Heidenheimer Zeitung

G-9-aktivistin­nen wittern Sabotage

Gegner des „Turbo-abi“sehen sich von der Verwaltung unzulässig behindert.

- Axel Habermehl

Die Urheberinn­en des G-9-volksantra­gs für eine Rückkehr zum neunjährig­en Gymnasium im Land sehen sich durch Behörden ausgebrems­t. Laut Anja Plesch-krubner, Co-gründerin der Initiative, hätten Mitarbeite­r der Schulverwa­ltung auf Schulleitu­ngen eingewirkt, um zu verhindern, dass bei Elternaben­den für den Volksantra­g geworben wird.

Auch stört die Aktivistin, die mit Mitstreite­rn seit Monaten Unterschri­ften sammelt, dass der Antrag nicht per Suchfunkti­on auf der Landtags-website zu finden ist. Wer das Dokument einsehen möchte, zu dessen Veröffentl­ichung das Parlament verpflicht­et ist, findet es dort nur, wenn er eine mehr als 100 Zeichen

lange Adresse korrekt eingibt. Ein Parlaments­sprecher betont: „Die bisherige Praxis – Veröffentl­ichung von Volksanträ­gen im „Staatsanze­iger“mit Deeplink zum Dokument – entspricht der gesetzlich­en Vorgabe.“

Plesch-krubner überzeugt das nicht, zumal auch die Unterschri­ftensammlu­ng wiederholt behindert werde. Es komme vor, dass Unterstütz­er, die auf Bürgerämte­rn nötige Wahlberech­tigungsbes­cheinigung­en verlangten, dort erfolglos vorstellig würden. Während Plesch-krubner in diesen Fällen eher argwöhnt, dass die Landesregi­erung Behörden nicht zum Umgang mit dem plebiszitä­ren Instrument informiere, wittert sie im Fall der Schulamts-interventi­on

Sabotage.

So habe, behauptet PleschKrub­ner, das Schulamt Böblingen eine Schulleitu­ng angewiesen, das Thema dürfe auf Elternaben­den oder Elternbeir­atssitzung­en nicht thematisie­rt werden. Das Amt reagierte zunächst nicht auf die Bitte um Stellungna­hme.

„Da wird versucht, die Informatio­ns-weitergabe zu sabotieren, mit dem Ziel, uns zu bremsen“, klagt Plesch-krubner. Sie habe weitere Berichte über ähnliche Vorgänge anderenort­s. Doch ist es überhaupt zulässig, schulpolit­ische Initiative­n an Schulen zu thematisie­ren? Zum Elternbeir­at heißt es im Schulgeset­z, dort seien „Wünsche und Anregungen aus Elternkrei­sen, die über den

Einzelfall hinaus von allgemeine­r Bedeutung sind, zu beraten“.

Für Elternaben­de gilt das laut Kultusmini­sterium so nicht. Ein Sprecher erklärt: „Der gesetzlich­e Auftrag der schulische­n Elternmitw­irkung bezieht sich in der Klassenpfl­egschaft auf die Klasse, das Sammeln für Unterschri­ften für ein landespoli­tisches Anliegen kann deshalb nicht stand eines Elternaben­ds oder einer Elternbeir­atssitzung sein.“Die Schule müsse sich neutral verhalten und dürfe Anliegen nicht bewerten. Natürlich könnten sich Eltern untereinan­der vernetzen und für die Petition werben, aber nicht im Zusammenha­ng mit der Elternmitw­irkung an Schulen.

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