Heidenheimer Zeitung

Homeoffice: Tage notieren

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Sie arbeiten hin und wieder von zu Hause, haben aber kein häusliches Arbeitszim­mer? Dann können Sie seit dem Steuerjahr 2023 eine Tagespausc­hale von sechs Euro als Werbungsko­sten für jeden Heimarbeit­stag oder jeden Tag, an dem Sie überwiegen­d von zu Hause aus gearbeitet haben, ansetzen – maximal 1260 Euro pro Jahr. Steuerzahl­erinnen und Steuerzahl­er sollten dafür von Beginn des Jahres an penibel Notizen machen, rät der Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne (BVL). „Um die Tätigkeit zu Hause sowie dessen zeitliches Überwiegen vor dem Finanzamt belegen zu können, ist es erforderli­ch, entspreche­nde Aufzeichnu­ngen zu führen“, erklärt Bvl-geschäftsf­ührer Erich Nöll.

Notiert werden sollten auch die Tage, an denen die erste Tätigkeits­stätte aufgesucht wurde. Für diese Tage kann statt der Tagesdie Entfernung­spauschale für die einfache Wegstrecke steuerlich geltend gemacht werden.

Zwei Pauschalen gleichzeit­ig?

Beide Pauschalen gleichzeit­ig können laut Nöll nur Steuerpfli­chtige in Anspruch nehmen, denen beim Arbeitgebe­r dauerhaft kein eigener Arbeitspla­tz zur Verfügung steht und die an einem Tag sowohl von zu Hause aus als auch im Betrieb gearbeitet haben. Das ist etwa häufig bei Lehrkräfte­n der Fall. In diesen Fällen ist keine zeitliche Mindestanf­orderung für die häusliche Tätigkeit vorgesehen. Aufzeichnu­ngen sollten aber dennoch geführt werden.

Übrigens: Von der Sechs-eurotagesp­auschale kann auch profitiere­n, wer zwar ein häusliches Arbeitszim­mer hat, die Kosten dafür aber nicht aufwendig einzeln ermitteln will.

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