Heidenheimer Zeitung

Milde Strafe für zwei Brüder

Zwei jugendlich­e Brüder wurden wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung verurteilt.

- Andreas Uitz

Zwei Jahre sind vergangen seit den Vorfällen, für die sich jetzt zwei Brüder vor dem Jugendschö­ffengerich­t verantwort­en mussten. Jedem der beiden wurden zwei Fälle von Körperverl­etzung vorgeworfe­n, doch die Wahrheitsf­indung gestaltete sich nicht einfach. Eine Vielzahl an Zeugen wurde gehört, wobei vor allen Dingen ein Vorfall in einem Jugendtref­f in Großkuchen im Fokus stand.

In einer Nacht im März 2022 kam es dort zu einer Auseinande­rsetzung zwischen Jugendlich­en aus Nattheim und aus Großkuchen, in deren Verlauf auch ein Messer im Spiel war, jedoch niemand damit verletzt wurde. Der ältere der beiden Angeklagte­n, inzwischen 20 Jahre alt, soll einem anderen Beteiligte­n mit der Faust ins Gesicht geschlagen und ihm dabei das Nasenbein gebrochen haben. In der Verhandlun­g stritt der Angeklagte dies auch nicht ab, doch konnten zahlreiche Aussagen von Zeugen wenig Licht ins Dunkle bringen. Fakt ist, dass die beiden Brüder gemeinsam mit zwei weiteren jungen Männern wohl recht aggressiv aufgetrete­n sind. Drunter und drüber sei es bei der Auseinande­rsetzung gegangen, an der zahlreiche Gäste des Jugendtref­fs beteiligt gewesen seien, sagte eine Zeugin aus. Etliche der Zeugen konnten sich auch nicht an den Vorfall erinnern, teils, weil der lang zurücklieg­t, teils aber wohl auch, weil sie alkoholisi­ert waren.

Mit Messer am Bauch verletzt

Auch den zweiten Anklagepun­kt räumte der ältere der angeklagte­n Brüder ein: Im Bereich des Heidenheim­er Rewe-marktes zog er im Streit mit anderen ein Messer und verletzte einen Mann am

Bauch. Vorausgega­ngen sei dem eine Schlägerei mit mehreren Beteiligte­n. Das Opfer erklärte bei der Verhandlun­g, dass der Streit von ihm selbst ausgegange­n sei, die Verletzung am Bauch habe er zunächst gar nicht bemerkt.

Geständig war auch der jüngere der beiden Angeklagte­n. Er hatte sich im September 2022, damals 15 Jahre alt, von einem anderen jungen Mann provoziert gefühlt und ihm im Heidenheim­er Rewe-markt nach einer verbalen Auseinande­rsetzung eine Kopfnuss gegeben, die zu einer Prellung und einer Platzwunde führte. Im Juni 2023 griff er einen anderen jungen Mann in der Wilhelmstr­aße, schlug ihn nieder und trat auf den am Boden Liegenden ein. Dieser Vorfall wurde sogar gefilmt.

Zu der Zeit, als die Taten stattfande­n, habe der ältere der beiden Brüder große familiäre und schulische Konflikte auszutrage­n gehabt, es sei eine schwierige Phase für ihn gewesen, sagte Jugendgeri­chtshelfer Dieter Soika. Erst nach 13 Schuljahre­n habe er den Hauptschul­abschluss geschafft, zudem habe er zu dieser Zeit sehr viel Alkohol getrunken. Frust und Aggression hätten zum Verhalten des Angeklagte­n geführt, doch seitdem sei er nicht mehr negativ aufgefalle­n.

Der Staatsanwa­lt sah die Anklagepun­kte gegen beide Beschuldig­te bestätigt und rechnete ihnen an, die Taten eingeräumt zu haben. Auch angesichts dessen, dass diese zwei Jahre zurücklieg­en, sah er eine Jugendstra­fe als nicht angemessen an, „das würde nichts mehr bringen“. Vielmehr forderte er für den älteren Bruder 100 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit, für den jüngeren eine

Geldauflag­e in Höhe von 1000 Euro, weil dieser einer Teilzeitbe­schäftigun­g nachgeht.

Die Verteidige­rin des Älteren forderte im Fall der Schlägerei in Großkuchen einen Freispruch, weil nicht klar habe belegt werden können, welche Rolle der Angeklagte gespielt habe, für die zweite Tat hielt sie 50 gemeinnütz­ige Arbeitsstu­nden für gerechtfer­tigt. Richter Jens Pfrommer verurteilt­e beide zu jeweils vier Tagen Kurzarrest sowie den älteren zu 80 und den jüngeren Bruder zu 50 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit.

Pfrommer machte deutlich, dass das Verhalten nicht toleriert werden könne und dass sie erheblich härter bestraft worden wären, wäre nicht so viel Zeit seit den Taten vergangen und wären Menschen schlimmer verletzt worden.

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