Heidenheimer Zeitung

Streit um Einsturz von Mauer

Starke Regengüsse als mögliche Ursache. Gericht muss über Entschädig­ung entscheide­n.

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Mehr als drei Jahre nach dem Einsturz einer denkmalges­chützten Mauer in Wertheim beschäftig­t sich ein Gericht weiter mit Schadeners­atzfragen. Nach Angaben des Landgerich­ts Mosbach (Neckar-odenwald-kreis) steht der lange schwelende Zivilrecht­sstreit am Dienstag (28. Februar) auf dem Programm der 1. Kammer.

Im Dezember 2019 war die Stützmauer teilweise eingestürz­t. Menschen wurden nicht verletzt. Die acht Meter hohe Mauer an einem Fußweg war zuvor nach Regengüsse­n von einer Fachfirma überprüft worden. Diese hatte keine Gefährdung gesehen, die eine Absperrung notwendig gemacht hätte.

Gegenstand des Prozesses ist die Klage des Mauereigen­tümers auf eine Entschädig­ung. Er fordert 150 000 Euro. Die Fachfirma für Naturstein­stützbaute­n bezweifelt nach Angaben des Gerichts hingegen, dass der Kläger tatsächlic­h auch der Eigentümer der Mauer ist.

Mehrere Gutachten

Nach dem ersten Verhandlun­gstermin im April 2021 hatte das Gericht entschiede­n, einen Sachverstä­ndigen hinzuzuzie­hen. Der Fachmann für konstrukti­ven Ingenieurb­au sollte in einem Gutachten klären, wie es zu dem Einsturz kommen konnte und ob er vorhersehb­ar war.

Mittlerwei­le liegen schriftlic­he Gutachten des Sachverstä­ndigen und eines weiteren Experten für Baugrundun­tersuchung­en vor, sodass das Gericht die Verhandlun­g fortsetzen kann. Geladen sind die Parteien, ihre Rechtsanwä­lte und einer der Sachverstä­ndigen.

Eine Entscheidu­ng wird bei einem Zivilrecht­sstreit in der Regel nicht unmittelba­r nach der mündlichen Verhandlun­g verkündet, sondern in einem separaten Termin, wie das Gericht weiter mitteilte.

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