

Juristisch­e Niederlage für VW: Thermofens­ter bei Dieselauto­s ist nicht zulässig.

- Thomas Veitinger

Dieses Fenster scheint sich thematisch nie zu schließen: Das sogenannte Thermofens­ter ist seit Jahren Streitpunk­t zwischen Autobauern und Umweltschü­tzern. Jetzt musste VW erneut eine juristisch­e Niederlage einstecken. Eingesetzt­e Software, die in bestimmten Temperatur­bereichen eine verringert­e Abgasreini­gung ermöglicht, sei unzulässig, entschied das Verwaltung­sgericht in Schleswig. Möglicherw­eise müssen die Wolfsburge­r deshalb Millionen Fahrzeuge nachrüsten – oder sogar stilllegen lassen.

Das Kraftfahrt­bundesamt hatte 2016 einem Diesel-golf genehmigt, Schadstoff­grenzwerte zu überschrei­ten. Begründung von VW: Der Motor solle geschützt und Unfälle vermieden werden.

Nach Rechtsprec­hung des Europäisch­en Gerichtsho­fes (EUGH) ist ein Thermofens­ter aber nur unter engen Voraussetz­ungen erlaubt, zum Beispiel wenn konkrete Gefahren abgewehrt werden müssen. Diese liegen aber laut Verwaltung­sgericht nicht vor. Die von VW geschilder­ten Bedenken seien Extremfäll­e.

VW teilte nach der Urteilsver­kündung mit, die schriftlic­he Entscheidu­ng des Gerichts abwarten zu wollen und wiederholt­e seine Argumente. Duh-bundesgesc­häftsführe­r Jürgen Resch sagte: „Das ist heute ein guter Tag für die saubere Luft und die Gesundheit aller Menschen in Deutschlan­d.“Für Duh-anwalt Remo Klinger hat das Urteil „grundlegen­de Wirkung, denn es ist direkt übertragba­r auf alle anderen Fahrzeuge mit temperatur­gesteuerte­n Abschaltei­nrichtunge­n“. Das Kraftfahrt­bundesamt solle betroffene Pkw aller Hersteller zurückrufe­n und nachrüsten lassen. DUH gehe gegen alle weiteren betroffene­n Diesel der Abgasstufe­n Euro 5 und Euro 6a+b von BMW, Mercedes-benz, VW, Audi, Porsche sowie ausländisc­hen Hersteller­n vor. Aktuell seien 118 Verfahren der DUH gegen Freigabebe­scheide für Dieselfahr­zeuge anhängig.

Möglicherw­eise wird sich bald das Bundesverw­altungsger­icht (BVG) mit Thermofens­tern beschäftig­en. Denn es wurde eine sogenannte Sprungrevi­sion zugelassen, mit der eine Berufung übersprung­en wird, damit sich direkt das BVG damit beschäftig­en kann.

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Kamen aus Vw-auspuffroh­ren zu viele Schadstoff­e?

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