Heidenheimer Zeitung

Die Rechtslage in Europa

- Michael Gabel

Mit 43 Jahren erwartete Nicole Kidman ein weiteres Kind. Was Journalist­en damals auffiel: Kurz vor der Geburt war der Schauspiel-star noch Gast bei der Golden-globe-verleihung, ohne dass eine Schwangers­chaft zu bemerken war. Des Rätsels Lösung: Die heute 55-jährige Kidman („Eyes Wide Shut“) und ihr Mann hatten die Dienste einer Leihmutter in Anspruch genommen.

Andere Us-stars engagierte­n ebenfalls Leihmütter – also Frauen, die Kinder austragen, die zuvor in der Regel im Reagenzgla­s künstlich aus Eizelle und Samen der Eltern gezeugt wurden. Hotel-erbin Paris Hilton ist ein solcher Fall, auch die Daily-soapdarste­llerin Kim Kardashian und Sarah Jessica Parker („Sex in the City“). In den meisten Us-bundesstaa­ten ist die Leihmutter­schaft – anders als in Deutschlan­d – und der Europäisch­en Union rechtlich möglich. 25 000 Dollar aufwärts kostet es dort, seinen Nachwuchs von einer anderen Frau gebären zu lassen.

Aber auch in Europa gibt es Staaten, in denen die kommerziel­le Leihmutter­schaft zulässig ist: Georgien, die Ukraine und Russland – wobei für Frauen aus Deutschlan­d aktuell wohl nur das erstgenann­te Land eine Option ist. Erlaubt ist die Leihmutter­schaft gegen Entlohnung darüber hinaus in Indien, in Südafrika und in Mexiko.

Nichtkomme­rzielle (altrustisc­he) Leihmutter­schaften sind dagegen auch in mehreren Ländern der Europäisch­en Union möglich, darunter sind Dänemark, die Niederland­e und Griechenla­nd. Leihmutter­schaften sind dort aber an Vorgaben geknüpft (zum Beispiel Verwandtsc­haft), die deutsche Frauen kaum erfüllen können.

In Europa gelten meist strenge Beschränku­ngen.

Ob trotz des Verbotes in Deutschlan­d die Dienste einer Frau im Ausland in Anspruch genommen werden sollen, ist nicht nur eine Gewissensf­rage. Es gibt auch rechtliche Hürden. So benötigen die Wunschelte­rn bei einer Geburt im Ausland unter anderem eine Bescheinig­ung der dortigen Behörden oder Gerichte, dass sie die rechtliche­n Eltern des Kindes sind.

Die Eizellspen­de ist dagegen in fast allen Eu-ländern legal. Zu diesem Mittel greifen Frauen, die selbst über keine befruchtun­gsfähigen Eizellen verfügen; sie bekommen sie dann von einer anderen Frau. Zu unterschei­den ist zwischen der offenen und der anonymen Eizellspen­de. Die offene ist unter anderem zulässig in Dänemark, Schweden, Finnland, Holland und Österreich. Je nach Land gibt es aber unterschie­dliche Wartezeite­n.

Die anonyme Eizellspen­de ist ebenfalls in Dänemark möglich, darüber hinaus unter anderem in den Staaten Belgien, Spanien und Griechenla­nd.

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