Worum es geht
Als Indigene werden die Nachfahren der ursprünglichen Völker bezeichnet, die eine Region bereits vor ihrer Kolonialisierung bewohnten. Das Völkerrecht der UN erkennt nur solche Menschen als Indigene an, die die Lebensart ihrer Ahnen bis heute fortführen. Eine starke Verbundenheit mit einem Gebiet und der dazugehörigen Natur sowie eine eigene Sprache, Gesellschaftsordnung und ein eigenes Glaubenssystem zeichnen sie aus. Zusammengenommen machen 18 verschiedene indigene Volksgruppen rund 36 Prozent der Landesbevölkerung von Ecuador aus. Die meisten von ihnen leben in Dörfern in den Anden und in den Wäldern des Amazonastieflandes. Mit rund 400.000 Mitgliedern bilden die Kichwa sprechenden Völker die größte indigene Sprachgemeinschaft auf dem heutigen Staatsgebiet Ecuadors aus. Indigene sind häufig Formen der Gewalt und Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt und erfahren regelmäßig Rassismus und Diskriminierungen durch die Mehrheitsgesellschaft, so auch in Ecuador. Besonders deren Expansion und die damit verbundenen Rodungen und Infrastrukturprojekte, der Rohstoffabbau, aber auch eingeschleppte Krankheiten bedrohen ihre Lebensgrundlagen.
hat Ecuador eine neue Verfassung, die mit der weltweit erstmaligen Einführung eines eigenen Naturrechts Geschichte schrieb. Die Rechte der Natur und das Recht auf ein „Buen Vivir“(„Gutes Leben“) sind in enger Anlehnung an die Glaubenswelt der Indigenen des Landes entstanden. Aufgrund der engen Naturverbundenheit und -abhängigkeit vieler Indigener hängen ihre Rechte mit den Rechten der Natur unmittelbar zusammen. Gemäß der Statute des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte (IAGMR) ist Ecuador dazu verpflichtet, die Zustimmung der Indigenen einzuholen, bevor etwa ein Infrastrukturprojekt in ihren Gebieten realisiert werden kann. Allerdings mangelt es dem IAGMR laut Konrad-adenauer-stiftung an Durchsetzungskraft, weshalb Urteile häufig nicht ordnungsgemäß oder nur unvollständig umgesetzt werden.