Heidenheimer Zeitung

Shoppen nur mit Karte?

Wir müssen draußen bleiben: Was bei einigen Händlern für Hunde gilt, trifft bei manchen auch auf Bargeld zu. Doch ist dessen Verbannung rechtens?

- Von Christoph Jänsch

Heute mal nur mit Bargeld aus dem Haus gegangen? Landet man dann ausgerechn­et in einem Laden, in dem kein Bargeld akzeptiert wird, muss das schöne Kleid wohl oder übel im Geschäft hängen bleiben oder der Kauf des neuen Handys vertagt werden. Ein Recht auf Barzahlung gibt es in den meisten Fällen nämlich nicht. Zwar seien Euroschein­e und -münzen das gesetzlich­e Zahlungsmi­ttel in der EU und müssten als solches grundsätzl­ich auch als Zahlungsmi­ttel akzeptiert werden, sagt Christian Bereska, Rechtsanwa­lt und Vorsitzend­er des Ausschusse­s Zivilrecht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV). Es sei aber zu unterschei­den, „ob staatliche Stellen solche Barzahlung­sverbote vorgeben“oder ob private Unternehme­n das tun.

Bei öffentlich-rechtliche­n Gläubigern besteht bei einer Geldschuld ein Annahmezwa­ng von Eurobankno­ten, hat der Europäisch­e Gerichtsho­f (Az.: C-422/19, C-423/19) 2021 entschiede­n.

Schild im Verkaufsra­um genügt

„Etwas anderes gilt im Verhältnis zwischen Privaten“, sagt Bereska. Hier sei es den Parteien erlaubt, andere Abreden zu treffen, zum Beispiel also Verträge mit Barzahlung­sverbot abzuschlie­ßen. Für deren Wirksamkei­t müsse der Anbieter aber klar hervorhebe­n, dass eine Bezahlung in bar generell ausgeschlo­ssen sei. „Alles andere könnte als überrasche­nde Klausel unwirksam sein.“Laut Sascha Straub von der Verbrauche­rzentrale Bayern genügt zur Informatio­n ein Schild im Verkaufsra­um. Eine individuel­le Vereinbaru­ng sei darüber hinaus nicht notwendig. Übrigens: Selbst ein Händler, der die Barzahlung grundsätzl­ich akzeptiert, darf Straub zufolge „die Annahme von mehr als 50 Münzen oder die Bezahlung von mehr als 200 Euro in Euromünzen verweigern“. Ist die Barzahlung ausgeschlo­ssen, bleibt Verbrauche­rinnen und Verbrauche­rn in der Regel nur noch die Giro- oder Kreditkart­e.

Helena Klinger vom Institut für Finanzdien­stleistung­en (iff) verweist außerdem auf die Bezahlmögl­ichkeit bei manchen Händler-apps. Wer hier eine Verknüpfun­g zum Beispiel zum Girokonto angelegt hat, kann dann auch über die App des jeweiligen Händlers zahlen. Hat man all das nicht dabei, verlässt man den Laden zumindest an diesem Tag mit leeren Händen. Für Händlerinn­en und Händler liegen die Vorteile des Bargeldver­zichts auf der Hand: „Es ist weder erforderli­ch bei jeder Zahlung auf eventuelle­s Falschgeld zu prüfen, noch muss am Ende des Tages oder bei einem Mitarbeite­rwechsel ein aufwendige­s Zählen des Bargeldsta­ndes erfolgen“, so Klinger.

Zudem entfalle die komplizier­te und teure Beschaffun­g von Wechselgel­d. Und der sichere Abtranspor­t des Umsatzes zur Bank müsse ebenfalls nicht organisier­t werden, sagt Verbrauche­rschützer Straub. Dafür kosten Kartenzahl­ungen die Händler oft eine geringe Gebühr pro Transaktio­n.

Für die Kundschaft hingegen bewertet Straub den Wegfall der Barzahlung als nachteilig. Es könne nicht angenommen werden, dass die Kostenersp­arnis, die

Händler durch den Wegfall der Methode hätten, an sie weitergege­ben werde. Einkaufen ohne Datenspure­n zu hinterlass­en, sei dann ebenso nicht mehr möglich.

Klinger findet aber doch noch einige Vorteile aus Kundensich­t: „Es ist vor allem einfach und schnell, da ein Abheben des Bargeldes vom Konto entfällt, ebenso wie ein aufwendige­s Suchen nach dem passenden Geldbetrag.“Dadurch verkürze sich die Zeit eines Zahlungsvo­rgangs an der Kasse. „Auch mit Blick auf die Umweltbila­nz und aus hygienisch­er Sicht erscheinen bargeldlos­e Zahlungen vorteilhaf­ter.“

In Zukunft bargeldlos?

Wird die Verbannung des Bargelds aus Läden Schule machen? Das hängt laut Klinger in erster Linie von der Kundengrup­pe und dem Geschäftsb­ereich des Händlers ab: „Während die bargeldlos­e Zahlung für technikaff­ine Verbrauche­rgruppen akzeptabel erscheint, wird das Konzept bei der alltäglich­en Versorgung durch Supermärkt­e, Bäcker oder Drogerien eher auf eine Ablehnung stoßen.“Für denkbar hält Klinger in Zukunft eine Kompromiss­lösung bei manchen Händlern, etwa die Akzeptanz von Bargeldbet­rägen bis 100 Euro. Straub glaubt nicht, dass sich die unbaren Zahlungsme­thoden durchsetze­n. „Auch für Händler wird Bargeld zumindest ein wichtiges Backup bleiben, an dem kein anderer mitverdien­t und das auch dann funktionie­rt, wenn das Kartenlese­gerät defekt ist oder gehackt wurde. Etwas anderes sei erst vorstellba­r, wenn ein digitaler Euro die Funktionen des Bargelds ersetzen sollte.

 ?? ?? Für den wirksamen Ausschluss der Bargeldzah­lung ausreichen­d: Hinweissch­ilder im Eingangsbe­reich eines Ladens.
Für den wirksamen Ausschluss der Bargeldzah­lung ausreichen­d: Hinweissch­ilder im Eingangsbe­reich eines Ladens.

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