Nach der Wahl ist vor der Wahl
In Königsbronn soll nach der nächsten Kommunalwahl entschieden werden, ob die unechte Teilortswahl beibehalten oder abgeschafft wird.
Eigentlich war es eine Formalie, über die der Königsbronner Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung abstimmen sollte: Es ging um die Sitzverteilung auf die vier Wohnbezirke bei der kommenden Kommunalwahl 2024. Bislang entfallen auf Königsbronn zwölf Sitze im Gemeinderat, auf Zang vier, auf Ochsenberg zwei und auf Itzelberg zwei, insgesamt also 20 Sitze. Dabei soll es nun, um das Ergebnis vorwegzunehmen, auch erst einmal bleiben. Sprich: Bei der Kommunalwahl im kommenden Jahr wird jedem Wohnbezirk diese Anzahl an Sitzen garantiert sein, durch Ausgleichsmandate können sogar noch welche hinzukommen.
Künftig und auf lange Sicht aber könnte sich das ändern. Im Laufe der Diskussion wurde nämlich deutlich, dass es Gesprächsbedarf gibt. Und zwar bezüglich der unechten Teilortswahl, die seit Jahrzehnten nicht nur in der Gemeinde Königsbronn noch die Regel bei Kommunalwahlen ist.
Was bedeutet die unechte Teilortswahl? Es gibt sie nur in
Baden-württemberg und soll dafür sorgen, dass die Teilorte entsprechend ihrer Einwohnerzahl in den Gemeinderäten repräsentiert sind. Ob sie in einer Gemeinde stattfindet, kann jede Kommune selbst über die Hauptsatzung regeln.
Geringere Wahlbeteiligung
Vor allem seit der Gebietsreform in Baden-württemberg 1972 ist sie weit verbreitet, da die bis dahin selbstständigen und nun eingemeindeten Ortschaften befürchteten, im Gemeinderat der Gesamtgemeinde unterrepräsentiert zu sein.
Insofern hat die unechte Teilortswahl zwar Vorteile, aber auch einige Nachteile, zu denen vor allem das kompliziertere Verfahren gehört. Dieses wiederum wird häufig als Ursache für eine niedrigere Wahlbeteiligung in Kommunen mit unechter Teilortswahl gesehen.
In der jüngsten Königsbronner Gemeinderatssitzung preschte Michael Bruch (Unabhängiger Wählerblock) vor und schlug vor, die unechte Teilortswahl doch einfach gleich abzuschaffen. Gemessen an der Größe der Gemeinde sei das Gremium ohnehin aufgeblasen. Ähnlich sah
das auch Nils Fischer (Grüne/ Unabhängige). Gegenwind gab es vom Rest des Gemeinderats: Zumindest, so der Tenor, sei jetzt, ein Jahr vor der nächsten Wahl, noch nicht der richtige Zeitpunkt. Übers Knie brechen wolle man bei diesem Thema nichts. Stattdessen soll zu Beginn der nächsten Legislaturperiode darüber beraten und entschieden werden. Zunächst wurde also bei vier Enthaltungen beschlossen, dass vorerst alles beim Alten bleibt: 20 Sitze insgesamt, zwölf für Königsbronn, vier für Zang und jeweils zwei für Ochsenberg und Itzelberg.
Nicht nur in Königsbronn aber ist die unechte Teilortswahl Thema. Gerade auch deshalb, weil sie durch ihre Komplexität anfällig für Fehler ist – und dementsprechend auch für Klagen. Nach der letzten Kommunalwahl im Jahr 2019 hatte beispielsweise die Bürgerin eines Teilorts von Tauberbischofsheim geklagt, weil dieser aus ihrer Sicht mit einem Sitz zu wenig im Stadtrat vertreten war. Sie hatte Erfolg: Im Februar musste Tauberbischofsheim neu wählen.
Und das etwa eineinhalb Jahre vor der nächsten regulär anstehenden Kommunalwahl.