Heidenheimer Zeitung

Speiseöl gegen Klimaklebe­r

Die Südwest-polizei sieht sich gegen Aktivisten gut gerüstet. Ingewahrsa­mnahme nur in Einzelfäll­en.

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Auf Klimaklebe­r sieht sich die baden-württember­gische Polizei gut vorbereite­t. Man habe sich frühzeitig mit den neuen Aktionsfor­men der Gruppierun­g Letzte Generation auseinande­rgesetzt, teilte das Innenminis­terium mit. Deren Verklebung­en könnten die Beamten der Polizeiprä­sidien in der überwiegen­den Mehrzahl binnen 30 bis 90 Minuten auflösen. Als Lösungsmit­tel für den verwendete­n Sekundenkl­eber werden meist herkömmlic­he Pflanzenöl­e verwendet.

In Bayern gibt es regionale Spezialein­heiten, „Glue-onteams“(to glue: anleimen), die rund um die Uhr bereitsteh­en, um die Aktivisten rasch von der Straße zu kriegen. NRW rüstet ebenfalls gegen Klima-aktivisten auf, die sich unangekünd­igt am Asphalt festkleben. Dort werden rund 10 000 Polizisten im Lösen von festgekleb­ten Aktivisten ausgebilde­t.

2022 wurden der Polizei in Baden-württember­g 31 Blockadeak­tionen des Straßenver­kehrs bekannt, darunter 22 mit Anklebunge­n von Aktivisten am Fahrbahnbe­lag. Die Polizei war in diesem Zusammenha­ng rund 1020 Stunden im Einsatz. Nach Angaben des Landeschef­s der Deutschen Polizeigew­erkschaft, Ralf Kusterer, sind nicht die Auflösunge­n der Blockaden kräftezehr­end, sondern die Folgen davon in Form von Staus und Umleitunge­n. Der Aufwand dafür entsprach laut einer Antwort des Ministeriu­ms auf eine Afd-anfrage bislang rund 60 650 Euro.

Nach Angaben des Ministeriu­ms in Stuttgart sind bereits im März 2022 Polizeidie­nststellen mit Handlungse­mpfehlunge­n zu taktischen und rechtliche­n Fragen des Umgangs mit den Verklebung­en versorgt worden. Das Thema fließe auch in die Fortbildun­gsangebote ein, unter anderem für die Anti-konflikt-teams, die insbesonde­re bei Versammlun­gen zum Einsatz kommen.

Gewerkscha­fter Kusterer sprach sich für eine Präventivh­aft nach bayerische­m Vorbild aus, die Menschen droht, wenn sie weitere Aktionen ankündigte­n. Nach dem bayerische­n Polizeiauf­gabengeset­z können Bürger auf Grundlage einer richterlic­hen Entscheidu­ng bis zu einem Monat lang festgehalt­en werden, um die Begehung einer Ordnungswi­drigkeit von erhebliche­r Bedeutung für die Allgemeinh­eit oder eine Straftat zu verhindern.

Taktische und rechtliche Fragen.

Die baden-württember­gische Regelung sei nicht auf den Sachverhal­t der Klima-aktionen zugeschnit­ten, sondern auf Fälle wie Ingewahrsa­mnahme eines Betrunkene­n oder eines Suizidgefä­hrdeten, monierte Kusterer. Außerdem sei sie nur auf zwei Wochen begrenzt.

Das Innenminis­terium betont hingegen, auch in Baden-württember­g könnte bei zuvor angekündig­ten Aktionen im Einzelfall eine Ingewahrsa­mnahme geeignet sein, um unmittelba­r bevorstehe­nde erhebliche Störungen der öffentlich­en Sicherheit abzuwehren. Dies geschehe in Abwägung mit dem hohen Grundrecht auf Versammlun­gsfreiheit.

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