Land macht Weg frei für mehr Mobilfunkmasten
Mit veränderten Bauvorschriften will Grün-schwarz den Ausbau des 5G-netzes beschleunigen.
Das Land macht den Weg frei für mehr Mobilfunkmasten. Eine Änderung der Landesbauordnung soll den Bau von Mobilfunkmasten und damit den Ausbau des 5G-netzes beschleunigen. Funklöcher sollen damit schneller geschlossen werden.
Das für Digitalisierung zuständige Innenministerium begründet die schwierige Versorgungslage im Südwesten mit der für den Mobilfunk anspruchsvollen Topografie – etwa Berge und Anhöhen, tiefe Täler und ein relativ hoher Waldanteil im Südwesten. Außerdem mache die Grenzlage zu Frankreich und der Schweiz den Mobilfunkausbau häufig schwieriger und teurer als in anderen Ländern. Darüber hinaus werden lokale Widerstände bei der Errichtung von Mobilfunkmasten angeführt, sodass die Netzbetreiber nur mit Verzögerungen geeignete Standorte für neue Sendeanlagen finden könnten.
Das Landeskabinett billigte am Dienstag den Entwurf für ein Gesetz, das den Bau von Mobilfunkmasten in Baden-württemberg erleichtern soll. Die Änderungen sollen nach der Zustimmung des Parlaments möglichst noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Es gehe um die Wettbewerbsfähigkeit des Landes, erläuterte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne).
Neben der Stärkung des Wirtschaftsstandortes gehe es auch um gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land und um Bürokratieabbau, sagte Kretschmann. Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, sprach von einem „Booster“für den ländlichen Raum.
Geplant sind Änderungen bei der Höhe der Antennenanlagen und bei der Entfernung der Masten zu den nächsten Gebäuden. Zudem geht es um eine flexiblere Nutzung mobiler Anlagen.
Weniger Bürokratie
Künftig sollen höhere Antennenanlagen ohne Baugenehmigung aufgestellt werden können. Die maximale Höhe dieser Anlagen soll in geschlossenen Ortschaften 15 Meter betragen, außerhalb sollen bis zu 20 Meter gelten. Bisher dürfen nur Antennenanlagen bis zu 10 Metern Höhe verfahrensfrei errichtet werden.
Zudem soll die Abstandsregel von Funkmasten zu Gebäuden geändert werden. Hier soll der Berechnungsfaktor von 0,4 auf 0,2 gesenkt werden. Bislang mussten Antennen beispielsweise von einem zehn Meter hohen Gebäude vier Meter Abstand haben. Künftig sind zwei Meter vorgesehen. Desweiteren sollen Mobilfunkanbieter bis zu zwei Jahre lang provisorisch Anlagen aufstellen können, solange sie keinen festen Standort haben.