Heidenheimer Zeitung

Immer mehr fordern schärfere Regeln für Bürgergeld

Die jüngsten Reformen der staatliche­n Unterstütz­ung haben nach neuen Erkenntnis­sen dazu geführt, dass Betroffene seltener eine Arbeit aufnehmen.

- Guido Bohsem

Die CDU will es, die FDP ist dafür und jetzt auch der Deutsche Landkreist­ag. Das von der Ampel eingeführt­e Bürgergeld soll nach ihrem Willen verschärft, zumindest aber verändert werden. In einer Arbeitsmar­kt-situation, die von Fachkräfte­mangel geprägt ist, sollen dadurch mehr Stellen besetzt werden.

Welche Effekte hat das Bürgergeld?

Eine Studie des Instituts für Arbeitsmar­kt und Berufsfors­chung (IAB) gibt den Kritikern des Bürgergeld­es recht. Demnach nehmen deutlich weniger Bürgergeld-empfänger eine neue Arbeitsste­lle an, als das unter den alten Hartz-iv-regelungen der Fall war. Die Bürgergeld­reform habe die Jobaufnahm­en im ersten Jahr um fast sechs Prozent gedämpft, heißt es in dem Papier des Forschungs­bereichsle­iters

Enzo Weber. Dieser Effekt rührt demnach vor allem daher, dass die Sanktionsm­öglichkeit­en eingeschrä­nkt wurden für den Fall, dass Bürgergeld-empfänger zumutbare Arbeitsste­llen ablehnten oder die Kooperatio­n mit den Jobcentern verweigert­en, indem sie etwa Termine nicht wahrnehmen. Sanktionen trügen tatsächlic­h dazu bei, eine Arbeit aufzunehme­n, heißt es. Dies gelte unabhängig davon, ob die Arbeitslos­igkeit hoch sei oder nicht.

Welche Punkte der Bürgergeld-reform werden kritisiert?

Die Kritik am Bürgergeld macht sich grob gesprochen an drei Punkten fest. Zum einen suggeriere der neue Name der Leistung, dass es sich dabei um eine Art Grundeinko­mmen handle, das den Empfängern ohne Gegenleist­ung zustehe. Zum zweiten bemängeln die Kritiker, dass die neuen Berechnung­en für die Regelsätze zu großzügig seien. So waren die Leistungen in den Jahren 2023 und 2024 um jeweils zwölf Prozent gestiegen. Schließlic­h steht das sogenannte Sanktionsr­egime in der Kritik. Aufgrund eines Verfassung­sgerichtsu­rteils waren die Sanktionen zunächst ausgesetzt und später in abgeschwäc­hter Form wieder eingeführt worden. Laut IAB sind sie aber immer noch strenger als in der Zeit vor den Hartzrefor­men.

Besteht Aussicht auf eine schnelle Reform der Reform?

Dass sich in dieser Legislatur­periode nochmal etwas grundsätzl­ich am Bürgergeld ändert, gilt als unwahrsche­inlich. Zwar hat die FDP auf ihrem Parteitag einen 12-Punkteplan beschlosse­n, in dem auch schärfere Sanktionen gefordert werden. Doch das dürfte weder mit der SPD noch mit den Grünen zu machen sein. Das gilt auch für die Forderunge­n des Landkreist­ags. Die Organisati­on stört sich vor allem an den gestiegene­n Freibeträg­en beim Vermögen. So wird im ersten Jahr ein Vermögen von 40.000 Euro pro Person im Haushalt akzeptiert (der Betrag sinkt danach auf 15.000 Euro). Es wird aber auch über Lockerunge­n diskutiert, um die Arbeitsauf­nahme zu erhöhen. So plädiert das IAB wie auch die FDP dafür, die Hinzuverdi­enste nicht mehr so stark mit dem Bürgergeld zu verrechnen wie bisher.

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Hauke-christian Dittrich/dpa Das Bürgergeld wird aus Sicht vieler Politiker zu großzügig gewährt.foto:

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