Die Rechtslage in Europa
Mit 43 Jahren erwartete Nicole Kidman ein weiteres Kind. Was Journalisten damals auffiel: Kurz vor der Geburt war der Schauspiel-star noch Gast bei der Golden-globe-verleihung, ohne dass eine Schwangerschaft zu bemerken war. Des Rätsels Lösung: Die heute 55-jährige Kidman („Eyes Wide Shut“) und ihr Mann hatten die Dienste einer Leihmutter in Anspruch genommen.
Andere Us-stars engagierten ebenfalls Leihmütter – also Frauen, die Kinder austragen, die zuvor in der Regel im Reagenzglas künstlich aus Eizelle und Samen der Eltern gezeugt wurden. Hotel-erbin Paris Hilton ist ein solcher Fall, auch die Daily-soapdarstellerin Kim Kardashian und Sarah Jessica Parker („Sex in the City“). In den meisten Us-bundesstaaten ist die Leihmutterschaft – anders als in Deutschland – und der Europäischen Union rechtlich möglich. 25 000 Dollar aufwärts kostet es dort, seinen Nachwuchs von einer anderen Frau gebären zu lassen.
Aber auch in Europa gibt es Staaten, in denen die kommerzielle Leihmutterschaft zulässig ist: Georgien, die Ukraine und Russland – wobei für Frauen aus Deutschland aktuell wohl nur das erstgenannte Land eine Option ist. Erlaubt ist die Leihmutterschaft gegen Entlohnung darüber hinaus in Indien, in Südafrika und in Mexiko.
Nichtkommerzielle (altrustische) Leihmutterschaften sind dagegen auch in mehreren Ländern der Europäischen Union möglich, darunter sind Dänemark, die Niederlande und Griechenland. Leihmutterschaften sind dort aber an Vorgaben geknüpft (zum Beispiel Verwandtschaft), die deutsche Frauen kaum erfüllen können.
In Europa gelten meist strenge Beschränkungen.
Ob trotz des Verbotes in Deutschland die Dienste einer Frau im Ausland in Anspruch genommen werden sollen, ist nicht nur eine Gewissensfrage. Es gibt auch rechtliche Hürden. So benötigen die Wunscheltern bei einer Geburt im Ausland unter anderem eine Bescheinigung der dortigen Behörden oder Gerichte, dass sie die rechtlichen Eltern des Kindes sind.
Die Eizellspende ist dagegen in fast allen Eu-ländern legal. Zu diesem Mittel greifen Frauen, die selbst über keine befruchtungsfähigen Eizellen verfügen; sie bekommen sie dann von einer anderen Frau. Zu unterscheiden ist zwischen der offenen und der anonymen Eizellspende. Die offene ist unter anderem zulässig in Dänemark, Schweden, Finnland, Holland und Österreich. Je nach Land gibt es aber unterschiedliche Wartezeiten.
Die anonyme Eizellspende ist ebenfalls in Dänemark möglich, darüber hinaus unter anderem in den Staaten Belgien, Spanien und Griechenland.