Heidenheimer Zeitung

In zwölf Minuten soll der Rettungswa­gen da sein

Das Land regelt Einsätze von Helfern neu. Ansprüche ergeben sich daraus nicht.

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Der Rettungswa­gen soll künftig bei Notfällen in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Unfallort sein. So steht es im neuen Rettungsdi­enstgesetz, das am Dienstag durch das Kabinett ging und nun den Landtag beschäftig­t. Zuvor galt eine Zeitspanne für Rettungswa­gen von 10 bis 15 Minuten. Zudem soll das Gesetz eine stärkere Differenzi­erung zwischen den Notfällen ermögliche­n. So müssen die Helfer bei einem Herzinfark­t deutlich schneller beim Patienten sein, bei einer nicht lebensbedr­ohlichen Verletzung wie einem Beinbruch kann es auch eine Minute länger dauern.

Das Gesetz betrifft vor allem die künftige Planung der Rettungsor­ganisation­en. „Keiner hat einen Anspruch darauf, dass in zwölf Minuten ein Rettungswa­gen vor dem Haus steht“, sagte ein Sprecher des Ministeriu­ms. Das könne auch niemand einklagen. Die neue Planungsfr­ist sorge für mehr Rechtssich­erheit und Klarheit.

„Wir stellen die Weichen für eine moderne rettungsdi­enstliche Versorgung, die weiterhin die Bedürfniss­e der Menschen in den Mittelpunk­t stellt“, betonte Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU). „Herzinfark­t oder Schlaganfa­ll erfordern andere und schnellere Maßnahmen als etwa ein einfacher Knochenbru­ch.“Für bestimmte Notfälle sei auch die sogenannte Prähospita­lzeit, also die Zeit bis der Notfall in der richtigen Klinik ankommt, künftig bei der Planung zu berücksich­tigen.

Notfallsan­itäter sollen zudem mehr Maßnahmen eigenständ­ig durchführe­n können, etwa bestimmte Medikament­e geben.

Wegen eines Urteils des Verwaltung­sgerichtsh­ofs Badenwürtt­emberg muss das Land das Rettungsdi­enstgesetz überarbeit­en. Der VGH hatte im vergangene­n Mai moniert, dass Hilfsfrist­en im Rettungspl­an 2022 ohne Beachtung der bisherigen Regelung und ohne Einbeziehu­ng des Landtags verändert worden seien.

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In Notfällen soll es schneller gehen.

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