G-9-aktivistinnen wittern Sabotage
Gegner des „Turbo-abi“sehen sich von der Verwaltung unzulässig behindert.
Die Urheberinnen des G-9-volksantrags für eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium im Land sehen sich durch Behörden ausgebremst. Laut Anja Plesch-krubner, Co-gründerin der Initiative, hätten Mitarbeiter der Schulverwaltung auf Schulleitungen eingewirkt, um zu verhindern, dass bei Elternabenden für den Volksantrag geworben wird.
Auch stört die Aktivistin, die mit Mitstreitern seit Monaten Unterschriften sammelt, dass der Antrag nicht per Suchfunktion auf der Landtags-website zu finden ist. Wer das Dokument einsehen möchte, zu dessen Veröffentlichung das Parlament verpflichtet ist, findet es dort nur, wenn er eine mehr als 100 Zeichen
lange Adresse korrekt eingibt. Ein Parlamentssprecher betont: „Die bisherige Praxis – Veröffentlichung von Volksanträgen im „Staatsanzeiger“mit Deeplink zum Dokument – entspricht der gesetzlichen Vorgabe.“
Plesch-krubner überzeugt das nicht, zumal auch die Unterschriftensammlung wiederholt behindert werde. Es komme vor, dass Unterstützer, die auf Bürgerämtern nötige Wahlberechtigungsbescheinigungen verlangten, dort erfolglos vorstellig würden. Während Plesch-krubner in diesen Fällen eher argwöhnt, dass die Landesregierung Behörden nicht zum Umgang mit dem plebiszitären Instrument informiere, wittert sie im Fall der Schulamts-intervention
Sabotage.
So habe, behauptet PleschKrubner, das Schulamt Böblingen eine Schulleitung angewiesen, das Thema dürfe auf Elternabenden oder Elternbeiratssitzungen nicht thematisiert werden. Das Amt reagierte zunächst nicht auf die Bitte um Stellungnahme.
„Da wird versucht, die Informations-weitergabe zu sabotieren, mit dem Ziel, uns zu bremsen“, klagt Plesch-krubner. Sie habe weitere Berichte über ähnliche Vorgänge anderenorts. Doch ist es überhaupt zulässig, schulpolitische Initiativen an Schulen zu thematisieren? Zum Elternbeirat heißt es im Schulgesetz, dort seien „Wünsche und Anregungen aus Elternkreisen, die über den
Einzelfall hinaus von allgemeiner Bedeutung sind, zu beraten“.
Für Elternabende gilt das laut Kultusministerium so nicht. Ein Sprecher erklärt: „Der gesetzliche Auftrag der schulischen Elternmitwirkung bezieht sich in der Klassenpflegschaft auf die Klasse, das Sammeln für Unterschriften für ein landespolitisches Anliegen kann deshalb nicht stand eines Elternabends oder einer Elternbeiratssitzung sein.“Die Schule müsse sich neutral verhalten und dürfe Anliegen nicht bewerten. Natürlich könnten sich Eltern untereinander vernetzen und für die Petition werben, aber nicht im Zusammenhang mit der Elternmitwirkung an Schulen.