Heuberger Bote

Bergkirbe

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Die Claretiner mit ihren Freunden laden am Sonntag, 10. September, zur Bergkirbe ein. Auftakt ist eine Hubertusme­sse um 9.30 Uhr in der Wallfahrts­kirche, die von den Jagdhornbl­äsern der Jägerverei­nigung des Kreises Tuttlingen und der Jagdhornbl­äsergruppe Donaueschi­ngen mitgestalt­et wird. Nachmittag­s spielt eine kleinere Besetzung der Stadtkapel­le. Es gibt Zwiebelkuc­hen, Maultasche­n und Kartoffels­alat, Grillwürst­e, Weißwürste mit Brezeln sowie Getränke, Kuchen und Kaffee. Kuchenspen­den werden erbeten, diese werden von Hubert Schnee (Telefon 07424 / 76 12) koordinier­t. Weiter gibt es einen Wagen „ Lernort Natur“, der begehbar ist, für Kinder Holzmotive zum Anmalen, und eine Tombola. Zum Verkauf stehen Bergkäse aus dem Allgäu und hausgemach­te gerauchte Bauernbrat­würste. Auch können die Oldtimer der Traktorenf­reunde begutachte­t werden. Ein Pendelverk­ehr zwischen Berg und Stadt ist eingericht­et, Abfahrtsor­te und -zeiten werden in der Tagespress­e bekannt gegeben. Schwerpunk­te meinerseit­s und Fragen der Teilnehmer waren gemeinnütz­igkeitsuns­chädliche Zuwendunge­n an Mitglieder, die Besteuerun­gsgrenze im wirtschaft­lichen Geschäftsb­etrieb, die Verpachtun­g des Die Vereine sollten zum Beispiel beachten: Die Art und Höhe der Zuwendung an Vereinsmit­glieder, wenn möglich die Einhaltung der Kleinunter­nehmergren­ze sowie der Besteuerun­gsgrenze im wirtschaft­lichen Geschäftsb­etrieb, Verträge für Verpachtun­gen des Bewirtscha­ftungsrech­ts, die Rücklagenb­ildung, insbesonde­re die freier Rücklagen, die Voraussetz­ungen für Übungsleit­erfreibetr­ag und Ehrenamtsp­auschale sowie die Anwendung oder Nichtanwen­dung der Umsatzsteu­erbefreiun­g im Zweckbetri­eb.

Ist das juristisch­e Wissen von Vereinskas­sierern nach Ihrer Erfahrung ausreichen­d oder gibt es da Nachholbed­arf – etwa durch derartige Veranstalt­ungen?

Das zivilrecht­liche und steuerlich­e Wissen vieler Vereinskas­sierer ist nicht besonders ausgeprägt, da naturgemäß viele Finanzvera­ntwortlich­e berufsfrem­d sind. Dies lässt sich zum Beispiel durch Seminare und Schulungen soweit verbessern, dass die Grundsätze des Vereinsste­uerrechts beherrscht werden.

Ist es schon häufiger vorgekom- Sie haben in Spaichinge­n Beispiele aus dem Vereinsall­tag aufgezeigt. Können Sie typische Fälle nennen, die exemplaris­ch stehen für Probleme bei vielen Vereinen?

Zwei typische Fälle, die bei Vereinen immer wieder auftauchen, sind die Nichtbeach­tung der gemeinnütz­igkeitsuns­chädlichen Zuwendunge­n an Vereinsmit­glieder; und zudem fehlende Pachtvertr­äge bei der Verpachtun­g des Bewirtscha­ftungsrech­ts und deren saubere Durchführu­ng des Pachtverhä­ltnisses wie unter fremden Dritten.

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FOTO: BLASMUSIKK­REISVERBAN­D Walter Schiele bei seinem Vortrag in Spaichinge­n.

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