Speiseöl gegen Klimakleber
Die Südwest-polizei sieht sich gegen Aktivisten gut gerüstet. Ingewahrsamnahme nur in Einzelfällen.
Auf Klimakleber sieht sich die baden-württembergische Polizei gut vorbereitet. Man habe sich frühzeitig mit den neuen Aktionsformen der Gruppierung Letzte Generation auseinandergesetzt, teilte das Innenministerium mit. Deren Verklebungen könnten die Beamten der Polizeipräsidien in der überwiegenden Mehrzahl binnen 30 bis 90 Minuten auflösen. Als Lösungsmittel für den verwendeten Sekundenkleber werden meist herkömmliche Pflanzenöle verwendet.
In Bayern gibt es regionale Spezialeinheiten, „Glue-onteams“(to glue: anleimen), die rund um die Uhr bereitstehen, um die Aktivisten rasch von der Straße zu kriegen. NRW rüstet ebenfalls gegen Klima-aktivisten auf, die sich unangekündigt am Asphalt festkleben. Dort werden rund 10 000 Polizisten im Lösen von festgeklebten Aktivisten ausgebildet.
2022 wurden der Polizei in Baden-württemberg 31 Blockadeaktionen des Straßenverkehrs bekannt, darunter 22 mit Anklebungen von Aktivisten am Fahrbahnbelag. Die Polizei war in diesem Zusammenhang rund 1020 Stunden im Einsatz. Nach Angaben des Landeschefs der Deutschen Polizeigewerkschaft, Ralf Kusterer, sind nicht die Auflösungen der Blockaden kräftezehrend, sondern die Folgen davon in Form von Staus und Umleitungen. Der Aufwand dafür entsprach laut einer Antwort des Ministeriums auf eine Afd-anfrage bislang rund 60 650 Euro.
Nach Angaben des Ministeriums in Stuttgart sind bereits im März 2022 Polizeidienststellen mit Handlungsempfehlungen zu taktischen und rechtlichen Fragen des Umgangs mit den Verklebungen versorgt worden. Das Thema fließe auch in die Fortbildungsangebote ein, unter anderem für die Anti-konflikt-teams, die insbesondere bei Versammlungen zum Einsatz kommen.
Gewerkschafter Kusterer sprach sich für eine Präventivhaft nach bayerischem Vorbild aus, die Menschen droht, wenn sie weitere Aktionen ankündigten. Nach dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz können Bürger auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung bis zu einem Monat lang festgehalten werden, um die Begehung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder eine Straftat zu verhindern.
Taktische und rechtliche Fragen.
Die baden-württembergische Regelung sei nicht auf den Sachverhalt der Klima-aktionen zugeschnitten, sondern auf Fälle wie Ingewahrsamnahme eines Betrunkenen oder eines Suizidgefährdeten, monierte Kusterer. Außerdem sei sie nur auf zwei Wochen begrenzt.
Das Innenministerium betont hingegen, auch in Baden-württemberg könnte bei zuvor angekündigten Aktionen im Einzelfall eine Ingewahrsamnahme geeignet sein, um unmittelbar bevorstehende erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit abzuwehren. Dies geschehe in Abwägung mit dem hohen Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.