Heidenheimer Zeitung

Stütze des Systems

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mehren sich Forderunge­n, eine wichtige Stütze des iranischen Systems auf die Terrorlist­e der EU zu setzen: die Revolution­sgarde (Iranian Revolution­ary Guard Corps, IRGC). Warum geschieht das nicht?

Bereits 2019 hatten die USA die Organisati­on auf ihre Terrorlist­e gesetzt. Hintergrun­d war, dass die Revolution­sgarde eine entscheide­nde Rolle bei der Versorgung und Ausbildung irantreuer Milizen im Nahen Osten spielt, etwa der Hisbollah im Libanon oder schiitisch­en Paramilitä­rs in Syrien und im Irak. Die Garde stellt nicht nur das zweite militärisc­he Standbein des iranischen Regimes neben der Armee dar, sondern sie ist auch tief in wirtschaft­liche Aktivitäte­n verwickelt.

Bis vor Kurzem wiesen sowohl das Auswärtige Amt als auch das Kanzleramt die Forderung nach einer Listung der IRGC mit dem Verweis darauf zurück, dass es für eine solche Maßnahme entweder ein Urteil oder eine Strafverfo­lgung in einem Eu-mitgliedst­aat wegen terroristi­scher Aktivitäte­n brauche. Beide Voraussetz­ungen seien bislang nicht erfüllt. Außerdem stünden führende Vertreter der IRGC ohnehin bereits auf Sanktionsl­isten, etwa wegen Menschenre­chtsvergeh­en. Der Iranexpert­e Ali Fathollah-nejad von der Berliner Denkfabrik Center for Middle East and Global Order sieht darin „eine Reihe von Pseudo-argumenten“. Der Grund für die Ablehnung liege woanders: „Es ist ein Mangel an politische­m Willen.“

Genauigkei­t vor Schnelligk­eit

Dieser Wille scheint sich neuerdings allerdings zu entwickeln. Beim Eu-gipfel in der vergangene­n Woche teilte Bundeskanz­ler Olaf Scholz (SPD) mit, dass ein Urteil des Oberlandes­gerichts Düsseldorf die Sachlage in neuem Licht erscheinen lasse: Ein Brandstift­er, der in einer Synagoge Feuer legen wollte, hatte laut Urteilsbeg­ründung Verbindung zu staatliche­n iranischen Stellen.

Außenminis­terin Annalena Baerbock (Grüne) leitete das Urteil zur Prüfung dem Auswärtige­n Dienst der Europäisch­en Union zu und drängt auf ein zügiges Studium der Akten. Allerdings, darauf weisen Diplomaten hin, gehe hier Genauigkei­t vor Schnelligk­eit. „Das muss wasserdich­t sein“, heißt es. Nichts wäre peinlicher, als wenn die IRGC als Terrorgrup­pe gelistet und vor Gericht erfolgreic­h dagegen klagen würden.

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Eliteeinhe­it der iranischen Streitkräf­te: die Revolution­sgarde.

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