Bordellbetreiber scheitert vor Gericht
Augsburg soll kein Mega-Laufhaus bekommen – Stadt liegt schon jetzt bei Prostitution vorne
MÜNCHEN - Beim Namen Augsburg denken die meisten Menschen an die Fugger, an das prächtige Ortszentrum mit seinem Renaissance-Rathaus und dessen Goldenen Saal sowie vielleicht noch an die Fußballer des FCA, die in den vergangenen Jahren einen beachtlichen Höhenflug hingelegt haben. Nur die wenigsten werden dagegen an Begriffe wie Bordelle und Prostitution denken – dabei mischt die Stadt hier deutschlandweit ganz vorne mit.
Der Polizei zufolge verkehren in Augsburg pro Jahr rund 1500 bis 1800 Prostituierte; an einem durchschnittlichen Tag seien es knapp 600. Damit belegt die 290 000-Einwohner-Stadt – im Verhältnis zur Bevölkerungszahl – im bundesweiten Vergleich einen Spitzenplatz. In München etwa beziffert die Polizei die Zahl der Prostituierten pro Jahr auf 2700 und an einem Durchschnittstag auf 500 bis 800 – und das, obwohl dort fünfmal so viele Menschen leben wie in Augsburg.
Wäre es nach Hüseyin A. gegangen, dann hätte die Zahl der Prostituierten in Augsburg sogar noch zugelegt. Wie berichtet wollte der 48-jährige Geschäftsmann in einer Fabrikhalle im Stadtteil Lechhausen ein Laufhaus mit 46 Zimmern errichten – eines der größten seiner Art in Süddeutschland. Die Stadt Augsburg jedoch verweigerte ihm hierfür die Genehmigung, wogegen Hüseyin A. klagte und zunächst vor dem Verwaltungsgericht recht bekam. Nun jedoch hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung aus erster Instanz gekippt und die Klage des Geschäftsmanns zurückgewiesen. „Das bedeutet im Ergebnis, dass der Bordellbetreiber keine Baugenehmigung erhält für die Nutzung des betreffenden Gebäudes in dem Augsburger Industriegebiet“, erklärt ein Sprecher des Gerichts, das sein Urteil gestern öffentlich gemacht hat.
Weder Hüseyin A. noch sein Verteidiger waren gestern telefonisch für eine Stellungnahme zu erreichen. Für die Stadt Augsburg indes ist das Gerichtsurteil ein wichtiger Erfolg. Schon seit Jahren versucht die Kommune, die 2013 die Straßenprostitution flächendeckend verboten hat, die Ansiedlung neuer Bordelle mit aller Kraft und in diversen Rechtsstreitigkeiten zu verhindern. Hintergrund ist nicht nur die hohe Zahl von Prostituierten in Augsburg, sondern auch die Sorge, dass derlei Etablissements eine Abwärtsspirale in ganzen Vierteln in Gang setzen – angefangen vom Ruf einer Gegend bis hin zu den Grundstückspreisen.
In Wohngebieten sind Bordelle ohnehin nicht erlaubt. In Gewerbegebieten hingegen sind sie prinzipiell zulässig, weshalb die Stadt vielerorts versucht, ihre Ansiedlung mittels Anpassungen im Bebauungsplan auszuschließen. Mittelfristig soll überdies ein Bordellstrukturkonzept Abhilfe schaffen, das die Verteilung dieser Betriebe im Stadtgebiet regelt – und deren Ausbreitung wohl einschränken wird. Laut den Angaben einer städtischen Mitarbeiterin in der Gerichtsverhandlung soll dieses Konzept im Frühjahr stehen.
Beim nun gefällten Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Revision nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung könnte der Geschäftsmann noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einreichen.