Es knirscht bei der Straßenplanung
(pm/mie) - Der Tuttlinger Landtagsabgeordnete und Justizminister Guido Wolf (CDU) ist nicht zufrieden, wie Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans angeht, so eine Pressemitteilung Wolfs: Trotz vordringlichen Bedarfs im Bundesverkehrswegeplans wolle Hermann die Projekte in zwei Stufen angehen. Dazu gehören die Umgehungsstraßen Spaichingen und Rietheim-Weilheim und Immendingen.
In Stufe 1 sollen alle Projekte, die bereits im Bau oder in der Planung sind, fortgeführt und abgeschlossen werden. In Stufe 2 sollen alle weiteren Projekte, darunter die im Kreis Tuttlingen, im Laufe des Jahres 2017 priorisiert werden. „Es kann nicht sein, dass zunächst die Projekte in Stufe 1 abgeschlossen werden und im Jahr 2017 erst mal überlegt werden soll, wie die übrigen Projekte zu priorisieren sind,“meint Wolf. „Wir haben im Koalitionsvertrag klar vereinbart, dass alle Projekte des Bundesverkehrswegeplans in seiner Laufzeit umgesetzt werden und dass das Land dafür die Voraussetzungen für Planung und Bau schafft,“hält Guido Wolf dem vom Ministerium geplanten Vorgehen entgegen.
Der Pressesprecher des Verkehrsministeriums Edgar Neumann führt die engen Personalkapazitäten an: Es könne nur auf der Basis der vom Landtag bereitgestellten Haushaltsmittel und Personalressourcen handeln. „Es ist allgemein anerkannt, dass die Straßenbauverwaltung des Landes am Limit arbeitet. Deshalb ist es umso wichtiger und es liegt im Interesse eines effektiven Einsatzes von Steuergeldern, die Straßenbauvorhaben zu priorisieren.“Das habe sich in den vergangenen Jahren bewährt.
Die CDU-Fraktion habe das Verkehrsministerium darum gebeten darzustellen, welcher Personal- und Finanzbedarf nötig ist, um die Projekte des Bundesverkehrswegeplans schnell und vollständig in dessen Geltungszeit (bis 2030) zu verwirklichen. „Dieser Bitte kommen wir gerne nach und wir werden dazu belastbare Daten vorlegen. Anschließend sind Herr Wolf und andere CDU-Politiker gefordert, im Rahmen der Etatberatungen eine Priorisierung innerhalb des gesamten Landeshaushalts vorzunehmen.“ „Die Entscheidung ist für mich nicht in allen Punkten schlüssig. Deshalb werde ich gemeinsam mit Landrat Stefan Bär um einen Termin bei Innenminister Thomas Strobl bitten“, so Tuttlingens Oberbürgermeister Michael Beck auf Nachfrage unserer Zeitung. Ein entsprechendes Schreiben an Strobl hat Beck bereits verfasst. Es könne nicht sein, dass Stadt und Landkreis Tuttlingen aus der Reform der Reform als große Verlierer hervorgingen.
Landrat Stefan Bär lässt in einem schriftlichen Statement mitteilen, dass diese Entscheidung „für uns nicht nachvollziehbar ist“. In der Bewertung und im Vergleich der Standorte Tuttlingen und Konstanz sei nur einseitig das Kriterium Gebäude betrachtet worden. Bär: „Wobei auch dieser Vergleich zu hinterfragen wäre.“Andere wichtige Faktoren, wie Verkehrswege, Anbindung, funktionierende Strukturen oder die Situation der Belegschaft seien nicht gewertet worden.
Es mag sein, dass die räumlichen Angebote in Konstanz besser sind, so OB Michael Beck. Doch: „Worin die Vorteile liegen sollen, wenn ein Präsidium am äußersten geografischen Rand seines Zuständigkeitsbereichs liegt, erschließt sich mir nicht.“Städte wie Sulz oder Oberndorf seien rund eine Stunde Fahrtzeit von Konstanz entfernt. Auch von VillingenSchwenningen aus sei der Weg deutlich weiter als nach Tuttlingen.
Regele fordert Diskussion ein
Für Tuttlingens Polizeipräsidenten Gerhard Regele hat die Empfehlung der Kommission durchaus Gewicht. Eine Entscheidung sei damit aber noch nicht gefallen. „Die Empfehlung wird politisch und fachlich noch beraten. Und die Diskussion fordere ich auch ein“, meinte der Tuttlinger Polizeipräsident.
Ein Punkt in der Diskussion, so Regele, müsse sein, ob Konstanz wirklich der bessere Sitz des Polizeipräsidiums sei. „Oder ist Tuttlingen vielleicht die bessere Wahl.“Für die Donaustadt würde die deutlich zentralere Lage in dem Zusammenschluss der Landkreise Konstanz, Rottweil, Schwarzwald-Baar und Tuttlingen sprechen.