Kein Einheitsbrei
Mit der Öffentlichkeit im Gemeinderat ist es so eine Sache. Allerdings ist die Gemeindeordnung klar: „Nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern; über Gegenstände, bei denen diese Voraussetzungen vorliegen, muss nichtöffentlich verhandelt werden.“So weit so gut. Wer am Montag in der Sitzung des Tuttlinger Gemeinderats gesessen hat, musste sich wundern: Brandschutzmaßnahme an der HermannHesse-Realschule, Nutzungsregelung für die neue Fußgängerzone, Konzernabschluss bei den Stadtwerken (ein städtischer Eigenbetrieb!). Alle nichtöffentlich vorberaten, entweder im Verwaltungs- und Finanzausschuss oder im Technischen Ausschuss. Stellt sich nur die Frage, welche Belange Dritter in diesen Punkten betroffen sind. Wenn die politische Auseinandersetzung weitgehend im Verborgenen erfolgt, muss man sich dann wirklich wundern, dass eine Partei wie die AfD die Politikverdrossenheit der Menschen nutzen kann? Die Stadt benötigt keinen Friede-Freude-Eierkuchen-Einheitsbrei-Gemeinderat, in dem im öffentlichen Teil vor allem Belanglosfragen gestellt werden. Liebe Stadträte, muss es nicht zur Schärfung des eigenen politischen Profils auch in Ihrem Interesse liegen, Ihre Positionen öffentlich zu benennen? Und das gerade bei kontroversen Themen? Gibt es wirklich keine Kritik daran, dass ein Gewinn der Stadtwerke von 2,3 Millionen Euro zur Tilgung der Miesen der Bäder herhalten muss? Und reicht es wirklich aus, nur darauf hinzuweisen, dass es ein Fehler war, auf einen Kostendeckel bei der Sanierung der Fußgängerzone zu verzichten, wenn die Kosten immer weiter steigen? Und überhaupt: Wenn beim Nutzungskonzept der Fußgängerzone wirklich die Belange Dritter betroffen sind, warum wird nicht in letzter Konsequenz das gesamte Thema Fußgängerzone, der „Cube“der Karlschule oder die Kapitalrücklage für die Stadtwerke in Höhe von einer Million Euro nicht auch nichtöffentlich behandelt? Das wäre dann wenigstens konsequent beim Wegducken vor der Öffentlichkeit.