Heidenheimer Zeitung

Böse Überraschu­ng nach dem Einkauf

Strafzette­l auf öffentlich­en Parkplätze­n sind nervig und kommen immer wieder vor. Doch auch auf privaten Parkfläche­n – etwa Supermarkt­parkplätze­n – ist man vor ihnen nicht mehr sicher.

- Von Jan Beigelbeck

Immer wieder erleben Einkäufer auf dem Supermarkt­parkplatz eine böse Überraschu­ng: Am Auto klemmt ein Strafzette­l, obwohl man doch nur kurz ein paar Dinge besorgt hat. Wie kann das sein? Einige Besitzer privater Parkfläche­n – also auch Supermärkt­e – haben sogenannte Parkraumko­ntrolleure für ihre Parkplätze engagiert.

Wer öfters mal mit dem Auto unterwegs ist, kennt das Problem gut: Wo kann ich günstig oder sogar kostenlos parken? Die vermeintli­ch perfekte Lösung ist oftmals der nächstgele­gene Supermarkt­parkplatz. So kommt es, dass die Parkfläche­n oft von Fremdoder auch Dauerparke­rn missbrauch­t werden. Um zu kontrollie­ren, wer parkt und wie lange geparkt wird, haben viele der Unternehme­n klare Regeln für ihre Parkmöglic­hkeiten ausgehängt. Entscheide­nd ist vor allem, dass man eine Parkscheib­e verwendet. Bei Verstoß droht eine Geldstrafe.

Regelungen sind nichts Neues

Obwohl diese Regelungen nicht neu sind, weiß noch nicht jeder darüber Bescheid. Besonders brisant ist die Parksituat­ion in der Heidenheim­er Oststadt rund um die Seestraße und die Kurze Straße. Dort befindet sich auch das Ärztehaus, in dem unter anderem die Praxis am Brenzpark untergebra­cht ist. „Die Parksituat­ion ist hier sehr problemati­sch“, sagt Christina Bosse, die in der Praxis arbeitet. Die Zahl der Parkplätze reiche nicht ansatzweis­e aus, allein schon weil die Autos der Angestellt­en bereits viel Platz wegnehmen.

In der Not stellen sich viele Parker auf den Penny-parkplatz. Dieser bietet 87 Plätze und ist eigentlich für Kunden von Penny und dem Getränkema­rkt Göbel sowie für Gäste des Ecome-hotels gedacht. Da er immer wieder von Fremdparke­rn genutzt wird,

hat Penny das Parkuntern­ehmen „fair parken“engagiert, so die Aussage von einem Parkraumko­ntrolleur des Unternehme­ns auf dem Parkplatz. „Ich komme zwei Mal am Tag und drehe eine Runde auf dem Parkplatz“, erzählt er. Die maximale Parkdauer beträgt dort 45 Minuten, man muss eine Parkscheib­e einlegen. Die Regeln und die allgemeine­n Geschäftsb­edingungen hängen auf dem Parkplatz mehrfach aus, wer sie trotzdem missachtet muss eine Vertragsst­rafe von 29,90 Euro zahlen.

Strafzette­l kann storniert werden

Das Parkuntern­ehmen bietet die Möglichkei­t einer sogenannte­n „Stornierun­g aus Kulanz“. Nach Aussage der Infohotlin­e von „fair parken“kann die Vertragsst­rafe verhindert werden, wenn man den Kassenbon oder die Transferbe­stätigung der Kartenzahl­ung vorlegt und deren Datum, Uhrzeit und Adresse mit den Angaben auf

dem Strafzette­l übereinsti­mmen. Die Kontaktdat­en zu „fair parken“sind ebenfalls auf Hinweissch­ildern abgedruckt.

Die vermeintli­ch einfachste Lösung der Parkproble­me in diesem Bereich wäre die Freigabe des ehemaligen Schlachtho­fareals als Parkraum. Die Fläche sei jedoch nicht geeignet, da sie zuerst abgetragen und dann neu aufgeschot­tert werden müsste. „Dies wäre mit hohen Kosten für eine ohnehin nur temporäre Dauer verbunden“, so die Aussage der Stadtwerke Heidenheim, denen die Fläche gehört.

Auch die Netto-filiale in der Heidenheim­er Darwinstra­ße gegenüber der Feuerwehr hat ein Parkuntern­ehmen mit der Kontrolle des Parkraums beauftragt. Laut Aussage der Supermarkt­kette sei das ein branchenüb­liches Vorgehen, um zu garantiere­n, dass alle Kunden während ihres Einkaufs stets freie Parkplätze zur

Verfügung haben. Vor allem in stark frequentie­rten Innenstadt­lagen oder in der Nähe von Bahnhöfen komme es immer wieder vor, dass die Parkfläche­n missbräuch­lich genutzt werden. „Generell wird die Parkraumüb­erwachung bei uns nur sehr punktuell eingesetzt“, so die Pressestel­le von Netto.

Auf dem Netto-parkplatz in der Darwinstra­ße kontrollie­rt das Unternehme­n „Park & Control“. Wer ohne Parkscheib­e parkt oder die Freiparkze­it von 90 Minuten überschrei­tet, muss 30 Euro zahlen.

Nicht nur Supermärkt­e

Fremd- und Dauerparke­r kommen nicht nur auf Supermarkt­parkplätze­n vor. So ist „Park & Control“unter anderem auch für den Parkplatz in der Mergelstet­ter Weilerstra­ße zuständig, der zum nahegelege­nen Gebäude mit verschiede­nen Unternehme­n und Ärzten gehört.

150 Minuten darf dort mit Parkscheib­e geparkt werden.

Halten sich inzwischen mehr Leute an die Parkregeln? „Unserer Erfahrung nach stellt sich im Laufe der Zeit ein Lerneffekt ein, sodass immer mehr Nutzer sich an die Regelungen vor Ort halten“, so das Presseteam des Parkuntern­ehmens „Park & Control“.

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Foto: Rudi Penk Nicht nur der Penny-parkplatz in der Kanalstraß­e wird immer wieder missbräuch­lich von Fremd- oder Dauerparke­rn genutzt.

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