Dämpfer für Sammelklage gegen Facebook
In Österreich droht dem Konzern eine Musterklage
(dpa) - Facebook droht in Österreich eine Musterklage wegen Datenschutzverstößen. Der Wiener Aktivist Max Schrems erstritt sich am Donnerstag vor dem Europäischen Gerichtshof das Recht, den Internetriesen in seiner Heimat zu verklagen. Schrems’ geplante Sammelklage im Namen von Tausenden Facebook-Nutzern aus Deutschland und anderen Ländern ist aber nicht zulässig – jedenfalls noch nicht. Die EU-Kommission kündigte für April Vorschläge an, damit Verbraucher ihre Rechte besser durchsetzen können.
Der Datenschützer und Jurist Schrems liegt seit Jahren im Streit mit Facebook, dem er Datenschutzverstöße vorhält. Schon 2011 erstattete der 30-Jährige Anzeige in Irland, am europäischen Sitz des Netzwerks. Im Zuge dieser Dauerfehde machte er 2015 bereits mit einem anderen EuGH-Urteil Furore: Das Gericht kippte damals die sogenannte Safe-Harbor-Vereinbarung der EU zur Datenübertragung in die USA.
Mit seinen Beschwerden gegen Facebook kam Schrems aber kaum weiter. Als die irische Datenschutzbehörde nach drei Jahren immer noch nicht über seine Anzeigen entschieden hatte, zog er 2014 in Österreich vor Gericht. Seitdem wird über Zuständigkeiten gestritten.
Schrems beruft sich auf das EURecht als Verbraucher, in der Heimat statt im Ausland gegen international tätige Konzerne zu klagen, den sogenannten Verbrauchergerichtsstand. Facebook hielt vor dem EuGH dagegen, Schrems sei kein „Verbraucher“, weil er als Aktivist das soziale Netzwerk auch beruflich nutze, Bücher publiziere, Vorträge halte und Ansprüche anderer geltend machen wolle. Tatsächlich zieht der junge Österreicher den juristischen Streit sehr professionell auf. Für die angestrebte Sammelklage holte er sich zum Beispiel Unterstützung des Prozessfinanzierers Roland, der nach eigenen Angaben bereits 250 000 Euro dafür ausgegeben hat.
5000 aus Deutschland
Das Verfahren in Österreich wurde zunächst im Namen von Schrems und sieben weiteren Personen aus Österreich, Deutschland und Indien geführt. Nach Schrems’ Worten wollten sich aber insgesamt bis zu 25 000 Facebook-Nutzer aus mehreren Ländern dem Verfahren anschließen, darunter mehr als 5000 aus Deutschland. Für jeden sollten 500 Euro Schadenersatz erstritten werden. Finanzierer Roland hätte im Erfolgsfall eine Beteiligung bekommen. Schrems selbst führt das Verfahren nach eigenen Angaben ehrenamtlich.
Trotz dieser besonderen Umstände entschied der EuGH: Schrems habe durch diese Aktivitäten seine Eigenschaft als Verbraucher nicht verloren und könne in eigener Sache sehr wohl in Österreich klagen. Nur könne er den Verbrauchergerichtsstand eben nicht im Namen anderer Facebook-Nutzer geltend machen.