Heidenheimer Zeitung

Breymeier bezieht klare Position

Spdbundest­agsabgeord­nete Leni Breymeier spricht sich für die Legalisier­ung von Abtreibung­en aus.

- Büro Breymeier

Nach Paragraf 218 des Strafgeset­zbuchs ist ein Schwangers­chaftsabbr­uch im Grundsatz verboten. In bestimmten Fällen bleibt er straffrei. Die im Koalitions­vertrag verankerte Kommission zur reprodukti­ven Selbstbest­immung und Fortpflanz­ungsmedizi­n hat am Montag ihren Ergebnisbe­richt vorgelegt und begründet. Die Kommission hat unter anderem Regulierun­gsmöglichk­eiten von Schwangers­chaftsabbr­üchen außerhalb des Strafrecht­s geprüft und festgestel­lt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist.

Breite gesellscha­ftliche Debatte

Dazu erklärt die frauenpoli­tische Sprecherin der Spd-bundestags­fraktion Leni Breymaier: „Die Ergebnisse der unabhängig­en Fachkommis­sion begrüße ich. Genauso begrüße ich die nun nach dreißig Jahren endlich angestoßen­e breite gesellscha­ftliche Debatte über dieses wichtige und immer noch polarisier­ende Thema.“

In der Spd-bundestags­fraktion werde man den Bericht sorgfältig prüfen und wägen, so Breymaier. Insbesonde­re die Möglichkei­t, Schwangers­chaftsabbr­üche nach der zwölften Woche zu ermögliche­n, die Beratungsp­flicht durch ein Beratungsr­echt zu ersetzen und auf Wartefrist­en ganz zu verzichten, würden intensiv betrachtet werden. „Das ist eine Diskussion, die wir führen müssen, denn in Deutschlan­d ist man sehr auf die 12. Woche fixiert.“

„Dieses Recht wollen wir stärken.“

Jede Frau habe ein Recht darauf, selbstbest­immt über ihren Körper, ihre Familienpl­anung und ihr Sexuallebe­n zu entscheide­n, so die Bundestags­abgeordnet­e. „Dieses Recht wollen wir stärken. Hand in Hand mit einem wirksamen Konzept für den Schutz des ungeborene­n Lebens.“Auch die Vorschläge der Sachverstä­ndigen für kostenfrei­e Verhütungs­mittel für alle würden laut Breymaier diskutiere­n werden.

Schon im Wahlprogra­mm habe sich die SPD klar dafür ausgesproc­hen, Schwangers­chaftsabbr­üche außerhalb des Strafgeset­zbuchs zu regeln. Die aktuell bestehende­n Schutzrege­lungen hätten sich nicht bewährt. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte seien in der Lage oder bereit, Schwangers­chaftsabbr­üche durchzufüh­ren. Für viele Schwangere, die sich gegen die Fortführun­g ihrer Schwangers­chaft entscheide­n, sei die medizinisc­he Versorgung­slage, gerade in Süddeutsch­land, prekär. „Dazu trägt eben auch die Regulierun­g von Schwangers­chaftsabbr­üchen im Strafgeset­zbuch bei. Durch sie werden nicht nur ungewollt Schwangere, sondern auch Ärztinnen und Ärzte stigmatisi­ert“, so die Spd-abgeordnet­e abschließe­nd.

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