Deutschland weist zwei iranische Diplomaten aus
Die Bundesregierung reagiert auf das Todesurteil gegen Djamshid Sharmahd. Der Iran verhängt Sanktionen – unter anderem gegen Bundestagsabgeordnete.
Die Bundesregierung hat als Reaktion auf das Todesurteil eines Gerichts in Teheran gegen den Deutsch-iraner Djamshid Sharmahd zwei iranische Diplomaten ausgewiesen. Das teilte Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) am Mittwoch in Berlin mit. Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährigen Sharmahd unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht.
Baerbock erklärte, sie habe angesichts des Todesurteils den
Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. Dies gilt als scharfes diplomatisches Mittel. Dem Geschäftsträger sei mitgeteilt worden, „dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren“, teilte die Außenministerin mit. Als Folge wurden zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und aufgefordert, Deutschland zu verlassen.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnete das Todesurteil als „inakzeptabel“. „Das iranische Regime bekämpft sein eigenes Volk auf jede erdenkliche Weise und missachtet die Menschenrechte“, schrieb er am Mittwoch auf Twitter. „Wir verurteilen dies auf das Schärfste und fordern das iranische Regime auf, das Urteil zurückzunehmen.“Baerbock forderte zudem, Sharmahd ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen.
Zuletzt verhängte die EU am Montag neue Sanktionen gegen Teheran, etwa gegen Gefängnisdirektoren, Staatsanwälte und Richter. Im Zuge der Proteste sind Menschenrechtlern zufolge etwa 20 000 Demonstranten festgenommen und mehrere Todesurteile verhängt worden. Der Iran antwortete seinerseits mit Gegensanktionen gegen 23 Personen und 13 Organisationen. Unter anderem gegen die Bundestagsabgeordneten Renata Alt (FDP), Roderich Kiesewetter (CDU) und Michael Roth (SPD). Sie hatten sich jüngst kritisch zum Iran geäußert. Die Strafmaßnahmen umfassen demnach Einreisesperren und das Einfrieren möglicher Vermögenswerte im Iran.