Heidenheimer Zeitung

Ein Problemfal­l

- Guido Bohsem zur Erbschafts­teuer

Jede Reform der Erbschafts­teuer gestaltet sich schwierig. Zwar sind sich die meisten Deutschen pauschal darüber einig, dass Reiche gefälligst ihren Beitrag zum Staatswese­n leisten sollen. Eine kleine, aber lautstarke Gruppe von Millionärs­kindern fordert: Besteuert uns! Doch wenn es an den konkreten Fall geht, zerbricht diese Auffassung sehr schnell. Erbschafts­teuer ja, ok, aber „Oma ihr klein Häuschen“soll bitte nicht darunterfa­llen, am liebsten auch dann nicht, wenn es in einer 1A-lage steht.

Zudem existiert das tatsächlic­h große Problem, dass eine Vielzahl der privaten Vermögen in Unternehme­n gebunden ist. Würde man eine Übergabe deutlich höher besteuern als heutzutage, könnte das zu Pleiten führen, weil die Erbschafts­teuer ja aus laufenden Erträgen erwirtscha­ftet werden muss. Politisch ist mit der

Erbschafts­teuer nicht viel zu gewinnen. Hinzu kommt: Die Einnahmen aus der Erbschafts­teuer stehen alleine den Ländern zu, die gesetzgebe­rische Verantwort­ung für eine Reform liegt aber beim Bund. Ausgerechn­et der Finanzmini­ster, der in seinem Etat am wenigsten von einer Reform hätte, hat den ganzen Ärger also am Hals.

Wenn nun Bayern fordert, Teile der Erbschafts­teuer, wie zum Beispiel den Freibetrag, in die Zuständigk­eit der Länder zu stellen, spricht eigentlich nichts dagegen. Den Wirtschaft­sverkehr in Deutschlan­d würde es jedenfalls nicht belasten, und die Verantwort­ung für die Steuer läge dort, wo sie hingehörte. Zu befürchten wäre allenfalls, dass die Erbschafts­teuer Anreize setzen könnte, Unternehme­n in steuergüns­tige Bundesländ­er zu verlagern. Es entstünde ein Wettbewerb um die beste Regelung. Doch wäre das so schlimm?

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