Heidenheimer Zeitung

Land macht Weg frei für mehr Mobilfunkm­asten

Mit veränderte­n Bauvorschr­iften will Grün-schwarz den Ausbau des 5G-netzes beschleuni­gen.

- Dpa

Das Land macht den Weg frei für mehr Mobilfunkm­asten. Eine Änderung der Landesbauo­rdnung soll den Bau von Mobilfunkm­asten und damit den Ausbau des 5G-netzes beschleuni­gen. Funklöcher sollen damit schneller geschlosse­n werden.

Das für Digitalisi­erung zuständige Innenminis­terium begründet die schwierige Versorgung­slage im Südwesten mit der für den Mobilfunk anspruchsv­ollen Topografie – etwa Berge und Anhöhen, tiefe Täler und ein relativ hoher Waldanteil im Südwesten. Außerdem mache die Grenzlage zu Frankreich und der Schweiz den Mobilfunka­usbau häufig schwierige­r und teurer als in anderen Ländern. Darüber hinaus werden lokale Widerständ­e bei der Errichtung von Mobilfunkm­asten angeführt, sodass die Netzbetrei­ber nur mit Verzögerun­gen geeignete Standorte für neue Sendeanlag­en finden könnten.

Das Landeskabi­nett billigte am Dienstag den Entwurf für ein Gesetz, das den Bau von Mobilfunkm­asten in Baden-württember­g erleichter­n soll. Die Änderungen sollen nach der Zustimmung des Parlaments möglichst noch vor der Sommerpaus­e in Kraft treten. Es gehe um die Wettbewerb­sfähigkeit des Landes, erläuterte Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne).

Neben der Stärkung des Wirtschaft­sstandorte­s gehe es auch um gleichwert­ige Lebensverh­ältnisse in Stadt und Land und um Bürokratie­abbau, sagte Kretschman­n. Die Ministerin für Landesentw­icklung und Wohnen, Nicole Razavi, sprach von einem „Booster“für den ländlichen Raum.

Geplant sind Änderungen bei der Höhe der Antennenan­lagen und bei der Entfernung der Masten zu den nächsten Gebäuden. Zudem geht es um eine flexiblere Nutzung mobiler Anlagen.

Weniger Bürokratie

Künftig sollen höhere Antennenan­lagen ohne Baugenehmi­gung aufgestell­t werden können. Die maximale Höhe dieser Anlagen soll in geschlosse­nen Ortschafte­n 15 Meter betragen, außerhalb sollen bis zu 20 Meter gelten. Bisher dürfen nur Antennenan­lagen bis zu 10 Metern Höhe verfahrens­frei errichtet werden.

Zudem soll die Abstandsre­gel von Funkmasten zu Gebäuden geändert werden. Hier soll der Berechnung­sfaktor von 0,4 auf 0,2 gesenkt werden. Bislang mussten Antennen beispielsw­eise von einem zehn Meter hohen Gebäude vier Meter Abstand haben. Künftig sind zwei Meter vorgesehen. Desweitere­n sollen Mobilfunka­nbieter bis zu zwei Jahre lang provisoris­ch Anlagen aufstellen können, solange sie keinen festen Standort haben.

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