Bergkirbe
Die Claretiner mit ihren Freunden laden am Sonntag, 10. September, zur Bergkirbe ein. Auftakt ist eine Hubertusmesse um 9.30 Uhr in der Wallfahrtskirche, die von den Jagdhornbläsern der Jägervereinigung des Kreises Tuttlingen und der Jagdhornbläsergruppe Donaueschingen mitgestaltet wird. Nachmittags spielt eine kleinere Besetzung der Stadtkapelle. Es gibt Zwiebelkuchen, Maultaschen und Kartoffelsalat, Grillwürste, Weißwürste mit Brezeln sowie Getränke, Kuchen und Kaffee. Kuchenspenden werden erbeten, diese werden von Hubert Schnee (Telefon 07424 / 76 12) koordiniert. Weiter gibt es einen Wagen „ Lernort Natur“, der begehbar ist, für Kinder Holzmotive zum Anmalen, und eine Tombola. Zum Verkauf stehen Bergkäse aus dem Allgäu und hausgemachte gerauchte Bauernbratwürste. Auch können die Oldtimer der Traktorenfreunde begutachtet werden. Ein Pendelverkehr zwischen Berg und Stadt ist eingerichtet, Abfahrtsorte und -zeiten werden in der Tagespresse bekannt gegeben. Schwerpunkte meinerseits und Fragen der Teilnehmer waren gemeinnützigkeitsunschädliche Zuwendungen an Mitglieder, die Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, die Verpachtung des Die Vereine sollten zum Beispiel beachten: Die Art und Höhe der Zuwendung an Vereinsmitglieder, wenn möglich die Einhaltung der Kleinunternehmergrenze sowie der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, Verträge für Verpachtungen des Bewirtschaftungsrechts, die Rücklagenbildung, insbesondere die freier Rücklagen, die Voraussetzungen für Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale sowie die Anwendung oder Nichtanwendung der Umsatzsteuerbefreiung im Zweckbetrieb.
Ist das juristische Wissen von Vereinskassierern nach Ihrer Erfahrung ausreichend oder gibt es da Nachholbedarf – etwa durch derartige Veranstaltungen?
Das zivilrechtliche und steuerliche Wissen vieler Vereinskassierer ist nicht besonders ausgeprägt, da naturgemäß viele Finanzverantwortliche berufsfremd sind. Dies lässt sich zum Beispiel durch Seminare und Schulungen soweit verbessern, dass die Grundsätze des Vereinssteuerrechts beherrscht werden.
Ist es schon häufiger vorgekom- Sie haben in Spaichingen Beispiele aus dem Vereinsalltag aufgezeigt. Können Sie typische Fälle nennen, die exemplarisch stehen für Probleme bei vielen Vereinen?
Zwei typische Fälle, die bei Vereinen immer wieder auftauchen, sind die Nichtbeachtung der gemeinnützigkeitsunschädlichen Zuwendungen an Vereinsmitglieder; und zudem fehlende Pachtverträge bei der Verpachtung des Bewirtschaftungsrechts und deren saubere Durchführung des Pachtverhältnisses wie unter fremden Dritten.