Auch Fitness-klauseln müssen transparent sein
Bundesgerichtshof beanstandet Tarif einer Versicherung mit Vorteilen bei einer gesunden Lebensführung.
Fitness-tarife von Versicherungen müssen durchschaubar sein. Der Kunde muss im Versicherungsvertrag nachlesen können, welche Vorteile ihm eine gesunde Lebensführung bringt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil, das der Bund der Versicherten (BDV) erstritten hat.
Konkret versprach die Dialogversicherung, die zum Generalikonzern gehört, günstigere Prämien bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn man sich am Fitnessprogramm Vitality beteiligt. Wer dort den Platinstatus erreicht, sollte bis zu 1,25 Prozent Prämienvergünstigung bekommen. Pro Jahr mussten dafür 30.000 Punkte im Vitality-programm erreicht werden. So gab es jeweils 1000 Punkte für eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung oder eine Impfung und 150 Punkte, wenn man täglich mehr als 15.000 Schritte zurücklegte. Um die Schritte und anderes zu messen, musste eine Fitness-app benutzt werden.
Der Bund der Versicherten findet solche Tarife „problematisch“. Hier werde der Solidaritätsgedanken durchbrochen, der ja Kern jeder Versicherung ist. Wenn sich solche Tarife durchsetzen, würden „die Fitten und Gesunden belohnt, die Anfälligen und Kranken hätten das Nachsehen“, erklärte der Bdv-vorsitzende Stephen Rehmke vor dem Prozess.
Rechtliche Fehler
Der BDV lehnt Fitness-tarife aber auch nicht generell ab, sondern prüft sie nur besonders gründlich. Und beim Vitality-tarif fand er eindeutige rechtliche Fehler, die die Gerichte durch alle Instanzen bestätigten.
Wie nun auch der BGH feststellte, waren die AGB der entsprechenden Dialog-vitality-versicherung „intransparent“. Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) konnte nicht entnommen werden, nach welchen Maßstäben sich die Überschussbeteiligung des Kunden erhöht oder verringert. Der Hinweis von Dialog/generali auf separate Informationsschreiben, den Geschäftsbericht oder Info-seiten im Internet genügten dem BGH nicht.
Außerdem, so der BGH, seien die Kunden durch die AGB „unangemessen benachteiligt“worden. Denn es gehe zulasten der Kunden, wenn ihre Gesundheitsdaten aufgrund von Computerproblemen bei Generali nicht bei der Versicherung ankommen.
Das Bgh-urteil betrifft nach Angaben von Generali unmittelbar nur rund hundert Kunden. Die Klausel zur Prämienvergünstigung werde auch nicht mehr angewandt. Das Vitality-programm gibt es noch. Generali-versicherungskunden, die sich hieran beteiligen, bekommen als Belohnung für einen guten Status nun Gutscheine von Amazon und Prämien von Adidas.