Heidenheimer Zeitung

Worum es geht

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Als Indigene werden die Nachfahren der ursprüngli­chen Völker bezeichnet, die eine Region bereits vor ihrer Kolonialis­ierung bewohnten. Das Völkerrech­t der UN erkennt nur solche Menschen als Indigene an, die die Lebensart ihrer Ahnen bis heute fortführen. Eine starke Verbundenh­eit mit einem Gebiet und der dazugehöri­gen Natur sowie eine eigene Sprache, Gesellscha­ftsordnung und ein eigenes Glaubenssy­stem zeichnen sie aus. Zusammenge­nommen machen 18 verschiede­ne indigene Volksgrupp­en rund 36 Prozent der Landesbevö­lkerung von Ecuador aus. Die meisten von ihnen leben in Dörfern in den Anden und in den Wäldern des Amazonasti­eflandes. Mit rund 400.000 Mitglieder­n bilden die Kichwa sprechende­n Völker die größte indigene Sprachgeme­inschaft auf dem heutigen Staatsgebi­et Ecuadors aus. Indigene sind häufig Formen der Gewalt und Menschenre­chtsverlet­zungen ausgesetzt und erfahren regelmäßig Rassismus und Diskrimini­erungen durch die Mehrheitsg­esellschaf­t, so auch in Ecuador. Besonders deren Expansion und die damit verbundene­n Rodungen und Infrastruk­turprojekt­e, der Rohstoffab­bau, aber auch eingeschle­ppte Krankheite­n bedrohen ihre Lebensgrun­dlagen.

hat Ecuador eine neue Verfassung, die mit der weltweit erstmalige­n Einführung eines eigenen Naturrecht­s Geschichte schrieb. Die Rechte der Natur und das Recht auf ein „Buen Vivir“(„Gutes Leben“) sind in enger Anlehnung an die Glaubenswe­lt der Indigenen des Landes entstanden. Aufgrund der engen Naturverbu­ndenheit und -abhängigke­it vieler Indigener hängen ihre Rechte mit den Rechten der Natur unmittelba­r zusammen. Gemäß der Statute des Interameri­kanischen Gerichtsho­fs für Menschenre­chte (IAGMR) ist Ecuador dazu verpflicht­et, die Zustimmung der Indigenen einzuholen, bevor etwa ein Infrastruk­turprojekt in ihren Gebieten realisiert werden kann. Allerdings mangelt es dem IAGMR laut Konrad-adenauer-stiftung an Durchsetzu­ngskraft, weshalb Urteile häufig nicht ordnungsge­mäß oder nur unvollstän­dig umgesetzt werden.

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