Fußballstar Rüdiger verunglimpft
Ein 24-Jähriger verbreitet rassistische Inhalte. Dafür wurde er nun vor dem Amtsgericht Neu-ulm belangt.
Fußball-nationalspieler Antonio Rüdiger hatte Mitte März mit einem Instagram-post zum Beginn des Ramadan für Wirbel in den sozialen Medien gesorgt. Von vielen Nutzern wurde seine Pose mit erhobenem Zeigefinger als islamistischer Gruß interpretiert. Daraufhin erklärte Rüdiger in einem Statement, dass er sich „entschieden von jeglicher Art von Extremismus und den Islamismus-vorwürfen“distanziert.
Doch nicht nur in den internationalen Medien ist der Profi von Real Madrid Thema. Auch bei einem Verfahren am Neu-ulmer Amtsgericht ging es unter anderem um den 31-Jährigen. Die Anklage legte einem heute 24-Jährigen aus Roggenburg (Kreis Neuulm) zur Last, dass er Anfang 2022 rassistische Inhalte in Form eines sogenannten Stickers über Whatsapp verbreitet hatte. Darauf zu sehen: der dunkelhäutige Fußballer Antonio Rüdiger, wie er eine Rote Karte erhält, dazu die Aufschrift „Einer weni**er“– geschrieben mit zwei „g“. Ein solches Verhalten zeigt „die besondere Verachtung einer speziellen Personengruppe“, so der Staatsanwalt. Auf dem Handy des Angeklagten wurden zwei weitere verbotene Dateien gefunden: pornografische Darstellungen minderjähriger Mädchen. Beide Bilder zeigten ihre Geschlechtsteile.
Der Strafbefehl lautete: 90 Tagessätze zu je 50 Euro für Volksverhetzung in zwei Fällen und den Besitz jugendpornografischer Inhalte. Gegen den Strafbefehl legte der Angeklagte Einspruch ein. Er gab zwar zu, dass sich die Inhalte zum Tatzeitpunkt auf seinem Handy befunden haben, seine Rechtsanwältin Julia Dümmler begründete den Einspruch indes damit, dass „die Strafe zu hoch angesetzt“sei. „In einem Verfahren werde ich mehr beantragen“, machte der Staatsanwalt
Strafbefehl wegen Vorwurf der Volksverhetzung.
dagegen deutlich. Er bezeichnete den Umfang des Strafbefehls als „Geschenk“. Richter Thomas Kirschner zeigte sich diplomatisch: „Die Anzahl an Tagessätzen ist maßvoll.“Ihre Forderung, diese zu verringern, stützte Dümmler darauf, dass ihr Mandant zum Tatzeitpunkt „gerade so über dem Jugendstrafrecht“gewesen sei. Zudem würden „Bilder bei Whatsapp teilweise automatisch heruntergeladen“.
Am Schluss zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück. Die Aussicht auf Erfolg wurde als zu gering angesehen. Somit tritt der Strafbefehl in Kraft. Insgesamt muss der 24-Jährige für sein Vergehen 4500 Euro bezahlen.