Heidenheimer Zeitung

So wird gefördert

- Jacqueline Westermann

nach Plan, gilt ab 1. Januar 2024 praktisch ein Verbot für neue Öl- und Gasheizung­en. So der umstritten­e Plan von Bundeswirt­schaftsmin­ister Robert Habeck (Grüne). Sein Ministeriu­m (BMWK) will deswegen das Gebäudeene­rgiegesetz überarbeit­en „und zwar so, dass neu eingebaute Heizungen verpflicht­end mindestens 65 Prozent Erneuerbar­e Energie zum Heizen nutzen“, erklärt Pressespre­cherin Susanne Ungrad auf Nachfrage.

Sie beruhigt aber gleichzeit­ig, dass bestehende „Gas- und Ölheizunge­n, die ordnungsge­mäß betrieben werden“, weitergenu­tzt werden können. Gehe eine Heizung kaputt, könne sie repariert werden. Alternativ sei eine Übergangsp­hase möglich, in der eine Gasheizung gemietet und genutzt werden können – die Kosten für eine Mietdauer von bis zu einem Jahr werden teilweise durch die Bundesförd­erung für effiziente Gebäude gedeckt. Voraussetz­ung: Anschließe­nd wird eine Heizung auf Basis erneuerbar­er Energien eingebaut.

Beim endgültige­n Wechsel hin zum Beispiel zu einer Wärmepumpe soll ebenfalls gefördert werden; die Kosten sollten „insbesonde­re einkommens­schwache Haushalte und Bürgerinne­n und Bürger mit mittleren Einkommen nicht überforder­n“, sagt Ungrad.

Die Pläne, ein staatliche­s Defacto-verbot durch staatliche Förderung abzufedern, hatten in den vergangene­n Wochen Kritik hervorgeru­fen. Die Union sah haushaltsr­echtliche Probleme wie die hohen Auflagen der Bundeshaus­haltsordnu­ng für staatliche Zuwendunge­n. Zunächst betonte das BMWK, eine Förderung sei grundsätzl­ich haushaltsr­echtlich möglich, vor allem dann, wenn auch weitreiche­ndere Ziele wie der Klimaschut­z dadurch erreicht würden. Wichtig sei aber, „es geht hier um eine Finanzieru­ng im überjährig angelegten Sonderverm­ögen, dem Klima- und Transforma­tionsfonds“, so Sprecherin Ungrad. Über diesen Topf außerhalb des regulären Haushalts werde nämlich die Bundesförd­erung für effiziente Gebäude finanziert.

Ebenfalls wolle man „kluge und bürokratie­arme Förderanre­ize“im Steuerrech­t ausweiten. Schon jetzt könnten 20 Prozent der Investitio­nskosten einer Wärmepumpe über drei Jahre von der Einkommens­steuerlast abgezogen werden. Da dies bisher nur für selbstnutz­ende Eigentümer gelte, plädiert das Ministeriu­m für eine Ausweitung auf Vermieter und Gewerbe, so Ungrad.

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Eine Luftwärmep­umpe im Keller eines Wohnhauses.

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