Veränderungssperre wegen Elf-Familien-Haus
Auf dem Schafrain muss zunächst die Zufahrt zum Wohngebäude geklärt werden
TUTTLINGEN - Der Tuttlinger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montagnachmittag den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Auf dem Schafrain Teil II – Erweiterung, erste Änderung“bei fünf Gegenstimmen und einer Enthaltung verabschiedet. Gleichzeitig verhängte das Gremium bei fünf Gegenstimmen eine Veränderungssperre für den Bebauungsplan.
Wie berichtet plant ein Bauherr in der Straße „Auf dem Schafrain“ein Elf-Familien-Haus in einem Wohngebiet, in dem eigentlich nur Ein-Familien-Häuser stehen. Um den Verkehr zu dem neuen Haus nicht über die Astrid-Lindgren-Straße, sondern über die Dr.-Karl-Storz-Straße zu ermöglichen, muss der Bauherr mit Anliegern noch eine privatrechtliche Nutzung aushandeln, um die Zufahrt über deren Grundstücke führen zu können.
Deswegen wurde die Veränderungssperre verabschiedet, damit diese Vereinbarung vor Baubeginn geregelt ist. Viele Fragen seien laut Oberbürgermeister Michael Beck noch nicht geklärt. Er betonte in der Sitzung aber, dass die Stadt ein Interesse daran habe, dass das Wohnhaus realisiert wird. Michael Herre, Leiter des Fachbereichs Planung und Bauservice bei der Stadt Tuttlingen, ärgerte sich hingegen, dass er vor Jahren beim Aufstellen des Erweiterungsplans das Gebiet nicht auf die Bebauung mit zwei Doppelhäusern begrenzt habe: „Das war nicht Grundlage des Bebauungsplans“, sagte er.