Protest gegen Schließung von AKW Fessenheim
Die AfD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, (Foto: dpa), muss eine juristische Niederlage gegen den NDR einstecken. Das Landgericht Hamburg hat einen Antrag der Politikerin aus Überlingen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Rundfunkanstalt zurückgewiesen. Der Antrag richtete sich gegen eine Äußerung des Moderators Christian Ehring in der Satire-Sendung „extra 3“. Darin war Weidel als „Nazi-Schlampe“bezeichnet worden. Es handele sich dabei um Satire, die im konkreten Kontext der Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, teilte das Landgericht am Mittwoch mit. Als Spitzenkandidatin der AfD stehe die Antragstellerin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse auch überspitzte Kritik hinnehmen. Weidel will gegen die Entscheidung Beschwerde einlegen, wie ein AfDSprecher bestätigte. (epd)
Alice Weidel
(dpa) - Französische Gewerkschafter wollen die geplante Schließung des Atomkraftwerks Fessenheim an der deutschen Grenze verhindern. Die Gewerkschaften Force Ouvrière (FO) und CFE-CGC legten am Mittwoch Beschwerde gegen den Regierungserlass zur Schließung der beiden Reaktoren beim Staatsrat ein, dem obersten französischen Verwaltungsgericht. „Dieses Dekret ist illegal, weil es nicht auf Antrag des Betreibers EDF erlassen wurde, wie das Energiewende-Gesetz es aber erfordert“, teilte FO mit. Deutschland und Umweltschützer sehen das Atomkraftwerk im Elsass schon lange als Sicherheitsproblem und fordern die Abschaltung. Die scheidende französische Regierung hatte im April mit einem Dekret die Schließung besiegelt, obwohl der Betreiber zuvor entschieden hatte, den Antrag zur Aufhebung der Betriebserlaubnis erst später zu stellen.