Ein Problemfall
Jede Reform der Erbschaftsteuer gestaltet sich schwierig. Zwar sind sich die meisten Deutschen pauschal darüber einig, dass Reiche gefälligst ihren Beitrag zum Staatswesen leisten sollen. Eine kleine, aber lautstarke Gruppe von Millionärskindern fordert: Besteuert uns! Doch wenn es an den konkreten Fall geht, zerbricht diese Auffassung sehr schnell. Erbschaftsteuer ja, ok, aber „Oma ihr klein Häuschen“soll bitte nicht darunterfallen, am liebsten auch dann nicht, wenn es in einer 1A-lage steht.
Zudem existiert das tatsächlich große Problem, dass eine Vielzahl der privaten Vermögen in Unternehmen gebunden ist. Würde man eine Übergabe deutlich höher besteuern als heutzutage, könnte das zu Pleiten führen, weil die Erbschaftsteuer ja aus laufenden Erträgen erwirtschaftet werden muss. Politisch ist mit der
Erbschaftsteuer nicht viel zu gewinnen. Hinzu kommt: Die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer stehen alleine den Ländern zu, die gesetzgeberische Verantwortung für eine Reform liegt aber beim Bund. Ausgerechnet der Finanzminister, der in seinem Etat am wenigsten von einer Reform hätte, hat den ganzen Ärger also am Hals.
Wenn nun Bayern fordert, Teile der Erbschaftsteuer, wie zum Beispiel den Freibetrag, in die Zuständigkeit der Länder zu stellen, spricht eigentlich nichts dagegen. Den Wirtschaftsverkehr in Deutschland würde es jedenfalls nicht belasten, und die Verantwortung für die Steuer läge dort, wo sie hingehörte. Zu befürchten wäre allenfalls, dass die Erbschaftsteuer Anreize setzen könnte, Unternehmen in steuergünstige Bundesländer zu verlagern. Es entstünde ein Wettbewerb um die beste Regelung. Doch wäre das so schlimm?