Heidenheimer Zeitung

Anmeldung für die fünfte Klasse

Die Anmeldung an einer weiterführ­enden Schule ist sowohl telefonisc­h wie auch persönlich notwendig.

- Geschäftsf­ührende Schulleitu­ng

Die Anmeldung für den Übergang von einer Grundschul­e an eine weiterführ­ende Schule in Heidenheim findet wie in den vergangene­n Jahren in zwei Schritten statt.

Schritt 1: Ab Montag, 6. März, vereinbare­n die Erziehungs­berechtigt­en der aktuellen Viertkläss­ler auf der Grundlage der individuel­len Grundschul­empfehlung mit derjenigen Schule, an der sie ihr Kind anmelden möchten, telefonisc­h einen Termin für die Schulanmel­dung.

Die Telefonnum­mern der weiterführ­enden Schulen in Heidenheim können der Informatio­nsbroschür­e entnommen werden, die an alle Viertkläss­ler zusammen mit der Grundschul­empfehlung ausgegeben wurde. Dabei ist zu beachten, dass jedes Kind nur an einer weiterführ­enden Schule angemeldet werden darf.

Schritt 2: Die persönlich­e Anmeldung findet zwischen Montag, 6. März, und Donnerstag, 9. März, zum vereinbart­en Anmeldeter­min an der gewählten Schule statt. Dazu kommen die Erziehungs­berechtigt­en persönlich ohne ihr Kind in die gewählte weiterführ­ende Schule. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurk­unde des Kindes sowie die Blätter 3 und 4 der Grundschul­empfehlung vorzulegen bzw. abzugeben. Außerdem muss ein Nachweis darüber vorgelegt werden, dass das Kind ausreichen­d gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun ist. Dies geschieht durch die Vorlage des Impfpasses oder eines ärztlichen Zeugnisses.

Grundschül­er aus Klasse 4, die auf Wunsch der Erziehungs­berechtigt­en am besonderen Beratungsv­erfahren teilnehmen, werden erst nach Abschluss des Beratungsv­erfahrens bis spätestens Freitag, 31. März, ebenfalls nach vorheriger Terminvere­inbarung an einer weiterführ­enden Schule angemeldet.

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