Richter schlief – Urteil aufgehoben
(dpa) - Wegen eines schlafenden ehrenamtlichen Richters muss ein Rechtsstreit aus BadenWürttemberg neu verhandelt werden. Der Schöffe war eingenickt und sei damit „geistig abwesend“gewesen, entschied das Bundessozialgericht in Kassel. Die Nordhessen hoben damit ein Urteil des Landessozialgerichts in Stuttgart auf. Das wird sich nun erneut mit dem Rechtsstreit um eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit befassen müssen, teilte das Bundessozialgericht am Freitag mit.
Ereignet hatte sich der Vorfall im Jahr 2016. Der ehrenamtliche Richter war zu der Verhandlung in Stuttgart laut Zeugen zu spät gekommen. Dann sei er „mit auf die Brust gesunkenem Haupt sofort eingeschlafen“. Die anderen Richter bemerkten dies und stießen ihn mit dem Fuß an – das habe nur kurz geholfen. Laut Kläger schlief der Richter fast eine halbe Stunde. Der Betroffene selbst gab an, er habe der Verhandlung folgen können.
Das Bundessozialgericht beschäftigte sich mit der Frage, ob der Richter wirklich geschlafen habe. Das Schließen der Augen und das Senken des Kopfes auf die Brust könne auch „geistige Entspannung oder besondere Konzentration“bedeuten, heißt es in der Begründung des Bundessozialgerichts. Doch aufgrund der Aussagen stehe fest, dass der Richter „für einen Teil der mündlichen Verhandlung geistig abwesend war“. Die Kasseler Richter ließen daher eine Revision wegen „nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Berufungsgerichts“zu.