Habeck verspricht pragmatische Lösungen
Der Wirtschaftsminister bleibt dabei: Neue Gas- und Ölheizungen sollen ab 2024 verboten werden. Es soll in bestimmten Fällen aber Ausnahmen geben.
Unbeirrt aller Kritik hält Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) an seinen Plänen für ein Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizungen fest. Über 80 Prozent der Wärmenachfrage werde noch durch fossile Energie gedeckt, heißt es in einem Papier seines Hauses. „Um Klimaneutralität zu erreichen, muss deshalb auch die Art des Heizens binnen zwei Jahrzehnten grundlegend erneuert werden.“
Hintergrund ist ein Gesetzesentwurf aus dem Wirtschaftsministerium (BMWK) und dem Bauministerium von Klara Geywitz (SPD), der vergangene Woche publik wurde. Demzufolge soll der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ab 2024 verboten werden. Neue Heizungsanlagen müssen ihre Wärme dann zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugen, was mit Wärmepumpen,
Fernwärme oder Biomasse möglich wäre. Der FDP gehen die Pläne zu weit, sie will den Entwurf stoppen.
Auch die „Wirtschaftsweise“Veronika Grimm, die die Bundesregierung in Energiefragen berät, hält ein Verbot für falsch: Haushalte, für die Gas und perspektivisch Wasserstoff eine gute Lösung sind, sollten nicht an deren Verwendung gehindert werden, sagte sie. Sie befürchtet, dass die Bevölkerung am Ende gegen den Klimaschutz aufgebracht werden könnte.
Reparatur soll erlaubt bleiben
Habeck betonte am Donnerstag in Berlin allerdings Gesprächsbereitschaft. „Wer einen Gas- oder Ölkessel hat, der darf ihn behalten“, so der Vizekanzler. Wenn sie kaputtgingen, könnten sie zudem repariert werden. Neu eingebaut werden sollten jedoch nur erneuerbare Systeme. Habeck versprach hier allerdings Pragmatismus. Es werde „zahlreiche Ausnahmen, Übergangslösungen und -fristen geben, um den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden“. So seien Hybridlösungen aus einer Wärmepumpe für den Herbst und Frühling und einem Gasbrenner für den Winter möglich. Somit wäre der Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren erreicht.
Schon jetzt müssen alte Heizkessel laut BMWK oft 30 Jahre nach Einbau und Aufstellung außer Betrieb genommen werden. Eigentümer selbstgenutzter Einund Zweifamilienhäuser dürfen ihre Heizungsanlagen allerdings auch länger betreiben. Diese Ausnahmen sollen ab 2026 „schrittweise auslaufen“. Zeitliche Spielräume könne es geben, wenn der Anschluss an ein Fernwärmenetz „absehbar, aber noch nicht möglich ist“. Dies müsse dann binnen fünf Jahren passieren.
Vorgesehen ist zudem eine „Härtefallregelung“, bei der von der 65-Prozent-regel abgewichen werden kann, etwa wenn es „wirtschaftlich unzumutbar“sei. Außerdem soll der Umstieg durch die Förderung für untere und mittlere Einkommensgruppen unterstützt werden. „Das wird ein milliardenschweres Programm werden und zugleich auch ein Novum in der Klima-fördergeschichte, weil die Förderung eben am Einkommen orientiert werden soll“.