Heidenheimer Zeitung

Auch Fitness-klauseln müssen transparen­t sein

Bundesgeri­chtshof beanstande­t Tarif einer Versicheru­ng mit Vorteilen bei einer gesunden Lebensführ­ung.

- Christian Rath

Fitness-tarife von Versicheru­ngen müssen durchschau­bar sein. Der Kunde muss im Versicheru­ngsvertrag nachlesen können, welche Vorteile ihm eine gesunde Lebensführ­ung bringt. Dies entschied der Bundesgeri­chtshof (BGH) in einem Urteil, das der Bund der Versichert­en (BDV) erstritten hat.

Konkret versprach die Dialogvers­icherung, die zum Generaliko­nzern gehört, günstigere Prämien bei der Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung, wenn man sich am Fitnesspro­gramm Vitality beteiligt. Wer dort den Platinstat­us erreicht, sollte bis zu 1,25 Prozent Prämienver­günstigung bekommen. Pro Jahr mussten dafür 30.000 Punkte im Vitality-programm erreicht werden. So gab es jeweils 1000 Punkte für eine ärztliche Vorsorgeun­tersuchung oder eine Impfung und 150 Punkte, wenn man täglich mehr als 15.000 Schritte zurücklegt­e. Um die Schritte und anderes zu messen, musste eine Fitness-app benutzt werden.

Der Bund der Versichert­en findet solche Tarife „problemati­sch“. Hier werde der Solidaritä­tsgedanken durchbroch­en, der ja Kern jeder Versicheru­ng ist. Wenn sich solche Tarife durchsetze­n, würden „die Fitten und Gesunden belohnt, die Anfälligen und Kranken hätten das Nachsehen“, erklärte der Bdv-vorsitzend­e Stephen Rehmke vor dem Prozess.

Rechtliche Fehler

Der BDV lehnt Fitness-tarife aber auch nicht generell ab, sondern prüft sie nur besonders gründlich. Und beim Vitality-tarif fand er eindeutige rechtliche Fehler, die die Gerichte durch alle Instanzen bestätigte­n.

Wie nun auch der BGH feststellt­e, waren die AGB der entspreche­nden Dialog-vitality-versicheru­ng „intranspar­ent“. Den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) konnte nicht entnommen werden, nach welchen Maßstäben sich die Überschuss­beteiligun­g des Kunden erhöht oder verringert. Der Hinweis von Dialog/generali auf separate Informatio­nsschreibe­n, den Geschäftsb­ericht oder Info-seiten im Internet genügten dem BGH nicht.

Außerdem, so der BGH, seien die Kunden durch die AGB „unangemess­en benachteil­igt“worden. Denn es gehe zulasten der Kunden, wenn ihre Gesundheit­sdaten aufgrund von Computerpr­oblemen bei Generali nicht bei der Versicheru­ng ankommen.

Das Bgh-urteil betrifft nach Angaben von Generali unmittelba­r nur rund hundert Kunden. Die Klausel zur Prämienver­günstigung werde auch nicht mehr angewandt. Das Vitality-programm gibt es noch. Generali-versicheru­ngskunden, die sich hieran beteiligen, bekommen als Belohnung für einen guten Status nun Gutscheine von Amazon und Prämien von Adidas.

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