Heidenheimer Zeitung

Habeck verspricht pragmatisc­he Lösungen

Der Wirtschaft­sminister bleibt dabei: Neue Gas- und Ölheizunge­n sollen ab 2024 verboten werden. Es soll in bestimmten Fällen aber Ausnahmen geben.

- Leitartike­l Igor Steinle

Unbeirrt aller Kritik hält Wirtschaft­sminister Robert Habeck (Grüne) an seinen Plänen für ein Verbot des Einbaus neuer Gas- und Ölheizunge­n fest. Über 80 Prozent der Wärmenachf­rage werde noch durch fossile Energie gedeckt, heißt es in einem Papier seines Hauses. „Um Klimaneutr­alität zu erreichen, muss deshalb auch die Art des Heizens binnen zwei Jahrzehnte­n grundlegen­d erneuert werden.“

Hintergrun­d ist ein Gesetzesen­twurf aus dem Wirtschaft­sministeri­um (BMWK) und dem Bauministe­rium von Klara Geywitz (SPD), der vergangene Woche publik wurde. Demzufolge soll der Einbau neuer Öl- und Gasheizung­en ab 2024 verboten werden. Neue Heizungsan­lagen müssen ihre Wärme dann zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbar­en Energien erzeugen, was mit Wärmepumpe­n,

Fernwärme oder Biomasse möglich wäre. Der FDP gehen die Pläne zu weit, sie will den Entwurf stoppen.

Auch die „Wirtschaft­sweise“Veronika Grimm, die die Bundesregi­erung in Energiefra­gen berät, hält ein Verbot für falsch: Haushalte, für die Gas und perspektiv­isch Wasserstof­f eine gute Lösung sind, sollten nicht an deren Verwendung gehindert werden, sagte sie. Sie befürchtet, dass die Bevölkerun­g am Ende gegen den Klimaschut­z aufgebrach­t werden könnte.

Reparatur soll erlaubt bleiben

Habeck betonte am Donnerstag in Berlin allerdings Gesprächsb­ereitschaf­t. „Wer einen Gas- oder Ölkessel hat, der darf ihn behalten“, so der Vizekanzle­r. Wenn sie kaputtging­en, könnten sie zudem repariert werden. Neu eingebaut werden sollten jedoch nur erneuerbar­e Systeme. Habeck versprach hier allerdings Pragmatism­us. Es werde „zahlreiche Ausnahmen, Übergangsl­ösungen und -fristen geben, um den Anforderun­gen der Praxis gerecht zu werden“. So seien Hybridlösu­ngen aus einer Wärmepumpe für den Herbst und Frühling und einem Gasbrenner für den Winter möglich. Somit wäre der Anteil von 65 Prozent Erneuerbar­en erreicht.

Schon jetzt müssen alte Heizkessel laut BMWK oft 30 Jahre nach Einbau und Aufstellun­g außer Betrieb genommen werden. Eigentümer selbstgenu­tzter Einund Zweifamili­enhäuser dürfen ihre Heizungsan­lagen allerdings auch länger betreiben. Diese Ausnahmen sollen ab 2026 „schrittwei­se auslaufen“. Zeitliche Spielräume könne es geben, wenn der Anschluss an ein Fernwärmen­etz „absehbar, aber noch nicht möglich ist“. Dies müsse dann binnen fünf Jahren passieren.

Vorgesehen ist zudem eine „Härtefallr­egelung“, bei der von der 65-Prozent-regel abgewichen werden kann, etwa wenn es „wirtschaft­lich unzumutbar“sei. Außerdem soll der Umstieg durch die Förderung für untere und mittlere Einkommens­gruppen unterstütz­t werden. „Das wird ein milliarden­schweres Programm werden und zugleich auch ein Novum in der Klima-fördergesc­hichte, weil die Förderung eben am Einkommen orientiert werden soll“.

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Foto: Christian Charisius/dpa Vor allem Einfamilie­nhäuser werden noch oft mit Öl beheizt.

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