So wird gefördert
nach Plan, gilt ab 1. Januar 2024 praktisch ein Verbot für neue Öl- und Gasheizungen. So der umstrittene Plan von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Sein Ministerium (BMWK) will deswegen das Gebäudeenergiegesetz überarbeiten „und zwar so, dass neu eingebaute Heizungen verpflichtend mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie zum Heizen nutzen“, erklärt Pressesprecherin Susanne Ungrad auf Nachfrage.
Sie beruhigt aber gleichzeitig, dass bestehende „Gas- und Ölheizungen, die ordnungsgemäß betrieben werden“, weitergenutzt werden können. Gehe eine Heizung kaputt, könne sie repariert werden. Alternativ sei eine Übergangsphase möglich, in der eine Gasheizung gemietet und genutzt werden können – die Kosten für eine Mietdauer von bis zu einem Jahr werden teilweise durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude gedeckt. Voraussetzung: Anschließend wird eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien eingebaut.
Beim endgültigen Wechsel hin zum Beispiel zu einer Wärmepumpe soll ebenfalls gefördert werden; die Kosten sollten „insbesondere einkommensschwache Haushalte und Bürgerinnen und Bürger mit mittleren Einkommen nicht überfordern“, sagt Ungrad.
Die Pläne, ein staatliches Defacto-verbot durch staatliche Förderung abzufedern, hatten in den vergangenen Wochen Kritik hervorgerufen. Die Union sah haushaltsrechtliche Probleme wie die hohen Auflagen der Bundeshaushaltsordnung für staatliche Zuwendungen. Zunächst betonte das BMWK, eine Förderung sei grundsätzlich haushaltsrechtlich möglich, vor allem dann, wenn auch weitreichendere Ziele wie der Klimaschutz dadurch erreicht würden. Wichtig sei aber, „es geht hier um eine Finanzierung im überjährig angelegten Sondervermögen, dem Klima- und Transformationsfonds“, so Sprecherin Ungrad. Über diesen Topf außerhalb des regulären Haushalts werde nämlich die Bundesförderung für effiziente Gebäude finanziert.
Ebenfalls wolle man „kluge und bürokratiearme Förderanreize“im Steuerrecht ausweiten. Schon jetzt könnten 20 Prozent der Investitionskosten einer Wärmepumpe über drei Jahre von der Einkommenssteuerlast abgezogen werden. Da dies bisher nur für selbstnutzende Eigentümer gelte, plädiert das Ministerium für eine Ausweitung auf Vermieter und Gewerbe, so Ungrad.