Böse Überraschung nach dem Einkauf
Strafzettel auf öffentlichen Parkplätzen sind nervig und kommen immer wieder vor. Doch auch auf privaten Parkflächen – etwa Supermarktparkplätzen – ist man vor ihnen nicht mehr sicher.
Immer wieder erleben Einkäufer auf dem Supermarktparkplatz eine böse Überraschung: Am Auto klemmt ein Strafzettel, obwohl man doch nur kurz ein paar Dinge besorgt hat. Wie kann das sein? Einige Besitzer privater Parkflächen – also auch Supermärkte – haben sogenannte Parkraumkontrolleure für ihre Parkplätze engagiert.
Wer öfters mal mit dem Auto unterwegs ist, kennt das Problem gut: Wo kann ich günstig oder sogar kostenlos parken? Die vermeintlich perfekte Lösung ist oftmals der nächstgelegene Supermarktparkplatz. So kommt es, dass die Parkflächen oft von Fremdoder auch Dauerparkern missbraucht werden. Um zu kontrollieren, wer parkt und wie lange geparkt wird, haben viele der Unternehmen klare Regeln für ihre Parkmöglichkeiten ausgehängt. Entscheidend ist vor allem, dass man eine Parkscheibe verwendet. Bei Verstoß droht eine Geldstrafe.
Regelungen sind nichts Neues
Obwohl diese Regelungen nicht neu sind, weiß noch nicht jeder darüber Bescheid. Besonders brisant ist die Parksituation in der Heidenheimer Oststadt rund um die Seestraße und die Kurze Straße. Dort befindet sich auch das Ärztehaus, in dem unter anderem die Praxis am Brenzpark untergebracht ist. „Die Parksituation ist hier sehr problematisch“, sagt Christina Bosse, die in der Praxis arbeitet. Die Zahl der Parkplätze reiche nicht ansatzweise aus, allein schon weil die Autos der Angestellten bereits viel Platz wegnehmen.
In der Not stellen sich viele Parker auf den Penny-parkplatz. Dieser bietet 87 Plätze und ist eigentlich für Kunden von Penny und dem Getränkemarkt Göbel sowie für Gäste des Ecome-hotels gedacht. Da er immer wieder von Fremdparkern genutzt wird,
hat Penny das Parkunternehmen „fair parken“engagiert, so die Aussage von einem Parkraumkontrolleur des Unternehmens auf dem Parkplatz. „Ich komme zwei Mal am Tag und drehe eine Runde auf dem Parkplatz“, erzählt er. Die maximale Parkdauer beträgt dort 45 Minuten, man muss eine Parkscheibe einlegen. Die Regeln und die allgemeinen Geschäftsbedingungen hängen auf dem Parkplatz mehrfach aus, wer sie trotzdem missachtet muss eine Vertragsstrafe von 29,90 Euro zahlen.
Strafzettel kann storniert werden
Das Parkunternehmen bietet die Möglichkeit einer sogenannten „Stornierung aus Kulanz“. Nach Aussage der Infohotline von „fair parken“kann die Vertragsstrafe verhindert werden, wenn man den Kassenbon oder die Transferbestätigung der Kartenzahlung vorlegt und deren Datum, Uhrzeit und Adresse mit den Angaben auf
dem Strafzettel übereinstimmen. Die Kontaktdaten zu „fair parken“sind ebenfalls auf Hinweisschildern abgedruckt.
Die vermeintlich einfachste Lösung der Parkprobleme in diesem Bereich wäre die Freigabe des ehemaligen Schlachthofareals als Parkraum. Die Fläche sei jedoch nicht geeignet, da sie zuerst abgetragen und dann neu aufgeschottert werden müsste. „Dies wäre mit hohen Kosten für eine ohnehin nur temporäre Dauer verbunden“, so die Aussage der Stadtwerke Heidenheim, denen die Fläche gehört.
Auch die Netto-filiale in der Heidenheimer Darwinstraße gegenüber der Feuerwehr hat ein Parkunternehmen mit der Kontrolle des Parkraums beauftragt. Laut Aussage der Supermarktkette sei das ein branchenübliches Vorgehen, um zu garantieren, dass alle Kunden während ihres Einkaufs stets freie Parkplätze zur
Verfügung haben. Vor allem in stark frequentierten Innenstadtlagen oder in der Nähe von Bahnhöfen komme es immer wieder vor, dass die Parkflächen missbräuchlich genutzt werden. „Generell wird die Parkraumüberwachung bei uns nur sehr punktuell eingesetzt“, so die Pressestelle von Netto.
Auf dem Netto-parkplatz in der Darwinstraße kontrolliert das Unternehmen „Park & Control“. Wer ohne Parkscheibe parkt oder die Freiparkzeit von 90 Minuten überschreitet, muss 30 Euro zahlen.
Nicht nur Supermärkte
Fremd- und Dauerparker kommen nicht nur auf Supermarktparkplätzen vor. So ist „Park & Control“unter anderem auch für den Parkplatz in der Mergelstetter Weilerstraße zuständig, der zum nahegelegenen Gebäude mit verschiedenen Unternehmen und Ärzten gehört.
150 Minuten darf dort mit Parkscheibe geparkt werden.
Halten sich inzwischen mehr Leute an die Parkregeln? „Unserer Erfahrung nach stellt sich im Laufe der Zeit ein Lerneffekt ein, sodass immer mehr Nutzer sich an die Regelungen vor Ort halten“, so das Presseteam des Parkunternehmens „Park & Control“.