Zweifel an Zulässigkeit von Fahrverboten
Kritik an Einschränkungen für ältere Diesel in Stuttgart – Rechtsgutachten kommt
STUTTGART (lsw) - Die in Stuttgart geplanten Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge werden immer unwahrscheinlicher. Der Bund hält das Vorhaben für nicht zulässig. Der Arbeitgeberverband Südwestmetall, der ebenfalls an der Zulässigkeit zweifelt, hat indes ein Rechtsgutachten zu dem Thema in Auftrag gegeben, wie Arbeitgeberchef Stefan Wolf der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart sagte. Das Ergebnis wird demnach Ende des Monats erwartet.
Ab 2018 sind in Stuttgart an Tagen mit hoher Schadstoffbelastung Fahrverbote für besonders schmutzige Diesel-Fahrzeuge geplant. Am Freitag war bekannt geworden, dass das Bundesverkehrsministerium diese für rechtlich nicht unzulässig hält, die „Schwäbische Zeitung“berichtete. Grund ist dem Land zufolge, dass dadurch aus Sicht des Bundes eine Art Zone gebildet werde. Die vom Land gewünschte blaue Plakette, um dreckige Diesel fernzuhalten, lehnt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CDU) aber ab.
„Es werden Maßnahmen geplant, für die es keine rechtliche Grundlage gibt“, sagte Arbeitgeberchef Wolf. „Das Bundesrecht der Umweltzonen schützt Fahrzeuge mit grüner Plakette vor Fahrverboten.“
Die Verbote sind für ältere Diesel vorgesehen, die die jüngste Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen. Die Autobranche arbeitet an Nachrüstungsmöglichkeiten, um sie noch abzuwenden.
Nach der Einschätzung des Bundes sieht sich auch die CDU-Fraktion im Südwesten bestätigt. „Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverkehrsministers, dass streckenbezogene Fahrverbote rechtlich nicht zulässig sind, wenn durch die Kombination von Straßen letztlich eine Fahrverbotszone gebildet wird“, sagte Fraktionschef Wolfgang Reinhart. Angesichts des wachsenden politischen Widerstands und rechtlicher Bedenken forderte SPD-Fraktionschef Andreas Stoch die grünschwarze Landesregierung auf, bei den Plänen für Fahrverbote „die Reißleine zu ziehen“.
Klage der Umwelthilfe
Am Mittwoch wird vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen das Land Baden-Württemberg verhandelt. Die Umwelthilfe will den jüngst überarbeiteten Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt dahin gehend prüfen, ob genug getan wird, die Belastung der Luft mit Stickoxiden schnell zu senken. Die EU-Grenzwerte werden in Stuttgart seit Jahren überschritten.
Die grün-schwarze Landesregierung lässt sich beim Thema Fahrverbote indes ein Hintertürchen offen. Sie kann sich vorstellen, darauf zu verzichten, wenn eine Nachrüstung von Dieselfahrzeugen rasch und dauerhaft wirksam kommt, hatte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) zuletzt gesagt.
Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz sieht den Bund in der Pflicht: „In Berlin müssen dringend alle technischen und rechtlichen Fragen zur Nachrüstung verbindlich geklärt werden, damit sie zügig erfolgen und alsbald Wirkung zeigen kann“, sagte er.
Und: „Der Bund wird nicht umhin kommen, die blaue Plakette einzuführen, denn sie ist das beste Mittel, um allgemeine Fahrverbote zu vermeiden.“