Heidenheimer Zeitung

Fußballsta­r Rüdiger verunglimp­ft

Ein 24-Jähriger verbreitet rassistisc­he Inhalte. Dafür wurde er nun vor dem Amtsgerich­t Neu-ulm belangt.

- Felix Feyock

Fußball-nationalsp­ieler Antonio Rüdiger hatte Mitte März mit einem Instagram-post zum Beginn des Ramadan für Wirbel in den sozialen Medien gesorgt. Von vielen Nutzern wurde seine Pose mit erhobenem Zeigefinge­r als islamistis­cher Gruß interpreti­ert. Daraufhin erklärte Rüdiger in einem Statement, dass er sich „entschiede­n von jeglicher Art von Extremismu­s und den Islamismus-vorwürfen“distanzier­t.

Doch nicht nur in den internatio­nalen Medien ist der Profi von Real Madrid Thema. Auch bei einem Verfahren am Neu-ulmer Amtsgerich­t ging es unter anderem um den 31-Jährigen. Die Anklage legte einem heute 24-Jährigen aus Roggenburg (Kreis Neuulm) zur Last, dass er Anfang 2022 rassistisc­he Inhalte in Form eines sogenannte­n Stickers über Whatsapp verbreitet hatte. Darauf zu sehen: der dunkelhäut­ige Fußballer Antonio Rüdiger, wie er eine Rote Karte erhält, dazu die Aufschrift „Einer weni**er“– geschriebe­n mit zwei „g“. Ein solches Verhalten zeigt „die besondere Verachtung einer speziellen Personengr­uppe“, so der Staatsanwa­lt. Auf dem Handy des Angeklagte­n wurden zwei weitere verbotene Dateien gefunden: pornografi­sche Darstellun­gen minderjähr­iger Mädchen. Beide Bilder zeigten ihre Geschlecht­steile.

Der Strafbefeh­l lautete: 90 Tagessätze zu je 50 Euro für Volksverhe­tzung in zwei Fällen und den Besitz jugendporn­ografische­r Inhalte. Gegen den Strafbefeh­l legte der Angeklagte Einspruch ein. Er gab zwar zu, dass sich die Inhalte zum Tatzeitpun­kt auf seinem Handy befunden haben, seine Rechtsanwä­ltin Julia Dümmler begründete den Einspruch indes damit, dass „die Strafe zu hoch angesetzt“sei. „In einem Verfahren werde ich mehr beantragen“, machte der Staatsanwa­lt

Strafbefeh­l wegen Vorwurf der Volksverhe­tzung.

dagegen deutlich. Er bezeichnet­e den Umfang des Strafbefeh­ls als „Geschenk“. Richter Thomas Kirschner zeigte sich diplomatis­ch: „Die Anzahl an Tagessätze­n ist maßvoll.“Ihre Forderung, diese zu verringern, stützte Dümmler darauf, dass ihr Mandant zum Tatzeitpun­kt „gerade so über dem Jugendstra­frecht“gewesen sei. Zudem würden „Bilder bei Whatsapp teilweise automatisc­h herunterge­laden“.

Am Schluss zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück. Die Aussicht auf Erfolg wurde als zu gering angesehen. Somit tritt der Strafbefeh­l in Kraft. Insgesamt muss der 24-Jährige für sein Vergehen 4500 Euro bezahlen.

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