Türkische Journalisten kommen frei
Gerichtsentscheidung verstärkt Hoffnung im Fall Yücel – Tolu dankbar für Solidarität
ISTANBUL - Das türkische Verfassungsgericht hat die Entlassung von zwei prominenten Journalisten aus der Untersuchungshaft angeordnet. Der mit einer Mehrheit von elf zu sechs Richtern gefasste Beschluss verstärkte die Hoffnung auf eine positive Wende im Fall des „Welt“-Reporters Deniz Yücel.
Yücels türkischer Anwalt Veysel Ok sagte der „Schwäbischen Zeitung“, er hoffe nun auf die Freilassung aller der mehr als 100 inhaftierten Journalisten in der Türkei. Dieser Beschluss könne als Präzedenzfall für andere Fälle wirken.
Die türkischen Richter entschieden, dass der anhaltende Verbleib der Journalisten Mehmet Altan und Sahin Alpay in Untersuchungshaft ihre Rechte verletze. Den beiden wird Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen. Auch der Klage eines dritten Journalisten, Turhan Günay, wurde stattgegeben. Anders als Alpay und Altan ist dieser aber bereits auf freiem Fuß. Das Verfassungsgericht soll demnächst auch über eine Beschwerde Yücels entscheiden, der seit vergangenem Februar ohne Anklage in U-Haft sitzt.
Die Anhänger des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan kritisierten die Entscheidung scharf. Der Beschluss sei ein Sieg für die Bewegung des Predigers Fethullah Gülen, der von der türkischen Regierung als Drahtzieher des Putschversuches von 2016 gesehen wird. Das deutschtürkische Verhältnis hat sich seither dramatisch verschlechtert.
Die Journalistin Mesale Tolu, die seit Kurzem wieder auf freiem Fuß ist, sagte derweil der „Schwäbischen Zeitung“, wie wichtig die Solidaritätsbekundungen in ihrer Heimatstadt Ulm während ihrer Zeit in UHaft für sie gewesen seien. Sie wolle so schnell wie möglich nach Ulm zurückkehren. Der Alltag in Deutschland fehle ihr sehr. Die türkische Staatsanwaltschaft wirft Tolu Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vor. Sie befindet sich unter Auflagen auf freiem Fuß und darf die Türkei bislang nicht verlassen. Der nächste Gerichtstermin ist für den 26. April anberaumt.