Staatliche Notariate werden aufgelöst
Justizreform in Baden-Württemberg greift zum 1. Januar
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung vermindert sich pro 1000 Euro Bruttolohn um 50 Cent im Monat. Auch bei den Zusatzbeiträgen der Krankenkassen macht sich die gute Arbeitsmarktlage bemerkbar. Im Durchschnitt wird die Extrazahlung ebenfalls um 50 Cent pro 1000 Euro monatlich sinken. Das hängt jedoch von der finanziellen Lage der jeweiligen Kasse ab. Wie in jedem Jahr erhöhen sich auch 2018 die Bemessungsgrenzen zur Sozialversicherung. Rentenbeiträge müssen bis zu einem Entgelt von 6500 Euro im Westen und 5800 Euro im Osten im Monat bezahlt werden. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der die Abgaben der Krankenversicherung steigen, erhöht sich einheitlich auf 4425 Euro. Die Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung endet bei einem Einkommen von 4950 Euro monatlich. Arbeitnehmer, die einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen haben, erhalten ab dem kommenden Jahr eine höhere Förderung. Die Grundzulage steigt von 154 Euro auf 175 Euro.
Rentner:
Ruheständler können auf eine kräftige Anhebung ihrer Rente zum 1. Juli 2018 hoffen. Vorläufige Berechnungen gehen von einem Plus
(lsw) - In Baden-Württemberg tritt mit dem Jahreswechsel die nach Ministeriumsangaben größte Justizreform in der Geschichte des Landes in Kraft. Zu dem Stichtag gelten die Notariatsreform und die Neuordnung des Grundbuchwesens. Betroffen sind davon rund 3750 Mitarbeiter, sagte ein Ministeriumssprecher.
Die rund 300 staatlichen Notariate sind mit dem Jahreswechsel aufgelöst, so dass Beurkundungen nur noch von selbstständigen Notaren wahrgenommen werden. Die Notare im Staatsdienst hatten die Wahl, sich entweder selbstständig zu machen oder verbeamtet zu bleiben, dann in einer anderen Funktion. Für die Bürger sollen sich die Auswirkungen von etwa drei Prozent aus. Den genauen Zuschlag beschließt die neue Bundesregierung aber erst im Frühjahr.
Langzeitarbeitslose:
Der Regelsatz für Hartz-IV-Empfänger steigt um sieben Euro auf 416 Euro. Paare bekommen sechs Euro mehr monatlich, Kinder je nach Alter bis zu fünf Euro. nach Angaben des Ministeriums in Grenzen halten: „Die Notariatsreform hat für die rechtsuchende Bevölkerung keinerlei Auswirkungen auf die Höhe der Notarkosten.“Baden-Württemberg war das einzige Bundesland, in dem es überhaupt noch staatliche Notare gab.
Zum Jahreswechsel sind zudem die bislang mehr als 650 staatlichen und kommunalen Grundbuchämter an 13 neuen Standorten zusammengeführt. Die Grundbücher sind nun elektronisch gespeichert. Die Bürger können die Unterlagen aber weiterhin auf Papier einreichen. Das Netz der Grundbuchämter wird insgesamt dünner, jede Kommune hat aber die Möglichkeit, eine Grundbucheinsichtsstelle einzurichten.
Der Grundfreibetrag erhöht sich. Bis zu 9000 Euro Jahreseinkommen bleiben steuerfrei, bei Paaren die doppelte Summe. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben, um 72 Euro auf 7428 Euro. Die Steuererklärung wird erleichtert: Belege müssen die Steuerzahler nicht mehr mit einreichen, sondern nur noch auf Verlangen des Finanzamts vorweisen. Für das Veranlagungsjahr 2018 werden zudem neue Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung eingeführt. Die Unterlagen müssen erste Ende Juli eines Jahres beim Finanzamt eingegangen sein. Kleinunternehmer müssen künftig eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeben. Großzügiger werden die Abschreibungen von kleineren Anschaffungen gehandhabt. Bis zu einem Kaufpreis von 800 Euro lassen sich die Geringwertigen Wirtschaftsgüter auf einen Schlag abgesetzen. Händlern oder Gastronomen könnten die Finanzbeamten unerwartet einen Besuch abstatten und in die Kasse schauen.
Autofahrer:
Ab 1. September gibt es ein neues Abgasprüfverfahren. Kommt dabei heraus, dass das Fahrzeug mehr Schadstoffe emittiert als bislang gemessen, könnte es bei der Kfz-Steuer teurer werden.