Homeoffice: Tage notieren
Sie arbeiten hin und wieder von zu Hause, haben aber kein häusliches Arbeitszimmer? Dann können Sie seit dem Steuerjahr 2023 eine Tagespauschale von sechs Euro als Werbungskosten für jeden Heimarbeitstag oder jeden Tag, an dem Sie überwiegend von zu Hause aus gearbeitet haben, ansetzen – maximal 1260 Euro pro Jahr. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollten dafür von Beginn des Jahres an penibel Notizen machen, rät der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). „Um die Tätigkeit zu Hause sowie dessen zeitliches Überwiegen vor dem Finanzamt belegen zu können, ist es erforderlich, entsprechende Aufzeichnungen zu führen“, erklärt Bvl-geschäftsführer Erich Nöll.
Notiert werden sollten auch die Tage, an denen die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde. Für diese Tage kann statt der Tagesdie Entfernungspauschale für die einfache Wegstrecke steuerlich geltend gemacht werden.
Zwei Pauschalen gleichzeitig?
Beide Pauschalen gleichzeitig können laut Nöll nur Steuerpflichtige in Anspruch nehmen, denen beim Arbeitgeber dauerhaft kein eigener Arbeitsplatz zur Verfügung steht und die an einem Tag sowohl von zu Hause aus als auch im Betrieb gearbeitet haben. Das ist etwa häufig bei Lehrkräften der Fall. In diesen Fällen ist keine zeitliche Mindestanforderung für die häusliche Tätigkeit vorgesehen. Aufzeichnungen sollten aber dennoch geführt werden.
Übrigens: Von der Sechs-eurotagespauschale kann auch profitieren, wer zwar ein häusliches Arbeitszimmer hat, die Kosten dafür aber nicht aufwendig einzeln ermitteln will.