Gesetz regelt Gestank?
Blühende Wiesen statt Asphalt-dschungel, ach es hat schon seinen Reiz, aufs Land zu ziehen. Homeoffice eröffnet schließlich ganz neue Möglichkeiten, und die Mieten sind ja noch günstig im Vergleich. Überhaupt, für die Kinder wäre es doch auch viel schöner, so mit viel Natur und dem Bauernhof um die Ecke. Bei dieser romantischen Vorstellung vom Landleben vergessen manche Menschen offenbar, dass auf dem Bauernhof nicht nur niedliche Häschen wohnen, sondern auch Kühe und Schweine und – mit Verlaub – die riechen nicht immer angenehm.
Nicht selten stellen diese Neubürger dann also plötzlich fest, dass der Gestank unzumutbar ist, und es wird dagegen geklagt. Hatten diese Leute nicht nur eine rosarote Brille auf, sondern auch eine Wäscheklammer auf dem Riechorgan, als sie sich entschieden haben, aufs Dorf zu ziehen? Dass der Bauernhof da vielleicht schon Generationen vor ihnen war, spielt für die Zugezogenen wohl keine Rolle.
Das neue Immissionsschutzgesetz des Bundes soll nun also verhindern, dass es zu solchen irrwitzigen Klagen kommt. Wo es zu oft stinkt, darf jetzt einfach nicht mehr gebaut werden. Ob man dabei allerdings im Blick hatte, was das für ein kleines landwirtschaftlich geprägtes Dorf wie Hermaringen bedeutet, ist fraglich.
Wenn ich irgendwo hinziehe und mich bewusst dafür entscheide, die dortigen Beeinträchtigungen in Kauf zu nehmen, wieso kann ich dann überhaupt noch Jahre später dagegen klagen? Vielleicht hätte man sich die Frage stellen sollen, ob man dieser Masche nicht einen Riegel vorschiebt. Dann wäre ein Immissionsschutzgesetz, das Dörfern wie Hermaringen die innerörtliche Entwicklung praktisch unmöglich macht, hinfällig. Und obendrein hätten die überlasteten Gerichte weniger zu tun.