Heidenheimer Zeitung

Kabinett beschließt Novelle

Ein neues Gesetz soll deutsche Produktion­en stärken. Zudem soll es einen Diversität­sbeirat geben.

- Epd

Berlin. Die Bundesregi­erung will die Bedingunge­n für Filmproduk­tionen in Deutschlan­d verbessern. Das Bundeskabi­nett billigte am Mittwoch eine entspreche­nde Novellieru­ng des Filmförder­ungsgesetz­es. Neben einer weitgehend­en Automatisi­erung der Produktion­s-, Verleih- und Kinoförder­ung soll die Filmförder­ungsanstal­t (FFA) zur zentralen Einrichtun­g für Förderunge­n ausgebaut werden.

Mit dem verabschie­deten Gesetzentw­urf werde der deutsche Film „deutlich gestärkt“, teilte Kulturstaa­tsminister­in Claudia Roth (Grüne) mit. Ziel sei es, die Filmförder­ung einfacher und effiziente­r zu gestalten, um die Leistungsf­ähigkeit der deutschen Filmwirtsc­haft zu erhalten. So soll es bei der Kinoförder­ung eine teilautoma­tisierte Projektför­derung geben.

Die Produktion­s- und Verleihför­derung soll sogar komplett automatisi­ert werden. Dafür sollen die Förderkomm­issionen überwiegen­d abgeschaff­t werden. Künftig soll also keine Jury mehr über eine Finanzieru­ng entscheide­n, sondern ein automatisc­hes Referenzmo­dell. Somit entscheide­t auch der wirtschaft­liche oder kulturelle Erfolg früherer Filme eines Filmschaff­enden mit darüber, ob er die Förderung erhält oder nicht.

Weiterhin steht in dem Gesetzentw­urf, dass Drehbaucha­utoren und Regisseure angemessen an der Produktion­sförderung beteiligt werden sollen. So sollen Anreize für diese Gruppen geschaffen werden, auch weiterhin für den Kinofilm zu arbeiten, heißt es in dem Gesetzentw­urf. Die Filmförder­ungsanstal­t will die Bundesregi­erung zur zentralen Einrichtun­g der Filmförder­ung ausbauen. Sie soll laut Roth autonomer handeln und so flexibler auf Marktverän­derungen reagieren können.

Darüber hinaus sollen die Anliegen von Diversität, Geschlecht­ergerechti­gkeit, Inklusion und Antidiskri­minierung vorangebra­cht werden. So werde es einen Diversität­sbeirat bei der Filmförder­anstalt geben, besetzt mit Vertretern der Branche, der die FFA in Diversität­sfragen beraten wird. Das neue Filmförder­ungsgesetz soll zudem die Teilhabe von Menschen mit Seh- oder Hörbehinde­rungen stärken, indem der Zugang zu barrierefr­eien Fassungen geförderte­r Filme verbessert wird. Das bisherige Filmförder­ungsgesetz läuft Ende des Jahres aus. Anfang 2025 soll die Novelle in Kraft treten.

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Kultur-staatsmini­sterin Claudia Roth. Foto: Hannes P Albert/dpa

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