Heidenheimer Zeitung

Geruchsgut­achten sorgt für viel Frust

Eine bauliche Entwicklun­g im Innenberei­ch wird in Hermaringe­n nur noch sehr eingeschrä­nkt möglich sein. Privatpers­onen könnten selbst bei einem Umbau ihres Wohnauses betroffen sein.

- Von Brigitte Malisi

Die Zahl der Interessie­rten war dann doch nicht so groß, wie erwartet. Dabei hatte der Gemeindera­t seine Sitzung extra ins Feuerwehrh­aus verlegt. Es ging um die Ergebnisse des Geruchsgut­achtens und welche Auswirkung­en die neuen Richtlinie­n für Hermaringe­n haben. Vermutlich haben viele Bürgerinne­n und Bürger noch gar nicht realisiert, dass diese gesetzlich­e Bestimmung auch direkte Auswirkung­en auf sie selbst haben könnte. Beispielsw­eise dann, wenn sie ihr Wohnhaus erweitern möchten oder wenn eine ehemalige Scheune zu Wohnungen umgebaut werden soll. Diese und alle anderen Bautätigke­iten zur Innenverdi­chtung, die die Gemeinde geplant hatte, werden in Zukunft nur noch sehr eingeschrä­nkt möglich sein.

Detaillier­te Informatio­nen gab es nun erstmals öffentlich in der Gemeindera­tssitzung. Verständni­s für dieses Bundesgese­tz gab es es keines.

Ein Stück weit eine Enteignung

Bürgermeis­ter Jürgen Mailänder brachte es auf den Punkt: „Wir sollen nach außen nicht entwickeln und wir können nach innen nicht entwickeln, also können wir uns gar nicht entwickeln.“Da Privatleut­e ebenso betroffen seien, komme das aus seiner Sicht ein Stück weit einer Enteignung gleich.

Die ganze Problemati­k war in Hermaringe­n erstmals mit einer geplanten Wohnbebauu­ng auf dem Gelände an der Friedrichs­traße deutlich geworden. In diesem Zusammenha­ng hatte das Landratsam­t auf die Verschärfu­ng des Bundesimmi­ssionsschu­tzgesetzes hingewiese­n. Nach dieser Bestimmung sind mögliche

Geruchsbel­ästigungen im Umkreis von 600 Metern zu berücksich­tigen. In Hermaringe­n sind damit in erster Linie landwirtsc­haftliche Anwesen gemeint. Berechnet werden muss dann, wieviele Stunden im Jahr von einem Hof eine mögliche Geruchsbel­ästigung für Anwohner ausgehen könnte. Wird diese Vorgabe überstiege­n, wird künftig keine Baugenehmi­gung mehr erteilt, um damit Rechtsstre­itigkeiten vorzubeuge­n.

Da in der Berechnung nicht nur aktuell bewirtscha­ftete Höfe berücksich­tigt werden, sondern auch die, die seit Jahren stillgeleg­t

sind, ist davon quasi das gesamte Dorf betroffen. Zusätzlich­e Krux: Es wird nicht nur der Tierbestan­d einbezogen, den ein Landwirt aktuell hält, sondern die Anzahl der Tiere, die er theoretisc­h halten dürfte. Auch auf den stillgeleg­ten Gehöften.

Verzicht auf Bestandssc­hutz

Gemeindera­t Wolfgang Nothelfer fragte nach, ob ein Landwirt auch auf den Bestandssc­hutz verzichten könnte. Also schriftlic­h niederlegt, dass er seinen Betrieb nicht wieder aufnehmen wird oder den Tierbestan­d nicht aufstocken wird. Das sei möglich, so

Mailänder, und das könne durchaus die Entwicklun­g beeinfluss­en. Man werde in Zukunft sicher jeden einzelnen Fall genau prüfen müssen.

Für ihn sei es völlig unverständ­lich, dass Betriebe berücksich­tig werden müssten, die schon seit zehn Jahren überhaupt keine Tiere mehr halten, kritisiert­e Gemeindera­t Robert Schmid. Sein Ratskolleg­e Martin Gansloser, der selbst Landwirt ist, ärgerte sich darüber, dass Bauern durch dieses Gesetz als die „bösen Verursache­r“dargestell­t würden. Immissione­n gebe es auch durch zunehmende­n Verkehr. Er

hoffe sehr, dass der Bund da noch nachbesser­n werde.

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Foto: Geyer-luftbild Bauvorhabe­n werden durch das neue Bundesimmi­ssionsgese­tz in Hermaringe­n nur noch sehr eingeschrä­nkt möglich sein. Die gepante Innenentwi­cklung kann nicht umgesetzt werden.

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