Wurmlingen hat die meisten Erstwähler
Die Bundestagswahl in Wurmlingen, Seitingen-Oberflacht und Rietheim-Weilheim in Zahlen
WURMLINGEN/SEITINGEN-OBERFLACHT/RIETHEIM-WEILHEIM Noch gut fünf Wochen sind es bis zur Bundestagswahl am Sonntag, 24. September. Im Wahlkreis Tuttlingen-Rottweil stehen unter anderem folgende Kandidaten zur Wahl: Volker Kauder (CDU), Georg Sattler (SPD), Laura Halding-Hoppenheit (Die Linke), Hubert Nowack (Bündnis 90/Die Grünen), Marcel Aulila (FDP) und August Reimond Hoffmann (AfD).
Einem Kandidaten dieser Parteien oder einem einer anderen kleineren Partei können 2966 Wahlberechtigte aus Wurmlingen ihre Stimme bei der Bundestagswahl geben. In Rietheim-Weilheim sind 2084 wahlberechtigt, in Seitingen-Oberflacht sind es 1811. Im Vergleich zu den anderen zwei Gemeinden verzeichnet Wurmlingen die meisten Erstwähler. Insgesamt 164 junge Leute sind es. Seitingen-Oberflacht (104) und Rietheim-Weilheim (102) sind fast gleich auf. Vor vier Jahren, bei der vergangenen Bundestagswahl, haben mit 79,1 Prozent die meisten Bürger aus Wurmlingen ihre Stimme abgegeben. Knapp darunter liegen die Wahlbeteiligungen in RietheimWeilheim (77 Prozent) und Seitingen-Oberflacht (76,4 Prozent).
Gewählt werden kann in Wurmlingen im Rathaus. Bürger, die zum Wahlbezirk I östlich der Bahnlinie, gehören, wählen im Obergeschoss des Rathauses. Diejenigen, die zum Bezirk II westlich der Bahnlinie zählen, wählen im Sitzungssaal. Insgesamt 22 ehrenamtliche Wahlhelfer werden am Tag der Bundestagswahl in Wurmlingen von 8 bis 18 Uhr im Einsatz sein. In Rietheim-Weilheim helfen 21 Leute bei der Wahl. Stimmen können im Rathaus in Rietheim und im alten Schulhaus in Weilheim, im rechten Klassenzimmer, zwischen 8 und 18 Uhr abgegeben werden. In der gleichen Zeitspanne können die Seitingen-Oberflachter im Gemeindezentrum ihr Kreuzchen setzen. Insgesamt 13 Helfer engagieren sich.
Wahlschein beantragen
Die Unterlagen für die Briefwahl können Bürger in der Gemeinde beantragen. Der Wahlbrief muss spätestens am Tag der Bundestagswahl um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen oder abgegeben worden sein. Hauptamtsleiterin der Gemeinde Rietheim-Weilheim, Sandra Neubauer, schreibt auf Anfrage: „Dies erfolgt idealerweise mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, auf welcher ein Wahlscheinantrag abgedruckt ist. Diese Rückseite einfach ausfüllen, das Datum, die Unterschrift und das Geburtsdatum nicht vergessen und der Gemeinde, in der man im Wählerverzeichnis eingetragen ist, zusenden beziehungsweise abgeben.“
Außerdem könne der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen per E-Mail, Telegramm, Fernschreiben oder Telefax beantragt werden. Dazu sind folgende Angaben nötig: Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift. „Lediglich die telefonische Antragstellung ist ausdrücklich ausgeschlossen“, schreibt Neubauer. Den Antrag stellen kann man bis zwei Tage vor der Wahl, also bis zum 22. September, 18 Uhr.
„Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden“, teilt die Hauptamtsleiterin schriftlich mit. „Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.“