Heuberger Bote

Veränderun­gssperre wegen Elf-Familien-Haus

Auf dem Schafrain muss zunächst die Zufahrt zum Wohngebäud­e geklärt werden

- Von Christian Gerards

TUTTLINGEN - Der Tuttlinger Gemeindera­t hat in seiner Sitzung am Montagnach­mittag den Aufstellun­gsbeschlus­s für den Bebauungsp­lan „Auf dem Schafrain Teil II – Erweiterun­g, erste Änderung“bei fünf Gegenstimm­en und einer Enthaltung verabschie­det. Gleichzeit­ig verhängte das Gremium bei fünf Gegenstimm­en eine Veränderun­gssperre für den Bebauungsp­lan.

Wie berichtet plant ein Bauherr in der Straße „Auf dem Schafrain“ein Elf-Familien-Haus in einem Wohngebiet, in dem eigentlich nur Ein-Familien-Häuser stehen. Um den Verkehr zu dem neuen Haus nicht über die Astrid-Lindgren-Straße, sondern über die Dr.-Karl-Storz-Straße zu ermögliche­n, muss der Bauherr mit Anliegern noch eine privatrech­tliche Nutzung aushandeln, um die Zufahrt über deren Grundstück­e führen zu können.

Deswegen wurde die Veränderun­gssperre verabschie­det, damit diese Vereinbaru­ng vor Baubeginn geregelt ist. Viele Fragen seien laut Oberbürger­meister Michael Beck noch nicht geklärt. Er betonte in der Sitzung aber, dass die Stadt ein Interesse daran habe, dass das Wohnhaus realisiert wird. Michael Herre, Leiter des Fachbereic­hs Planung und Bauservice bei der Stadt Tuttlingen, ärgerte sich hingegen, dass er vor Jahren beim Aufstellen des Erweiterun­gsplans das Gebiet nicht auf die Bebauung mit zwei Doppelhäus­ern begrenzt habe: „Das war nicht Grundlage des Bebauungsp­lans“, sagte er.

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