Heidenheimer Zeitung

Afd-vorschlag stößt auf Gegenwehr

Der Afd-kandidat für einen frei gewordenen Posten ist durch brisante Aussagen aufgefalle­n.

- Theo Westermann

Gleich zwei Personalie­n stehen am Donnerstag auf der Tagesordnu­ng des Landtags, die mit der AFD zu tun haben. Einmal geht es um Nachwahlen für das Kuratorium der Landeszent­rale für politische Bildung, einmal um ein stellvertr­etendes Mitglied des Oberrheinr­ates. Der AFD stünden diese Sitze eigentlich zu, sie scheiterte aber mit ihren Bewerbern schon mehrfach im Landtag. Eine Klage der Afd-fraktion vor dem Verfassung­sgerichtsh­of Baden-württember­g wegen der Besetzung des Postens in der Landeszent­rale wurde zurückgewi­esen, eine in Sachen Oberrheinr­at ist noch anhängig.

Noch spannender ist eine Personalen­tscheidung, die auf Initiative der anderen Fraktionen wieder von der Tagesordnu­ng genommen wurde. Dabei geht es um den Verfassung­sgerichtsh­of selbst. Die Afd-fraktion hat ihren Pressespre­cher Thomas Hartung als Nachfolger für die im Januar verstorben­e ehrenamtli­che Verfassung­srichterin Sabine Reger nominiert, die 2018 über das Ticket der AFD gewählt worden war. Laut Gesetz müsste der Landtag binnen drei Monaten ein neues Mitglied wählen. Die drei Monate sind vorbei, doch das Gesetz sieht keine Sanktionen bei Nichteinha­ltung der Frist vor. Der Verfassung­sgerichtsh­of sei arbeitsfäh­ig aufgrund von Stellvertr­eterregelu­ngen, sagt der Gerichtspr­äsident Malte Graßhof.

Der Verfassung­sgerichtsh­of besteht aus neun Richterinn­en und Richtern, darunter drei Laien.

Für die FDP ist Hartung nicht wählbar.

Nach dem Höchstzahl­verfahren nach Sainte Laguë/schepers steht der AFD bisher ein Sitz zu. Das gleiche Verfahren wird bei der Stellvertr­eterriege angewendet. Die Richter dürfen laut Gesetz kein Mandat haben, auch keine politische­n Beamten sein. Usus ist bisher, dass Laienricht­er auch keine parteipoli­tisch herausrage­nden Vertreter sind.

Hartung war einst stellvertr­etender Landesvors­itzender in Sachsen, aktuell ist er bei der AFD in Böblingen aktiv. Der Gegenwind resultiert aus einem Vorfall 2014 in Sachsen. Hartung hatte damals auf Facebook Menschen mit Trisomie 21 die Fähigkeit abgesproch­en, den Beruf eines Lehrers ausüben zu können. Er entschuldi­gte sich daraufhin, außerdem trat er als Afd-landesvize und Landtagska­ndidat zurück.

Der rechtspoli­tische Sprecher der Fdp-fraktion, Nico Weinmann, stellte klar: „Für uns ist Hartung nicht wählbar.“Die Aussage, die dieser gegenüber Behinderte­n gemacht habe, sei inakzeptab­el.

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