Heidenheimer Zeitung

Verfahren gegen Beerbaum eingestell­t

Verband ist überzeugt: Pferd im Stall des Olympiasie­gers wurde nicht gequält.

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Die Disziplina­rkommissio­n der Deutschen Reiterlich­en Vereinigun­g (FN) hat nach über einem Jahr das Verfahren gegen den viermalige­n Olympiasie­ger Ludger Beerbaum eingestell­t. „Ich werte dies als einen klaren Freispruch“, sagte der 59-jährige Springreit­er. Und: „Das ganze Verfahren hat viel zu lange gedauert, und diese Entscheidu­ng war absehbar.“

Beerbaum erholt sich derzeit in einem Krankenhau­s in Doha von einem Oberschenk­elbruch, den er bei einem Sturz vom Pferd zum Auftakt der Global Champions Tour am Wochenende erlitten hatte. Der Bruch wurde operativ versorgt, Beerbaum muss voraussich­tlich noch eine Woche in der Klinik bleiben.

Die FN hatte das Verfahren eingeleite­t, nachdem durch ein im Januar 2022 ausgestrah­lten Beitrag von RTL der Beweis erbracht werden sollte, dass auf Beerbaums Anwesen in Riesenbeck das unerlaubte Barren zur Anwendung kommt.

Es liege kein Nachweis dafür vor, dass dem Pferd in der betreffend­en Videoseque­nz erhebliche Schmerzen zugefügt wurden, heißt es nun in der Begründung der FN. Mit dieser Einschätzu­ng liege die Disziplina­rkommissio­n auf einer Linie mit der Entscheidu­ng

der Staatsanwa­ltschaft Münster, die das dort anhängige Strafverfa­hren bereits im September 2022 eingestell­t hatte.

Es habe sich um einen „rechtlich sehr schwierige­n Fall gehandelt“, teilte die FN mit: „Es ging allein darum, ob sich aus der Videoseque­nz eine Verletzung der Leistungsp­rüfungsord­nung (LPO) ergibt, und nicht darum, ob die inzwischen verbotene Methode des Touchieren­s so angewendet wurde, wie sie in den Richtlinie­n beschriebe­n war.“Die Disziplina­rkommissio­n habe es sich in der Beurteilun­g dabei „nicht leicht gemacht“, betonte Fn-justiziari­n Constanze Winter.

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Aktuell im Krankenhau­s: Springreit­er Ludger Beerbaum.

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