Für den Klimaschutz hinter Gitter
Erstmals wurden zwei Aktivisten zu Haftstrafen verurteilt. Begründung: Sie planen weitere Straftaten.
Das Amtsgericht Heilbronn hat am Montag zwei Klimaaktivisten der „Letzten Generation“wegen einer Straßenblockade Anfang Februar zu mehreren Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt und damit als erstes deutsches Gericht gegenüber den Demonstranten der Klimabewegung ein solches Strafmaß verhängt.
Laut Michael Reißer, dem Pressesprecher für Strafsachen am Amtsgericht Heilbronn, hatte vor allem ein Aspekt den Ausschlag für dieses Urteil gebracht: „Alle fünf Angeklagten haben mitgeteilt, dass sie zukünftig auch weitere Straftaten begehen werden“, sagt Reißer. Die Angeklagten zeigten weder Reue noch Einsicht. Drei der Täter kamen noch mit einer Geldstrafe davon. Doch die zwei anderen Angeklagten standen bereits zum zweiten Mal vor Gericht, weswegen in deren Fällen das Gericht eine Freiheitsstrafe von zwei und drei Monaten verhängte. Der Sinn dahinter sei, sagt Reißer, auf „die Täterpersönlichkeit einzuwirken“.
Ob ein solches Urteil dabei angemessen ist, ist eine Frage, die in der Gesellschaft derzeit viel diskutiert wird. Dabei wären theoretisch noch ganz andere Strafen möglich, sagt Michael Reißer. Im Falle der Klimakleber, denen Nötigung vorgeworfen wurde, spricht das Strafgesetzbuch theoretisch von einer Haftstrafe von „bis zu drei Jahren“.
Schnelle Verfahren
Dass der Staat Klimaaktivisten trotz ihrer hehren Ziele nicht alles durchgehen lassen könne, machte Baden-württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) bereits Anfang Januar deutlich. „Mit Straftaten auf politische Ziele aufmerksam zu machen, das ist sicher der falsche Weg“, sagte sie damals der Deutschen Presse-agentur. Die Ministerin stellte zudem klar, dass sogenannte Expressverfahren auch bei den Klimaaktivisten möglich seien. „Klebt sich ein Aktivist oder eine Aktivistin auf der Straße fest, muss nicht mehr viel ermittelt werden“, sagte Gentges. Seitdem kam es in Baden-württemberg zu mehreren solcher beschleunigter Verfahren. Sie kommen meist dann zum Zuge, wenn ein Täter auf frischer Tat ertappt wird. Denn dann ist der Sachverhalt einfacher und die Beweislage klarer.
Nach Zahlen des Justizministeriums gab es bis Anfang Februar landesweit 32 Ermittlungsverfahren gegen Klimaaktivisten, die den Staatsanwaltschaften vorgelegt wurden. Das Innenministerium zählte von Anfang 2022 bis heute insgesamt 40 lokale Aktionen rund um die Klimaproteste. 30 davon entfielen auf das Ankleben an Straßen, wie das Ministerium auf Anfrage mitteilte.