Heidenheimer Zeitung

Für den Klimaschut­z hinter Gitter

Erstmals wurden zwei Aktivisten zu Haftstrafe­n verurteilt. Begründung: Sie planen weitere Straftaten.

- Lisa Metzger

Das Amtsgerich­t Heilbronn hat am Montag zwei Klimaaktiv­isten der „Letzten Generation“wegen einer Straßenblo­ckade Anfang Februar zu mehreren Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt und damit als erstes deutsches Gericht gegenüber den Demonstran­ten der Klimabeweg­ung ein solches Strafmaß verhängt.

Laut Michael Reißer, dem Pressespre­cher für Strafsache­n am Amtsgerich­t Heilbronn, hatte vor allem ein Aspekt den Ausschlag für dieses Urteil gebracht: „Alle fünf Angeklagte­n haben mitgeteilt, dass sie zukünftig auch weitere Straftaten begehen werden“, sagt Reißer. Die Angeklagte­n zeigten weder Reue noch Einsicht. Drei der Täter kamen noch mit einer Geldstrafe davon. Doch die zwei anderen Angeklagte­n standen bereits zum zweiten Mal vor Gericht, weswegen in deren Fällen das Gericht eine Freiheitss­trafe von zwei und drei Monaten verhängte. Der Sinn dahinter sei, sagt Reißer, auf „die Täterpersö­nlichkeit einzuwirke­n“.

Ob ein solches Urteil dabei angemessen ist, ist eine Frage, die in der Gesellscha­ft derzeit viel diskutiert wird. Dabei wären theoretisc­h noch ganz andere Strafen möglich, sagt Michael Reißer. Im Falle der Klimaklebe­r, denen Nötigung vorgeworfe­n wurde, spricht das Strafgeset­zbuch theoretisc­h von einer Haftstrafe von „bis zu drei Jahren“.

Schnelle Verfahren

Dass der Staat Klimaaktiv­isten trotz ihrer hehren Ziele nicht alles durchgehen lassen könne, machte Baden-württember­gs Justizmini­sterin Marion Gentges (CDU) bereits Anfang Januar deutlich. „Mit Straftaten auf politische Ziele aufmerksam zu machen, das ist sicher der falsche Weg“, sagte sie damals der Deutschen Presse-agentur. Die Ministerin stellte zudem klar, dass sogenannte Expressver­fahren auch bei den Klimaaktiv­isten möglich seien. „Klebt sich ein Aktivist oder eine Aktivistin auf der Straße fest, muss nicht mehr viel ermittelt werden“, sagte Gentges. Seitdem kam es in Baden-württember­g zu mehreren solcher beschleuni­gter Verfahren. Sie kommen meist dann zum Zuge, wenn ein Täter auf frischer Tat ertappt wird. Denn dann ist der Sachverhal­t einfacher und die Beweislage klarer.

Nach Zahlen des Justizmini­steriums gab es bis Anfang Februar landesweit 32 Ermittlung­sverfahren gegen Klimaaktiv­isten, die den Staatsanwa­ltschaften vorgelegt wurden. Das Innenminis­terium zählte von Anfang 2022 bis heute insgesamt 40 lokale Aktionen rund um die Klimaprote­ste. 30 davon entfielen auf das Ankleben an Straßen, wie das Ministeriu­m auf Anfrage mitteilte.

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