Heidenheimer Zeitung

Nach der Wahl ist vor der Wahl

In Königsbron­n soll nach der nächsten Kommunalwa­hl entschiede­n werden, ob die unechte Teilortswa­hl beibehalte­n oder abgeschaff­t wird.

- Von Carolin Wöhrle

Eigentlich war es eine Formalie, über die der Königsbron­ner Gemeindera­t in seiner jüngsten Sitzung abstimmen sollte: Es ging um die Sitzvertei­lung auf die vier Wohnbezirk­e bei der kommenden Kommunalwa­hl 2024. Bislang entfallen auf Königsbron­n zwölf Sitze im Gemeindera­t, auf Zang vier, auf Ochsenberg zwei und auf Itzelberg zwei, insgesamt also 20 Sitze. Dabei soll es nun, um das Ergebnis vorwegzune­hmen, auch erst einmal bleiben. Sprich: Bei der Kommunalwa­hl im kommenden Jahr wird jedem Wohnbezirk diese Anzahl an Sitzen garantiert sein, durch Ausgleichs­mandate können sogar noch welche hinzukomme­n.

Künftig und auf lange Sicht aber könnte sich das ändern. Im Laufe der Diskussion wurde nämlich deutlich, dass es Gesprächsb­edarf gibt. Und zwar bezüglich der unechten Teilortswa­hl, die seit Jahrzehnte­n nicht nur in der Gemeinde Königsbron­n noch die Regel bei Kommunalwa­hlen ist.

Was bedeutet die unechte Teilortswa­hl? Es gibt sie nur in

Baden-württember­g und soll dafür sorgen, dass die Teilorte entspreche­nd ihrer Einwohnerz­ahl in den Gemeinderä­ten repräsenti­ert sind. Ob sie in einer Gemeinde stattfinde­t, kann jede Kommune selbst über die Hauptsatzu­ng regeln.

Geringere Wahlbeteil­igung

Vor allem seit der Gebietsref­orm in Baden-württember­g 1972 ist sie weit verbreitet, da die bis dahin selbststän­digen und nun eingemeind­eten Ortschafte­n befürchtet­en, im Gemeindera­t der Gesamtgeme­inde unterreprä­sentiert zu sein.

Insofern hat die unechte Teilortswa­hl zwar Vorteile, aber auch einige Nachteile, zu denen vor allem das komplizier­tere Verfahren gehört. Dieses wiederum wird häufig als Ursache für eine niedrigere Wahlbeteil­igung in Kommunen mit unechter Teilortswa­hl gesehen.

In der jüngsten Königsbron­ner Gemeindera­tssitzung preschte Michael Bruch (Unabhängig­er Wählerbloc­k) vor und schlug vor, die unechte Teilortswa­hl doch einfach gleich abzuschaff­en. Gemessen an der Größe der Gemeinde sei das Gremium ohnehin aufgeblase­n. Ähnlich sah

das auch Nils Fischer (Grüne/ Unabhängig­e). Gegenwind gab es vom Rest des Gemeindera­ts: Zumindest, so der Tenor, sei jetzt, ein Jahr vor der nächsten Wahl, noch nicht der richtige Zeitpunkt. Übers Knie brechen wolle man bei diesem Thema nichts. Stattdesse­n soll zu Beginn der nächsten Legislatur­periode darüber beraten und entschiede­n werden. Zunächst wurde also bei vier Enthaltung­en beschlosse­n, dass vorerst alles beim Alten bleibt: 20 Sitze insgesamt, zwölf für Königsbron­n, vier für Zang und jeweils zwei für Ochsenberg und Itzelberg.

Nicht nur in Königsbron­n aber ist die unechte Teilortswa­hl Thema. Gerade auch deshalb, weil sie durch ihre Komplexitä­t anfällig für Fehler ist – und dementspre­chend auch für Klagen. Nach der letzten Kommunalwa­hl im Jahr 2019 hatte beispielsw­eise die Bürgerin eines Teilorts von Tauberbisc­hofsheim geklagt, weil dieser aus ihrer Sicht mit einem Sitz zu wenig im Stadtrat vertreten war. Sie hatte Erfolg: Im Februar musste Tauberbisc­hofsheim neu wählen.

Und das etwa eineinhalb Jahre vor der nächsten regulär anstehende­n Kommunalwa­hl.

 ?? Foto: Archiv, Oliver Vogel ?? Im kommenden Jahr finden wieder die Kommunalwa­hlen statt. Die Königsbron­ner wollen danach über die Abschaffun­g oder Beibehaltu­ng der unechten Teilortswa­hl diskutiere­n.
Foto: Archiv, Oliver Vogel Im kommenden Jahr finden wieder die Kommunalwa­hlen statt. Die Königsbron­ner wollen danach über die Abschaffun­g oder Beibehaltu­ng der unechten Teilortswa­hl diskutiere­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany